Treuhandkonto für die Bestattung
Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto: So geht’s
Aktualisiert am 15. Juli 2024
Lesezeit: 11 Minuten
Das Wichtigste zur Bestattungsvorsorge mit Treuhand
- Wollen Sie Ihre Angehörigen im Todesfall finanziell entlasten, können Sie zu Lebzeiten Geld für die Bestattung auf einem Treuhandkonto anlegen
- Ein Treuhandkonto zeichnet sich dadurch aus, dass ein Treuhänder Ihr Vermögen sicher verwaltet, ohne, dass Sie Ihre Rechte an dem eingezahlten Betrag verlieren
- Tritt der Todesfall ein, wird das auf dem Treuhandkonto angelegte Vermögen an einen Bestatter Ihrer Wahl ausgezahlt
- Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag ist der Bestatter dazu verpflichtet, das ausgezahlte Geld für eine Beisetzung und Trauerfeier nach Ihren Wünschen zu verwenden
- Mit einer Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto bei mymoria sind Sie organisatorisch und finanziell abgesichert, sodass im Ernstfall alles nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird
Bei einem Treuhandkonto verwaltet eine unabhängige dritte Person, der sogenannte Treuhänder, eine festgelegte Geldsumme für eine andere Person – der Inhaber des Kontos und der Besitzer der Vermögenswerte sind also verschiedene Personen. Diese rechtssichere Form der Geldanlage wird häufig im Rahmen einer Bestattungsvorsorge genutzt.
Legt man ein Treuhandkonto für die Bestattung an, wird die Anlagesumme nach Vorlage einer Sterbeurkunde im Todesfall an den Bestatter ausgezahlt, mit dem man die Bestattungstreuhand abgeschlossen hat. Das auf dem Treuhandkonto hinterlegte Geld ist zweckgebunden. Das ausgewählte Bestattungshaus ist durch einen Bestattungsvorsorgevertrag dazu verpflichtet, das ausgezahlte Geld für eine Bestattung nach Wunsch der verstorbenen Person zu verwenden. Da es sich also um eine Möglichkeit der Geldanlage handelt, ist ein Treuhandvertrag für die Bestattungsvorsorge nicht mit einer Versicherung zu verwechseln.
Aber reicht eine Bestattungsverfügung nicht aus? Nein. Eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto ist ein sinnvoller Schritt, da durch eine Bestattungsverfügung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag allein nicht gewährleisten werden kann, dass Ihr Abschied nach Ihren Vorstellungen erfolgt. Dafür ist es ebenfalls erforderlich, dass Sie bereits zu Lebzeiten die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattung sicherstellen, damit im Ernstfall auch alle entstehenden Kosten gedeckt werden.
Was steht in einem Bestattungsvorsorgevertrag?
In einem Bestattungsvorsorgevertrag regeln Sie alle Details Ihrer Beisetzung – von der Trauerfeier, über das Totenfürsorgerecht bis zur Finanzierung. Mit dem Vertrag stellen Sie als vorsorgende Person sicher, dass Ihre persönlichen Beisetzungswünsche realisiert werden, sowohl finanziell als auch organisatorisch.
Sie schließen den Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl ab. Dabei ist der Bestattungsvorsorgevertrag für den Bestatter bindend – nach geltendem Recht auch über den Tod hinaus. Das bedeutet für Sie, dass Ihre Angehörigen im Pflege- oder Todesfall keine Änderungen vornehmen können und Ihre Bestattung in jedem Fall nach Ihren Vorstellungen durchgeführt wird.
Ist ein Bestattungsvorsorgevertrag sicher? Die Leistungen des Bestattungsinstituts können im Rahmen des Vorsorgevertrags schon zu Lebzeiten direkt beauftragt werden, sie sollten jedoch nicht per Vorkasse bezahlt werden, da die Möglichkeit besteht, dass das Bestattungshaus bis zum Eintreten des Todesfalls insolvent geht. Es ist daher ratsam, das Geld für die Beerdigung auf einem Treuhandkonto anzulegen. Auf einem Treuhandkonto für die Bestattung ist das eingezahlte Geld sowohl insolvenz- als auch pfändungssicher.
