Das Wichtigste zur Bestattungsverfügung & Bestattungsvollmacht
- Eine Bestattungsverfügung beinhaltet allgemeine und detaillierte Bestattungswünsche
- Angehörige können die Beisetzung mit einer Sterbeverfügung leichter organisieren
- Beisetzungswünsche gehören nicht ins Testament, da es dafür oft zu spät geöffnet wird
- Die Verfügung kann konkrete ausformulierte Wünsche bis in kleinste Detail enthalten
- Bei gewünschter Urnenbestattung sollte die Kremationsverfügung Teil des Dokuments sein
- In einer Bestattungsvollmacht legen Sie zusätzlich fest, wer sich im Todesfall kümmern soll
Neben der traditionellen Beerdigung auf einem Friedhof in einem Sarg gibt es heutzutage verschiedene Möglichkeiten, wie Menschen nach dem Tod beigesetzt werden. Zu den bekanntesten Alternativen gehören:
Alle genannten Beisetzungsarten setzen eine Kremation voraus – damit ist die vollständige Einäscherung des Leichnams gemeint. Somit können sich Menschen zunächst entscheiden, ob ihr Körper in einem Sarg oder ihre Totenasche in einer Urne bestatten werden soll – und diese Informationen in einer Bestattungsverfügung festhalten. Ausgehend von den grundlegenden Entscheidungen können sie weitere Verfügungen für den Todesfall definieren.
Bestattungsverfügung: Was ist das?
In einer Bestattungs- oder Sterbeverfügung können Menschen ihre konkreten Beerdigungswünsche oder Vorstellungen über eine alternative Beisetzung dokumentieren. Zum Beispiel kann es ein letzter Wille sein, die Bestattung ohne Trauerfeier durchführen zu lassen. Oder das Dokument beinhaltet die Bestimmung, dass eine klassische Beerdigung auf einem Friedhof gewünscht ist. Auch ein bestimmtes Sarg- oder Urnenmodell und ausgewählte Musikstücke, die während der Trauerfeier gespielt werden sollen, können vermerkt sein. Im Normalfall handelt es sich um einen schriftlich fixierten Willen.
Die besondere Form der Bestattungsvorsorge entlastet auch die Hinterbliebenen. So haben Angehörige eine klare Vorgabe, wie bestimmte Dinge ablaufen sollen. Sie sind sogar rechtlich verpflichtet, der Bestattungsverfügung zu folgen, wenn der Inhalt finanziell abgesichert und umsetzbar ist. Da eine Beisetzung im Regelfall hohe Kosten nach sich zieht, empfiehlt es sich, im Rahmen der Bestattungsverfügung ein Treuhandkonto einzurichten oder eine Sterbegeldversicherung für sämtliche anfallenden Kosten abzuschließen.
Planung der eigenen Bestattung: Welche Regeln gibt es?
Es bestehen keine rechtlichen Vorgaben zur Gestaltung einer Bestattungsverfügung. Um Zweifel an der Echtheit auszuschließen, ist eine Bestattungsverfügung aber idealerweise handschriftlich verfasst. Zwar müssen Betroffene das Dokument nicht notariell beglaubigen lassen, doch die Bestätigung eines Notars oder einer medizinischen Fachkraft kann die Glaubhaftigkeit stärken – das bietet sich insbesondere bei digitalen Verfügungen an. In jedem Fall müssen Verfügende das Dokument abschließend unterschreiben. Bestattungswünsche sollten nicht ins Testament geschrieben werden, da dieses oft erst Wochen nach der Beisetzung geöffnet wird. h.
Der Inhalt ist nicht in Stein gemeißelt, sondern kann zu Lebzeiten jederzeit geändert werden. Je nachdem, wie frühzeitig Menschen die Details ihrer eigenen Bestattung festlegen, kann noch sehr viel Zeit bis zum Ableben vergehen. In dem Zuge können sich individuelle Vorstellungen verändern, sodass die Verfügung aktualisiert werden muss.
Wie bewahre ich eine Bestattungsverfügung auf?
