Das Wichtigste zur Überführung
- Als Überführung bezeichnet man den Transport eines Leichnams oder einer Urne
- Die Bundesländer bestimmen, in welchem Zeitraum Verstorbene zum Ruheort überführt werden müssen
- Je nach Bestattungsart kann mehr als eine Leichenüberführung notwendig sein
- Auslandsüberführungen sind durch weitere Bestimmungen und Dokumente aufwendiger
- Die Überführungskosten richten sich im Todesfall unter anderem nach den Entfernungen
Im allgemeinen Sprachgebrauch hat „Überführung” mehrere Bedeutungen, doch viele Menschen sehen zunächst das Bild einer Brücke vor ihrem geistigen Auge. Im übertragenen Sinne trifft das auch bei Bestattungen zu, denn die Überführung eines Leichnams ist eine Brücke zwischen dem Ableben und der Beerdigung. Um sich der Überführung thematisch zu nähern, helfen drei wesentliche Fragen:
- Was ist eine Überführung?
- Wer darf einen Leichnam überführen?
- Welche Fristen sind zu beachten?
Die Überführung umfasst alle Fahrten, bei denen Bestattende eine verstorbene Person transportieren. Der Transport per Auto erfolgt in einem Bestattungskraftwagen (BKW) oder in einem Leichenwagen – beide Varianten sind speziell auf die Überführung eines Leichnams ausgelegt.
Eine verstorbene Person wird mindestens zwei Mal überführt: vom Sterbeort in die Räumlichkeiten des beauftragten Bestatters und vom Bestattungsunternehmen zum Beisetzungsort. In manchen Fällen sind zwischen der ersten Überführung und der Beerdigung weitere Fahrten nötig – beispielsweise zum Krematorium oder zur Rechtsmedizin.
Im allgemeinen Sprachgebrauch hat „Überführung” mehrere Bedeutungen, doch viele Menschen sehen zunächst das Bild einer Brücke vor ihrem geistigen Auge. Im übertragenen Sinne trifft das auch bei Bestattungen zu, denn die Überführung eines Leichnams ist eine Brücke zwischen dem Ableben und der Beerdigung. Um sich der Überführung thematisch zu nähern, helfen drei wesentliche Fragen:
- Was ist eine Überführung?
- Wer darf einen Leichnam überführen?
- Welche Fristen sind zu beachten?
Die Überführung umfasst alle Fahrten, bei denen Bestattende eine verstorbene Person transportieren. Der Transport per Auto erfolgt in einem Bestattungskraftwagen (BKW) oder in einem Leichenwagen – beide Varianten sind speziell auf die Überführung eines Leichnams ausgelegt.
Eine verstorbene Person wird mindestens zwei Mal überführt: vom Sterbeort in die Räumlichkeiten des beauftragten Bestatters und vom Bestattungsunternehmen zum Beisetzungsort. In manchen Fällen sind zwischen der ersten Überführung und der Beerdigung weitere Fahrten nötig – beispielsweise zum Krematorium oder zur Rechtsmedizin.
Müssen Sie eine Bestattung organisieren? Lassen Sie uns Ihnen helfen!
Wer darf einen Leichnam transportieren?
Laut dem deutschen Bestattungsgesetz dürfen nur Bestatter oder Überführungsunternehmen einen Leichnam überführen – Privatpersonen ist es hingegen nicht gestattet, einen verstorbenen Menschen zu transportieren. Sobald Verstorbene in einen Sarg gebettet sind, darf der Transport demnach ausschließlich mit einem Leichenwagen erfolgen.
Doch wann kommt der Leichenwagen? Bevor Bestatter oder zuständige Unternehmen einen Leichnam überführen dürfen, muss ein Arzt den Tod eindeutig feststellen und einen Totenschein anfertigen.
Darf man eine Urne selber überführen? Auch das ist im privaten Rahmen nicht gestattet, wenn die Überführung einer Urne in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands erfolgt.
Welche Fristen gelten bei Überführungen?