Gründe für eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto
Wenn Sie das erste Mal mit einem Todesfall in Ihrer Familie in Berührung kommen, kann dies schnell zu Überforderung führen: Hat die verstorbene Person vor ihrem Ableben keine Wünsche geäußert, müssen die Angehörigen auf eigene Faust Entscheidungen für die Beisetzung treffen. Sie müssen ein Bestattungsangebot einholen, sich für eine Bestattungsart und eine Grabstelle entscheiden und die Organisation der Trauerfeier übernehmen.
Das Gefühl, dem geliebten Menschen nicht die gewünschte letzte Ruhe gewähren zu können, kann die Hinterbliebenen sehr verunsichern. Um dies zu verhindern, können Sie Ihre Angehörigen entlasten, indem Sie schon frühzeitig mit der Planung Ihrer Bestattungsvorsorge beginnen. Hierbei stellt sich unweigerlich auch die Frage nach der Finanzierung: Wer wird einmal die Kosten Ihrer Bestattung tragen? Wenn Sie die Finanzierung Ihres Abschieds schon zu Lebzeiten selbst in die Hand nehmen wollen, ist dies sowohl über eine Sterbegeldversicherung als auch über ein Treuhandkonto für Bestattungen möglich.
Es gibt folglich einige gute Gründe für einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag:
- Sie sichern Ihre Interessen über den Tod hinaus ab
- Sie schützen Ihre Familie Vor finanzieller Belastung
- Sie vermeiden Streit zwischen den Hinterbliebenen
- Sie legen das Geld für Ihre Beisetzung sicher an
Bei einem Treuhandkonto verwaltet eine unabhängige dritte Person, der sogenannte Treuhänder, eine festgelegte Geldsumme für eine andere Person – der Inhaber des Kontos und der Besitzer der Vermögenswerte sind also verschiedene Personen. Diese rechtssichere Form der Geldanlage wird häufig im Rahmen einer Bestattungsvorsorge genutzt.
Legt man ein Treuhandkonto für die Bestattung an, wird die Anlagesumme nach Vorlage einer Sterbeurkunde im Todesfall an den Bestatter ausgezahlt, mit dem man die Bestattungstreuhand abgeschlossen hat. Das auf dem Treuhandkonto hinterlegte Geld ist zweckgebunden. Das ausgewählte Bestattungshaus ist durch einen Bestattungsvorsorgevertrag dazu verpflichtet, das ausgezahlte Geld für eine Bestattung nach Wunsch der verstorbenen Person zu verwenden. Da es sich also um eine Möglichkeit der Geldanlage handelt, ist ein Treuhandvertrag für die Bestattungsvorsorge nicht mit einer Versicherung zu verwechseln.
Aber reicht eine Bestattungsverfügung nicht aus? Nein. Eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto ist ein sinnvoller Schritt, da durch eine Bestattungsverfügung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag allein nicht gewährleisten werden kann, dass Ihr Abschied nach Ihren Vorstellungen erfolgt. Dafür ist es ebenfalls erforderlich, dass Sie bereits zu Lebzeiten die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattung sicherstellen, damit im Ernstfall auch alle entstehenden Kosten gedeckt werden.
Was steht in einem Bestattungsvorsorgevertrag?
In einem Bestattungsvorsorgevertrag regeln Sie alle Details Ihrer Beisetzung – von der Trauerfeier, über das Totenfürsorgerecht bis zur Finanzierung. Mit dem Vertrag stellen Sie als vorsorgende Person sicher, dass Ihre persönlichen Beisetzungswünsche realisiert werden, sowohl finanziell als auch organisatorisch.