Bewahren Sie das Dokument an einem gut zugänglichen Ort auf, der den Angehörigen oder zumindest einer ausgewählten Vertrauensperson bekannt ist. Bei älteren Menschen bietet es sich an, dass weitere wichtige Dokumente wie der Personalausweis oder die Versichertenkarte ebenfalls dort liegen – dann können Hinterbliebene problemlos auf alle wichtigen Unterlagen zugreifen. Alternativ können Betroffene die Bestattungsverfügung direkt einer vertrauenswürdigen Person oder Organisation übergeben – das schließt auch ein gewünschtes Bestattungshaus, die Friedhofsverwaltung oder das zuständige Pfarramt ein.
Bestattungsvollmacht als Teil der Vorsorge
Eine Bestattungsvollmacht ist eine wichtige Ergänzung zur Bestattungsverfügung. Sie ermöglicht es einer von Ihnen bestimmten Person, Ihre Wünsche bezüglich der Bestattung im Falle Ihres Todes umzusetzen. Mit einer Bestattungsvollmacht können Sie sicherstellen, dass Ihre Vorstellungen respektiert und umgesetzt werden, auch wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern. Die bevollmächtigte Person kann somit im Todesfall alle notwendigen Entscheidungen treffen, wie beispielsweise die Wahl des Bestattungsinstituts, der Art der Bestattung oder der Gestaltung der Trauerfeier.
Eine Bestattungsvollmacht gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre letzten Wünsche respektiert werden und entlastet zugleich Ihre Angehörigen, indem sie klare Anweisungen für den Fall Ihres Ablebens erhalten. Es ist ratsam, eine Bestattungsvollmacht in Verbindung mit einer Bestattungsverfügung zu erstellen, um eine umfassende Vorsorge für den Ernstfall zu treffen.
Neben der traditionellen Beerdigung auf einem Friedhof in einem Sarg gibt es heutzutage verschiedene Möglichkeiten, wie Menschen nach dem Tod beigesetzt werden. Zu den bekanntesten Alternativen gehören:
Alle genannten Beisetzungsarten setzen eine Kremation voraus – damit ist die vollständige Einäscherung des Leichnams gemeint. Somit können sich Menschen zunächst entscheiden, ob ihr Körper in einem Sarg oder ihre Totenasche in einer Urne bestatten werden soll – und diese Informationen in einer Bestattungsverfügung festhalten. Ausgehend von den grundlegenden Entscheidungen können sie weitere Verfügungen für den Todesfall definieren.
Bestattungsverfügung: Was ist das?
In einer Bestattungs- oder Sterbeverfügung können Menschen ihre konkreten Beerdigungswünsche oder Vorstellungen über eine alternative Beisetzung dokumentieren. Zum Beispiel kann es ein letzter Wille sein, die Bestattung ohne Trauerfeier durchführen zu lassen. Oder das Dokument beinhaltet die Bestimmung, dass eine klassische Beerdigung auf einem Friedhof gewünscht ist. Auch ein bestimmtes Sarg- oder Urnenmodell und ausgewählte Musikstücke, die während der Trauerfeier gespielt werden sollen, können vermerkt sein. Im Normalfall handelt es sich um einen schriftlich fixierten Willen.
Die besondere Form der Bestattungsvorsorge entlastet auch die Hinterbliebenen. So haben Angehörige eine klare Vorgabe, wie bestimmte Dinge ablaufen sollen. Sie sind sogar rechtlich verpflichtet, der Bestattungsverfügung zu folgen, wenn der Inhalt finanziell abgesichert und umsetzbar ist. Da eine Beisetzung im Regelfall hohe Kosten nach sich zieht, empfiehlt es sich, im Rahmen der Bestattungsverfügung ein Treuhandkonto einzurichten oder eine Sterbegeldversicherung für sämtliche anfallenden Kosten abzuschließen.
Planung der eigenen Bestattung: Welche Regeln gibt es?