Nachdem eine ärztliche Fachkraft den Tod festgestellt hat, wird die Überführung vom Sterbeort zu einem geeigneten Ruheraum normalerweise in einem Zeitraum von 24 bis 48 Stunden durchgeführt. Die exakten Fristen sind in Deutschland in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt, die sich voneinander unterscheiden können. In den meisten Fällen beträgt die Überführungsfrist 36 Stunden. Bayern und Bremen stellen hingegen Ausnahmen dar, weil das Bestattungsgesetz in diesen Bundesländern keine konkrete Frist vorgibt.
Das sind die derzeitigen Fristen für die Überführung Verstorbener in Deutschland:
Bundesland | 24 Stunden | 36 Stunden | 48 Stunden | Keine Frist (zeitnah) |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | --- | x | --- | --- |
Bayern | --- | --- | --- | x |
Berlin | --- | x | --- | --- |
Brandenburg | x | --- | --- | --- |
Bremen | --- | --- | --- | x |
Hamburg | --- | x | --- | --- |
Hessen | --- | x | --- | --- |
Mecklenburg-Vorpommern | --- | x | --- | --- |
Niedersachsen | --- | x | --- | --- |
Nordrhein-Westfalen | --- | x | --- | --- |
Rheinland-Pfalz | --- | x | --- | --- |
Saarland | --- | x | --- | --- |
Sachsen | x | --- | --- | --- |
Sachsen-Anhalt | --- | x | --- | --- |
Schleswig-Holstein | --- | x | --- | --- |
Thüringen | --- | --- | x | --- |
Quelle: aeternitas.de / Bestattungsgesetze der Bundesländer
Die Fristen gelten nach der Ausstellung des Totenscheins und gewähren Hinterbliebenen das Recht, sich in Ruhe zu verabschieden, wenn der Todesfall beispielsweise zu Hause eingetreten ist.
Überführung im Inland
Nach dem Tod eines geliebten Menschen ist es für Angehörige sehr wichtig, dass sie kompetente Unterstützung an ihrer Seite haben. Dazu gehört auch eine fachkundige Überführung, die sich im Ablauf und in der Anzahl der Fahrten primär nach der Bestattungsart richtet – bis schließlich die letzte Überführung zur Beerdigung erfolgt.
Wie läuft eine Überführung im Inland ab?
Unabhängig von der Bestattungsart ist es notwendig, einen Leichnam fristgerecht zu überführen – vom Sterbeort zu einem Bestatter. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn sich die verstorbene Person bereits in einem geeigneten Kühlraum befindet – zum Beispiel in einem Krankenhaus. Sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird die verstorbene Person in einen Sarg gebettet und in einem speziellen Überführungswagen auf direktem Weg ins ausgewählte Bestattungsinstitut gebracht. Dort finden die hygienische Totenversorgung und die Kühlung des Leichnams statt.
In den meisten Fällen holen Bestatter die Verstorbenen mit einer modernen Trage ab. Sie brauchen sich also keine Sorgen machen, sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Überführung noch nicht für einen Sarg entschieden haben.
Welchen Einfluss hat die Bestattungsart auf die Überführung des Leichnams?
Der Ablauf nach der ersten Überführung ist nicht immer identisch. Und auch die Distanz zwischen den einzelnen Stationen variiert je nach den örtlichen Bedingungen stark. Wie viele Fahrten notwendig sind, hängt zum Beispiel von der Bestattungsart ab – die gängigsten sind die Erd-, Feuer-, See- und Baumbestattung.
Im Rahmen einer Erdbestattung überführt der Bestatter den Leichnam am Tag der Beisetzung von seinen eigenen Kühlräumen zum entsprechenden Friedhof. Bei einer Erdbestattung sind demnach zwei Überführungsfahrten vorgesehen. Handelt es sich um eine Baum-, See- oder Feuerbestattung, ist eine zusätzliche Fahrt zu einem Krematorium vonnöten, um die Einäscherung zu vollziehen. Danach erfolgt der Transport der Urne vom Krematorium zum Beisetzungsort häufig mit einem Kurier.