Sie schließen den Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl ab. Dabei ist der Bestattungsvorsorgevertrag für den Bestatter bindend – nach geltendem Recht auch über den Tod hinaus. Das bedeutet für Sie, dass Ihre Angehörigen im Pflege- oder Todesfall keine Änderungen vornehmen können und Ihre Bestattung in jedem Fall nach Ihren Vorstellungen durchgeführt wird.
Ist ein Bestattungsvorsorgevertrag sicher? Die Leistungen des Bestattungsinstituts können im Rahmen des Vorsorgevertrags schon zu Lebzeiten direkt beauftragt werden, sie sollten jedoch nicht per Vorkasse bezahlt werden, da die Möglichkeit besteht, dass das Bestattungshaus bis zum Eintreten des Todesfalls insolvent geht. Es ist daher ratsam, das Geld für die Beerdigung auf einem Treuhandkonto anzulegen. Auf einem Treuhandkonto für die Bestattung ist das eingezahlte Geld sowohl insolvenz- als auch pfändungssicher.
Gründe für eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto
Wenn Sie das erste Mal mit einem Todesfall in Ihrer Familie in Berührung kommen, kann dies schnell zu Überforderung führen: Hat die verstorbene Person vor ihrem Ableben keine Wünsche geäußert, müssen die Angehörigen auf eigene Faust Entscheidungen für die Beisetzung treffen. Sie müssen ein Bestattungsangebot einholen, sich für eine Bestattungsart und eine Grabstelle entscheiden und die Organisation der Trauerfeier übernehmen.
Das Gefühl, dem geliebten Menschen nicht die gewünschte letzte Ruhe gewähren zu können, kann die Hinterbliebenen sehr verunsichern. Um dies zu verhindern, können Sie Ihre Angehörigen entlasten, indem Sie schon frühzeitig mit der Planung Ihrer Bestattungsvorsorge beginnen. Hierbei stellt sich unweigerlich auch die Frage nach der Finanzierung: Wer wird einmal die Kosten Ihrer Bestattung tragen? Wenn Sie die Finanzierung Ihres Abschieds schon zu Lebzeiten selbst in die Hand nehmen wollen, ist dies sowohl über eine Sterbegeldversicherung als auch über ein Treuhandkonto für Bestattungen möglich.
Es gibt folglich einige gute Gründe für einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag:
- Sie sichern Ihre Interessen über den Tod hinaus ab
- Sie schützen Ihre Familie Vor finanzieller Belastung
- Sie vermeiden Streit zwischen den Hinterbliebenen
- Sie legen das Geld für Ihre Beisetzung sicher an
Sie möchten Ihre Angehörigen entlasten? Dann schließen Sie jetzt eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto ab.
mymoria Bestattungsvorsorge: Treuhandvertrag von Rödl & Partner
Als zuverlässigen Treuhänder haben wir Rödl & Partner an unserer Seite. Seit über 45 Jahren ist die Rödl & Partner GmbH in den Geschäftsfeldern Rechtsberatung, Steuerberatung, Buchhaltung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung mit über 100 eigenen Standorten in 50 Ländern als einer der Weltmarktführer tätig.
Zusammen haben wir eine Möglichkeit der finanziellen Absicherung geschaffen, bei der der von Ihnen auf das Treuhandkonto eingezahlte Betrag im Todesfall sofort für Ihre Bestattungsvorsorge bei mymoria zur Verfügung steht. Ein Zugriff von dritter Seite auf Ihr eingezahltes Vermögen ist nicht möglich. Sollten Sie beispielsweise zukünftig Leistungen des Sozialamtes in Anspruch nehmen, ist die Anlagesumme für Ihre Beisetzung auf dem Treuhandkonto geschützt. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Anlage im Leistungsfall vollständig verwendet wird, um alles genau so zu realisieren, wie Sie es im Bestattungsvorsorgevertrag mit mymoria festgelegt haben.
Wie funktioniert eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto bei mymoria?