Es bestehen keine rechtlichen Vorgaben zur Gestaltung einer Bestattungsverfügung. Um Zweifel an der Echtheit auszuschließen, ist eine Bestattungsverfügung aber idealerweise handschriftlich verfasst. Zwar müssen Betroffene das Dokument nicht notariell beglaubigen lassen, doch die Bestätigung eines Notars oder einer medizinischen Fachkraft kann die Glaubhaftigkeit stärken – das bietet sich insbesondere bei digitalen Verfügungen an. In jedem Fall müssen Verfügende das Dokument abschließend unterschreiben. Bestattungswünsche sollten nicht ins Testament geschrieben werden, da dieses oft erst Wochen nach der Beisetzung geöffnet wird. h.
Der Inhalt ist nicht in Stein gemeißelt, sondern kann zu Lebzeiten jederzeit geändert werden. Je nachdem, wie frühzeitig Menschen die Details ihrer eigenen Bestattung festlegen, kann noch sehr viel Zeit bis zum Ableben vergehen. In dem Zuge können sich individuelle Vorstellungen verändern, sodass die Verfügung aktualisiert werden muss.
Wie bewahre ich eine Bestattungsverfügung auf?
Bewahren Sie das Dokument an einem gut zugänglichen Ort auf, der den Angehörigen oder zumindest einer ausgewählten Vertrauensperson bekannt ist. Bei älteren Menschen bietet es sich an, dass weitere wichtige Dokumente wie der Personalausweis oder die Versichertenkarte ebenfalls dort liegen – dann können Hinterbliebene problemlos auf alle wichtigen Unterlagen zugreifen. Alternativ können Betroffene die Bestattungsverfügung direkt einer vertrauenswürdigen Person oder Organisation übergeben – das schließt auch ein gewünschtes Bestattungshaus, die Friedhofsverwaltung oder das zuständige Pfarramt ein.
Bestattungsvollmacht als Teil der Vorsorge
Eine Bestattungsvollmacht ist eine wichtige Ergänzung zur Bestattungsverfügung. Sie ermöglicht es einer von Ihnen bestimmten Person, Ihre Wünsche bezüglich der Bestattung im Falle Ihres Todes umzusetzen. Mit einer Bestattungsvollmacht können Sie sicherstellen, dass Ihre Vorstellungen respektiert und umgesetzt werden, auch wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern. Die bevollmächtigte Person kann somit im Todesfall alle notwendigen Entscheidungen treffen, wie beispielsweise die Wahl des Bestattungsinstituts, der Art der Bestattung oder der Gestaltung der Trauerfeier.
Eine Bestattungsvollmacht gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre letzten Wünsche respektiert werden und entlastet zugleich Ihre Angehörigen, indem sie klare Anweisungen für den Fall Ihres Ablebens erhalten. Es ist ratsam, eine Bestattungsvollmacht in Verbindung mit einer Bestattungsverfügung zu erstellen, um eine umfassende Vorsorge für den Ernstfall zu treffen.
Müssen Sie eine Bestattung organisieren? Lassen Sie uns Ihnen helfen!
Welche Vorteile hat eine Bestattungsverfügung?
Ein großer Vorteil liegt in der Selbstbestimmung. Schon zu Lebzeiten können Menschen ihre eigene Beisetzung planen und nach persönlichen Vorstellungen gestalten. Das beginnt mit der Art der Bestattung und endet zum Beispiel bei Details, wie sie ablaufen soll – von der Auswahl des Friedhofs über die bevorzugte Urne oder den gewünschten Sarg bis hin zum Bestattungsinstitut des Vertrauens. Auf diese Weise stellen Menschen zu Lebzeiten sicher, dass ihre persönlichen Vorstellungen auch nach dem Tod bestehen bleiben. Darüber hinaus fällt es Hinterbliebenen auf der Basis einer Bestattungsverfügung leichter, wichtige Entscheidungen zu treffen.
Eigene Wünsche mit einer Bestattungsverfügung & Bestattungsvollmacht erfüllen
Schwere Unfälle oder bestimmte Krankheiten können dazu führen, dass betroffene Personen ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Bei einem plötzlichen Tod müssen Hinterbliebene die Beisetzung eines geliebten Menschen gegebenenfalls organisieren, ohne jemals über seine Vorstellungen gesprochen zu haben. Zwar fällt es vielen Menschen nicht leicht, sich zu Lebzeiten mit dem eigenen Sterbefall auseinanderzusetzen und eine letztwillige Verfügung für ihre Bestattung aufzuschreiben. Doch im Sinne der individuellen Wünsche ist es immer ratsam, vorbereitende Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen.