Es gibt zwei Gründe für eine Überführung nach einer bereits abgeschlossenen Bestattung:
Im ersten Fall wird ein Leichnam umverlegt, wenn der Ort der Ruhestätte gewechselt wird – zum Beispiel aufgrund der Umstrukturierung eines Friedhofs. Im Zuge einer Exhumierung erfolgt die Ausgrabung eines bestatteten Leichnams. Denkbar wäre hier die explizite Anordnung der Staatsanwaltschaft, um laufende Ermittlungen zu unterstützen.
Sie müssen eine Überführung veranlassen? Wir unterstützen Sie dabei.
Wie hoch sind die Kosten für die Überführung eines Leichnams im Inland?
Die Kosten für den Leichentransport variieren stark und richten sich nach der Entfernung sowie nach der Überführungsart. So kosten längere Wege für den Transport eines Leichnams normalerweise mehr. Und eine Sargüberführung ist beispielsweise kostspieliger als ein Urnenversand.
Um die Überführungskosten bei einer Beerdigung oder einer anderen Beisetzung genau zu überblicken, empfiehlt sich eine vertrauensvolle und professionelle Beratung. Wenden Sie sich gern unverbindlich an uns – wir unterstützen Sie bei der Planung der Überführung und der anschließenden Bestattung.
Überführung von Verstorbenen ins Ausland
Tritt ein Todesfall während des Urlaubs ein oder soll die Bestattung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in ihrem Herkunftsland stattfinden, ist eine Überführung ins Ausland erforderlich. Ein willkürliches Beispiel zum besseren Verständnis: Geschieht der Todesfall in Istanbul, erfolgt die Überführung eines Verstorbenen von der Türkei nach Deutschland – in der Regel. Für die Überquerung von Landesgrenzen müssen allerdings häufig zusätzliche Dokumente vorliegen.
Grundsätzlich sind die Bestimmungen für die Überführung Verstorbener ins Ausland je nach Land sehr unterschiedlich. Gern helfen wir Ihnen auch, wenn Sie Auslandsüberführungen planen und organisieren müssen.
Wie läuft die Überführung beim Todesfall im Ausland ab?
Um eine Beerdigung im Ausland durchzuführen, muss ein Leichnam Ländergrenzen überqueren. Wie eine Auslandsüberführung letztlich abläuft und wie lange sie dauert, ist pauschal aber nicht zu beantworten, weil sich die Vorgaben von Land zu Land unterscheiden können. Zwar legt das Europäische Übereinkommen über die Beförderung verstorbener Personen den Ablauf einer Auslandsüberführung innerhalb von Europa grundlegend fest, doch auch im europäischen Raum gibt es zum Teil besondere Vorschriften.
Es kann beispielsweise sein, dass die Überführung von Verstorbenen nach Serbien abseits der im europäischen Raum allgemeingültigen Regeln mit spezifischen gesetzlichen Vorgaben verbunden ist. Ein anderes Beispiel ist Italien – dort ist die Überführung mit sehr detaillierten Bestimmungen wie der Sarggröße und dem Abstand einzelner Sargnägel verknüpft. Einige Länder fordern auch eine gesonderte Einbalsamierung des Leichnams, wenn er mit einem Flugzeug transportiert wird.
Die Dauer einer Auslandsüberführung hängt neben bürokratischen Aspekten von der Transportart ab. Generell darf die Überführung des Sargs innerhalb Europas mit diesen Transportmitteln erfolgen:
- Leichenwagen
- Zug
- Flugzeug
- Schiff
Außerhalb von Europa muss der Transport zwingend auf dem Luftweg erfolgen – bei einer Überführung eines Verstorbenen nach Deutschland aus einem nichteuropäischen Land wäre demnach nur der Flugtransport erlaubt. Unkomplizierter ist die Überführung einer Urne in eine andere Stadt außerhalb von Deutschland, denn diese geschieht üblicherweise auf dem Postweg zum gewünschten Zielort.