Als modernes Bestattungshaus mit Standorten in ganz Deutschland unterstützen wir Sie nicht nur vor Ort und telefonisch, sondern sind auch Ihr digitaler Ansprechpartner für alle Themen rund um die Bestattung und die Bestattungsvorsorge.
- Anmeldung im Vorsorgeportal
Unser Angebot für den Betattungsvorsorge Treuhandvertrag ist unkompliziert und flexibel über unser Vorsorgeportal einsehbar. Die Anmeldung im Portal ist schnell, kostenfrei und unverbindlich. Ebenso gerne beraten wir Sie aber auch telefonisch zu Ihrer Bestattungsvorsorge und der Option zum Treuhandkonto.
- Vorsorgevertrag abschließen
Nachdem Sie sich auf unserem Vorsorgeportal angemeldet haben, schließen Sie mit uns Ihren individuellen Vorsorgevertrag ab, in dem Sie alle Wünsche für Ihren persönlichen Abschied festhalten. Im Anschluss wählen Sie die finanzielle Absicherung mittels Treuhandkonto, welches von unserem Partner Rödl Treuhand verwaltet wird. Hier können Sie den gewünschten Betrag für Ihre Bestattungsvorsorge sicher hinterlegen.
- Verwaltung des Vorsorgevertrages
Der Treuhandvertrag wird zusammen mit Ihren übrigen Vorsorgeunterlagen im mymoria Vorsorgeportal für Sie hinterlegt, wo Sie jederzeit Zugriff auf alle Dokumente haben. Zusätzlich empfehlen wir, die Vorsorgeunterlagen auszudrucken und beispielsweise an eine Vertrauensperson zu übergeben, die sie für den Ernstfall sicher verwahrt.
Informieren Sie auch Ihre Angehörigen, dass Sie eine Bestattungsvorsorge mit einem Treuhandkonto abgeschlossen haben.
- Auszahlung im Todesfall
Kommt es zum Leistungsfall, so zahlt der Treuhänder Rödl & Partner mymoria gegen Vorlage der Sterbeurkunde den hinterlegten Betrag aus. mymoria verrechnet den Auszahlungsbetrag mit den Kosten, die tatsächlich für die Beisetzung und die Trauerfeier entstanden sind. Etwaige Differenzen werden mit Ihren Hinterbliebenen verrechnet.
Was kann das mymoria Vorsorgeportal?
Im mymoria Vorsorgeportal können Sie zusätzlich zur finanziellen Vorsorge auch Ihre ganz persönlichen Bestattungswünsche festhalten und jederzeit anpassen. Mit der mymoria Preisgarantie sichern Sie die Kosten der gewählten Leistungen ab.
Hinterlegen Sie einen Vertrauensperson, erstellen und hinterlegen Sie eine Patientenverfügung oder verwalten Sie Ihren digitalen Nachlass. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Briefe an die Hinterbliebenen zu verfassen, die nach Ihrem Tod an Ihre An- und Zugehörigen verschickt werden.
Sie wünschen sich eine individuelle Bestattung ganz nach Ihren Vorstellungen? Jetzt Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto abschließen.
Treuhand Bestattungsvorsorge Rödl & Partner: Kosten & Konditionen
Nachdem wir Ihr Treuhandkonto bei Rödl & Partner eingerichtet haben, zahlen Sie als vorsorgenehmende Person den gewünschten Betrag auf das Konto ein. Dabei legen Sie eigenständig fest, wie viel Geld Sie für Ihren Abschied auf dem Treuhandkonto zurücklegen wollen. Wir empfehlen Ihnen, nicht nur die Kosten für das Bestattungsangebot abzusichern. In der Regel ist es sinnvoll, etwas mehr Geld auf das Treuhandkonto einzuzahlen. So sind Sie bei etwaigen Preissteigerungen abgesichert und es können auch Kosten für den Grabplatz, Trauerkaffee o. ä. abgedeckt werden.