Zumal es nicht bei einem grundlegenden Bestattungswunsch bleiben muss. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Beisetzung mit einer Bestattungsverfügung und Bestattungsvollmacht bis ins letzte Detail planen. Viele Menschen ziehen daraus ein positives Gefühl, weil sie ihren Teil für einen würdevollen Abschied geleistet haben. Sicherlich erfordert es Mut, sich mit diesen Themen bewusst zu befassen, aber letztendlich gehört der Tod zum Leben dazu und es lohnt sich, sich damit auseinanderzusetzen.
Niemand muss sich allein mit den sensiblen Vorsorgethemen befassen. Betroffene Menschen können ihre Bestattungswünsche offen mit der Familie oder engen Freunden besprechen. Im rein organisatorischen Sinne empfiehlt sich das vor allem bei ausgefallenen Vorstellungen. Gerne können Sie sich mit Ihren Wünschen auch an uns wenden.
Beisetzung oder Beerdigung festlegen und Hinterbliebene entlasten
Oft sind Angehörige verpflichtet, die Beisetzung verstorbener Personen zu planen. Doch der Tod eines Menschen stellt in der Regel eine emotionalen Ausnahmelage dar, in der Verwandte und Freunde die neue Situation erst verstehen müssen. Je mehr Rahmenbedingungen im Vorfeld feststehen, desto einfacher ist der gesamte Prozess, der auch die Trauerarbeit einschließt.
In dieser herausfordernden Zeit fallen viele organisatorische Aufgaben an, die Angehörige erledigen müssen. Das kann aus verständlichen Gründen schnell überfordern. Da sie in kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen für das weitere Vorgehen treffen müssen, erschweren vage Vorstellungen über die Wünsche des verstorbenen Menschen die Planung. Hinzu kommen häufiger verschiedene Meinungen darüber, wie eine angemessene Beisetzung gestaltet sein sollte. Eine zu Lebzeiten verfasste Bestattungsverfügung kann Hinterbliebene in dieser Situation enorm unterstützen. Der verschriftlichte Wille der verstorbenen Person erleichtert es Angehörigen, die Beisetzung unter angemessenen Voraussetzungen zu organisieren. Außerdem kann das Bewusstsein darüber, dass alles nach den Wünschen des verstorbenen Menschen abläuft, zumindest ein wenig trösten.
Voraussetzung für eine Urnenbestattung
Viele Bestattungsarten erfordern eine Kremation – beispielsweise, um die Asche im Wurzelraum eines Baumes oder im Meer beizusetzen. Ein Leichnam darf aber nur eingeäschert werden, wenn die verstorbene Person diesen Wunsch zu Lebzeiten explizit geäußert hat. In dem Fall ist die Bestattungsverfügung – beispielsweise zur Seebestattung – der beste Weg, da sie als eindeutige Willenserklärung für eine Feuerbestattung fungiert, auf die sich Angehörige bei der Planung und Ausrichtung stützen.
Sie wünschen sich eine individuelle Bestattung ganz nach Ihren Wünschen? Dann schließen Sie jetzt eine Bestattungsvorsorge ab.
Festlegen der Bestattungswünsche: Muster Bestattungsverfügung
Wer eine bestimmte Beisetzung oder die eigene Beerdigung planen möchte, kann ein Formular nutzen oder die Bestattungsverfügung von Grund auf selbst verfassen. In unserem Vorsorge-Portal sowie in unserem Vorsorge-Leitfaden finden Sie Hilfestellung sowie auch Muster, an denen Sie sich orientieren, die Sie adaptieren oder komplett verwenden können. Natürlich stellen auch wir Ihnen auch darüber hinaus alle wichtigen Informationen für den Todesfall bereit.
Was steht in einer Bestattungsverfügung?