Für die Überführung ins Ausland verwendet das Bestattungsunternehmen einen zugelöteten Zinksarg, der üblicherweise zusätzlich in einem Holzsarg liegt. Meist erfolgt der Transport in einer neutralen Kiste, sodass auch normale Gepäckabteile von Passagierflugzeugen möglich sind – andere Passagiere erkennen die Transportkiste nicht als Sarg, wenn sie sie beim Be- und Entladen sehen. Wichtig ist auch, dass bei einer Überführung mit dem Flugzeug kein Unter- oder Überdruck im Sarg entsteht. Je nach Ländervorschrift ist zudem eine zusätzliche Einbalsamierung des Leichnams nötig.
Welche Dokumente werden für die Überführung ins Ausland benötigt?
In der Regel müssen Betroffene zwei Dokumente zur Organisation einer Auslandsüberführung vorlegen: die internationale Sterbeurkunde und den internationalen Leichenpass. Letzterer ist mehrsprachig und enthält neben den persönlichen Daten der verstorbenen Person die Todesursache sowie Informationen zur Beförderungsart und dem Bestimmungsort.
Erhältlich ist ein solcher Leichenpass beim zuständigen Standesamt – die Gebühren dafür unterscheiden sich je nach Gemeinde.
Die Ausstellung eines Leichenpasses erfordert mindestens folgende Dokumente:
- Totenschein mit Angabe der Todesursache
- Sterbeurkunde oder Beurkundung des Todesfalles
- Ärztliche Bescheinigung zur Unbedenklichkeit einer internationalen Überführung
- Bestätigung für angemessenes Einsargen und Transport durch den Bestatter
Die ärztliche Bescheinigung kann das Krankenhaus, die Gerichtsmedizin oder das Gesundheitsamt ausstellen. Sie bestätigt, dass von einem Leichnam keine gesundheitliche Gefahr wie beispielsweise ein Seuchenrisiko ausgeht. Bei der Überführung einer Urne entfällt die ärztliche Bescheinigung oft.
Die Einhaltung übergeordneter und länderspezifischer Vorgaben ist maßgeblich, da Verstorbene andernfalls kurzfristig „umgesargt” werden müssen und juristische Konsequenzen wie Geldstrafen folgen können.
Was kostet eine Überführung eines toten Menschen ins Ausland?
Aufgrund der besonderen Dokumente und tendenziell deutlich größeren Distanzen erfordert der Transport zu einem Beisetzungsort im Ausland in den meisten Fällen höhere Kosten – beispielsweise durch die Überführung des Leichnams im Flugzeug.
Auch hier gilt: Sprechen Sie mit uns. Wir stehen für eine professionelle, unkomplizierte und transparente Kommunikation und Beratung, um Sie sowohl im Inland als auch im Ausland bei allen Fragen und Planungen rund um die Abläufe und Überführungskosten im Todesfall zu unterstützen.
Überführung - häufig gestellte Fragen
Nein. Die Überführung einer Urne zum Beisetzungsort darf nicht durch die Angehörigen selbst durchgeführt werden.
Eine Überführung ins Ausland ist ohne eine Reiseversicherung mit hohen Ausgaben verbunden und wird in der Regel nur durchgeführt, wenn die Kosten im Vorfeld gedeckt werden. Sie sollten bei einem Leichentransport im Zinksarg mit Kosten ab 4.000 Euro planen.
Die Kosten für die Überführung eines Leichnams sind abhängig von der Entfernung zwischen Sterbe- und Beisetzungsort. Eine Überführung innerorts kostet in der Regel zwischen 50 Euro und 200 Euro. Außerorts werden zusätzliche Kosten berechnet.
Mit einem Urnenpass können Angehörige die Urne selbstständig ins Ausland überführen. Dies ist generell in alle Länder möglich. Der Urnenpass wird von der örtlich zuständigen Auslandsvertretung ausgestellt.