Es fallen keine Kontoführungsgebühren an, bei der Einrichtung des Treuhandkontos ist eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 99 Euro zu entrichten.
Die Bestattungskosten setzen sich aus vielen einzelnen Kostenpunkten zusammen, die je nach Bestattungsart, Umfang und Region stark variieren können. Wir bieten Ihnen vorab eine kostenfreie und unverbindliche Beratung durch unseren Kundenservice, damit Sie die Kosten Ihres individuellen Abschieds genau ermitteln und den passenden Betrag für die Bestattung auf das Treuhandkonto einzahlen können. Die Einzahlung muss dabei nicht als Einmalzahlung erfolgen, sondern kann auch in bis zu fünf Raten über einen Zeitraum von zwei Jahren in die Bestattungstreuhand eingezahlt werden.
Konditionen im Überblick:
- Es fallen keine Kontoführungsgebühren an
- Einmalige Gebühr: 99€ Einrichtungs- und Eröffnungsgebühr
- Einmal- oder Ratenzahlung möglich
- Keine Altersgrenze und keine laufenden Kosten
- Schutz der Treuhandeinlage vor dem Zugriff Dritter (z.B. Sozialamt)
- Keine Gesundheitsprüfung wie bei vielen Sterbeversicherungen
- Es fallen keine Negativzinsen an
- Einlagenschutz für das eingezahlte Geld bei Insolvenz
- Verbindliches Bezugsrecht für mymoria und Verwendung ausschließlich für Bestattungskosten
Vorteile eines Treuhandkontos für die Bestattungsvorsorge
Die mymoria Bestattungsvorsorge mit Treuhandvertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten alle wichtigen Wünsche zu hinterlegen, die Sie für Ihren Abschied haben und gleichzeitig auch Ihre Angehörigen finanziell abzusichern.
Die Vorteile des Treuhandkontos auf einen Blick:
- Finanzielle Sicherheit und Entlastung für Angehörige im Trauerfall
- Sichere Geldanlage auf einem Treuhandkonto, keine Versicherung notwendig
- Auszahlung nur bei Vorlage der Sterbeurkunde gegenüber dem Treuhänder
- Kein Mindest- oder Höchstalter für den Vertragsabschluss
- Die Treuhandeinlage ist pfändungssicher
- Deutschlandweite Bestattung möglich
- Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort
- Abholung, Überführung im Inland, Einbettung, Bestattung sowie Organisation der notwendigen Dokumente aus einer Hand
Wenn Sie rechtzeitig vorsorgen, sich mit mymoria organisatorisch und finanziell absichern und bereits zu Lebzeiten Geld für die Beerdigung anlegen, können Sie dafür sorgen, dass Ihre eigenen Vorstellungen im Ernstfall wirklich umgesetzt werden. Darüber hinaus entlastet eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto Ihre Angehörigen nicht nur finanziell, sondern auch emotional.
Bestattungsvorsorge Vergleich: Weitere Vorsorgemöglichkeiten
Bestattungsvorsorge: Treuhandkonto vs. Bankkonto
Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Durch Krankheit oder Unfall kann der Pflegefall auch in jüngeren Jahren unvermittelt eintreten. Daher ist es nicht ratsam, das für die Bestattungsvorsorge bestimmte Geld auf einem Bankkonto zu verwahren: Sollte der Pflegefall eintreten, kann das Sozialamt die Auflösung Ihres Kontos beantragen, um mit dem angesparten Geld die anfallenden Pflegekosten zu decken.
Bestattungsvorsorge: Treuhandvertrag vs. Sterbegeldversicherung
Wenn Sie Ihren Abschied schon zu Lebzeiten finanziell absichern möchten, steht Ihnen auch die Sterbegeldversicherung als Möglichkeit offen. Die Sterbegeldversicherung basiert auf dem Prinzip der Ratenzahlung, versicherte Personen zahlen regelmäßig einen vorab festgelegten Betrag in die Versicherungskasse ein. Im Todesfall wird den Angehörigen das eingezahlte Geld ausgezahlt, damit sie die Bestattungskosten decken können.
Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll? Die Einzahlungen erfolgen meist nicht lebenslang, häufig besteht der Versicherungsschutz auch ohne regelmäßige Zahlungen weiter, wenn ein vertraglich festgelegtes Lebensalter erreicht wurde. Da die Versicherungsbeiträge mit zunehmendem Alter steigen, empfiehlt sich eine Sterbegeldversicherung vor allem für jüngere Personen mit eher geringem Einkommen.
Ist eine Sterbegeldversicherung sicher? Da das eingezahlte Geld im Todesfall zweckgebunden ist, um die Bestattungskosten zu decken, ist es ebenso wie das Treuhandkonto ein sicherer Weg, um es vor dem Zugriff des Sozialamtes zu schützen. Außerdem ist die Versicherungssumme im Gegensatz zu einem Treuhandkonto für die Bestattung nicht an ein bestimmtes Bestattungsinstitut gebunden.
Fazit: Eine Sterbegeldversicherung stellt besonders dann eine Alternative zur Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto dar, wenn Sie die Kosten für Ihren Abschied nicht gleich in voller Höhe bezahlen können oder möchten.
Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag: Häufig gestellte Fragen
Vorsorgende Personen können im Rahmen eines Vorsorgevertrages mit einem Bestatter einen festgelegten Geldbetrag auf ein Treuhandkonto einzahlen, welches von einem Treuhänder sicher verwaltet wird. Im Todesfall wird das eingezahlte Vermögen an den Bestatter ausgezahlt, um die Kosten von Beisetzung und Trauerfeier zu decken. Mit einem Treuhandkonto können Sie also Geld für die Beerdigung sichern.
Ja, man kann seine Beerdigung schon zu Lebzeiten bezahlen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto können Sie bereits jetzt alle Wünsche für Ihren Abschied festlegen und finanziell absichern. Dabei schließen Sie den Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen sowie einem Treuhänder, der das Geld bis zu Ihrem Abschied sicher verwaltet. Im Todesfall wird der Betrag an das Bestattungsunternehmen ausgezahlt, um die Beisetzung nach Ihren Wünschen umzusetzen.
Für das Treuhandkonto im Rahmen der mymoria Bestattungsvorsorge fallen keine Kontoführungsgebühren an. Sie müssen lediglich eine einmalige Konto- und Einrichtungsgebühr in Höhe von 99 Euro entrichten.
Es sollte mindestens der Preis des Bestattungsangebotes abgesichert werden. In der Regel ist es jedoch sinnvoll, etwas mehr Geld auf das Treuhandkonto einzuzahlen. So sind Sie bei etwaigen Preissteigerungen abgesichert und es können auch Kosten für den Grabplatz, Trauerkaffee o. ä. abgedeckt werden.
Im Todesfall wird Ihre Treuhandeinlage zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgevertrags an mymoria ausgezahlt. Wir kümmern uns wie vereinbart um die Umsetzung Ihrer Bestattungswünsche. Restbeträge werden an eine Person Ihrer Wahl ausbezahlt, können aber auf Wunsch auch an eine gemeinnützige Organisation gespendet werden.
Grundsätzlich ist das eingezahlte Geld für die Bestattungsvorsorge zweckgebunden und somit vor dem Auflösungsverlangen des Sozialamts geschützt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage der Sterbeurkunde beim Treuhänder. Durch den Einlagenschutz ist das eingezahlte Geld ebenfalls vor einer möglichen Insolvenz geschützt.
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag treffen Personen zu Lebzeiten Vorkehrungen für die Organisation und Finanzierung der eigenen Beisetzung. Der Vertrag ist nach geltendem Recht über den Tod hinaus bindend, Angehörige können also im Todesfall selbständig keine Änderungen vornehmen.