Zum Inhalt einer Verfügung für den Todesfall gehören allgemeinen Angaben zur eigenen Person und grundlegende organisatorische Informationen wie die Namen von entscheidungsbefugten Angehörigen. Hinzu kommen spezielle Vorgaben, wie die Beisetzung durchgeführt werden soll – allen voran die Art und Ausgestaltung. Den zweiten Teil können betroffene Personen frei gestalten. Es ist wichtig, dass Verfügende das Dokument mit einer eindeutigen Überschrift als Bestattungsverfügung kennzeichnen und auch das Erstellungsdatum nennen. Eine Unterschrift ist zwingend notwendig.
Die allgemeinen Angaben umfassen:
- Name, Adresse und Geburtsdatum
- Nennung entscheidungsbefugter Personen im Zweifelsfall
- Hinweise wie der Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente
- Gegebenenfalls Kremationsverfügung
- Unterschrift der verfügenden Person
Die Vorgaben zur Bestattungsart und Trauerfeier beinhalten zum Beispiel:
- Art und Ort der Beisetzung
- Wahl einer bestimmten Urne oder eines Sarges
- Offene oder geschlossene Aufbahrung
- Inschrift auf dem Grabstein oder einer Gedenktafel
- Informationen zur Floristik, Dekoration, Trauerrede und Musik
- Weitere Programmpunkte der Trauerfeier
- Gästeliste für die Trauerfeier
- Besondere Kleidungswünsche
Die Details in einer Bestattungsverfügung sollten möglichst klar und unmissverständlich formuliert sein. Scheuen Sie sich nicht vor anweisenden Formulierungen, da Sie den Hinterbliebenen dadurch eine einfache Entscheidung ermöglichen. Selbes gilt für die Bestattungsvollmacht.
Verfügung für den Todesfall: Vorlage nutzen
Ein bedeutender Teil der privaten Vorsorge ist die Bestattungsplanung. In unserem digitalen Vorsorgeportal legen Sie bequem und schnell eine Bestattungsverfügung und eine Bestattungsvollmacht an. Außerdem können Sie in Ihrem persönlichen Bereich verschiedene Dokumente zentral speichern, jederzeit einsehen, bearbeiten und bei Bedarf ausdrucken.
Sie können sich der Vorsorge auch analog nähern – beispielsweise mit dem Vorsorge-Leitfaden, das alle relevanten Formulare enthält. Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.
Häufig gestellte Fragen zur Bestattungsverfügung
Die Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung. Wer zu Lebzeiten bestimmen möchte, wie die eigene Beisetzung erfolgt, kann eine Bestattungsverfügung verfassen. Darin enthalten sind neben grundlegenden Personendaten vor allem Informationen und Wünsche hinsichtlich der Beisetzungsart, ihrer Durchführung und feierlichen Ausgestaltung.
Ja. Sofern die Verfügung von der betroffenen Person unterschrieben ist, keine Zweifel an der Echtheit des Dokuments bestehen und der Inhalt durch eine Sterbefallversicherung oder ein Treuhandkonto finanziell abgesichert ist, gelten die Wünsche im Regelfall als rechtlich bindend.
Das Dokument muss zwingend persönlich von der betroffenen Person unterschrieben sein. Darüber hinaus existieren keine formalen Richtlinien, sodass Verfügende den Inhalt auch per Hand niederschreiben können – im Sinne der Echtheitsbezeugung ist das sogar ratsam.
Nein, davon ist abzuraten, denn meistens wird das Testament erst Wochen nach dem Todesfall eingesehen. Dann hat die Beisetzung in der Regel schon stattgefunden, sodass die Verfügungen nicht mehr beachtet werden können.
Verfügungen für den Sterbefall sichern die individuellen Wünsche von Menschen nach dem Ableben. Auch die Angehörigen profitieren davon, denn sie können sich an den Wünschen orientieren, statt verschiedene Szenarien durchzuspielen – vor allem bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Familie kann eine Bestattungsverfügung sehr hilfreich sein.
Indem Sie eine Bestattungsvollmacht verfassen, können Sie eine Person mit der Durchführung Ihrer Bestattung betrauen.