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Facebook Gedenkzustand im Todesfall

Wie kann man einen Todesfall bei Facebook melden?

Aktualisiert am 21. August 2023

Lesezeit: 8 Minuten

Hier geht’s um:
Nach einem Todesfall müssen viele organisatorische Abläufe erledigt und Entscheidungen getroffen werden. Eine Entscheidung betrifft die sozialen Netzwerke im Internet: Was soll mit den Online-Profilen geschehen?

Das Wichtigste zum Gedenkzustand bei Facebook

  • Mit dem sogenannten Facebook-Gedenkzustand kann der Account von Verstorbenen unter bestimmten Bedingungen fortbestehen
  • Im Todesfall kann ein Konto zu einer virtuellen Gedenkstätte avancieren, um Erinnerungen zu teilen und Beileidsbekundungen zu äußern
  • Um einen Kontoinhaber bei Facebook als verstorben zu melden und den Gedenkzustand zu erwirken, müssen Betroffene einen Antrag stellen
  • Alternativ wird das Konto ebenfalls mittels Antrag und mindestens per Bereitstellung der Sterbeurkunde dauerhaft entfernt
  • Facebook-Nutzer können die Kontolöschung im Fall des Todes vorab festlegen oder zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt bestimmen
Inhaltsverzeichnis
  1. Facebook-Gedenkzustand: Bedeutung und Optionen
  2. FB-Profil löschen: Dauerhafte Alternative
  3. Im Vorfeld: Facebook-Nachlasskontakt einrichten

Facebook-Gedenkzustand: Bedeutung und Optionen

Welche Möglichkeiten haben Hinterbliebene, der Social-Media-Plattform Facebook bei einem Todesfall das betroffene Facebook-Profil zu melden? Was passiert mit dem Konto einer verstorbenen Person? Angehörige müssen sich nach einem Todesfall mit etlichen Fragen befassen. Wenn der Verstorbene in sozialen Online-Netzwerken aktiv war, stehen auch Facebook und Co. auf der To-do-Liste.

Generell haben Angehörige zwei Optionen, wie sie nach dem Ableben eines Facebook-Mitglieds mit dem Account verfahren:

  • Den Facebook-Gedenkzustand nutzen
  • Das FB-Profil löschen

Haben Personen zu Lebzeiten keinen Wunsch zum Umgang mit ihrem digitalen Nachlass geäußert, müssen die Hinterbliebenen im Sinne der Verstorbenen entscheiden, was mit dem Profil geschieht.

Kann Facebook bei der Trauer unterstützen? Der Facebook-Gedenkzustand bietet eine Lösung, die stark mit den Zeiten von Social Media und digitalen Netzwerken harmoniert. Denn mit einem Gedenkprofil entsteht ein virtueller Raum, in dem Menschen gemeinsam trauern können, um einen Verlust möglicherweise besser zu verarbeiten, ähnlich wie bei einem Online Friedhof. Das gilt insbesondere für Freunde und Bekannte, die nicht an der Bestattung teilnehmen oder das Grab besuchen können.

Was ist der Facebook-Gedenkzustand?

Der von Facebook offerierte Gedenkzustand sorgt dafür, dass der entsprechende Account bestehen bleibt und alle Facebook-Freunde in ihrem Newsfeed eine Information über den Todesfall erhalten. Da Menschen, die sich in der Facebook-Freundesliste des Verstorbenen befinden, zum Beispiel eine Erinnerung hinzufügen können, fungiert das Facebook-Gedenkprofil im übertragenen Sinne als virtuelle Gedenkstätte.

Wer mit dem betroffenen Account verbunden war, kann eigenmächtig Beiträge im Gedenkbereich veröffentlichen, wenn es die Privatsphäre-Einstellungen zulassen. Daher sollten Angehörige den Account regelmäßig begutachten und einen Facebook-Post melden oder entfernen, wenn er dem Gedenkzustand nicht angemessen ist. Letzteres ist nur dem Nachlasskontakt erlaubt.

Prinzipiell bietet die Variante eine gute Möglichkeit, Erinnerungen zu sammeln und als Online-Version eines Kondolenzbuches verfügbar zu machen. Auf diese Weise kann sogar Facebook in der Trauer um einen Menschen hilfreich sein.

Der Facebook-Gedenkzustand ist ein spezieller Account-Status mit folgenden Merkmalen:

  • Vor dem Profilnamen steht „In Erinnerung an“
  • Profil erscheint nicht mehr in öffentlichen Vorschlägen
  • Facebook erinnert nicht mehr an den Geburtstag
  • Die Anmeldung bei einem Konto im Gedenkzustand ist nicht möglich
  • Ohne Nachlasskontakt können keine Änderungen am Konto erfolgen

Da sich niemand im Konto anmelden kann, ist der Account von Verstorbenen besser geschützt, wenn er sich im Gedenkzustand befindet.

Wie können Angehörige einen Todesfall bei Facebook melden?

Konten von Verstorbenen können auf Wunsch von Hinterbliebenen in den Facebook-Gedenkzustand wechseln. Dafür müssen Betroffene online einen „Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands“ stellen – vorausgesetzt, die verstorbene Person hat vorher nicht angeordnet, den Facebook-Account im Todesfall löschen zu lassen.

Grundsätzlich schließt Facebook hinsichtlich der Berechtigung zur Antragstellung niemanden aus, spricht aber von einer schwerwiegenden Entscheidung und empfiehlt vor dem Absenden des Antrags die Kontaktaufnahme zur Familie oder zu nahen Freunden der verstorbenen Person.

Der Antrag ist sehr kurz und erfordert die Profil-URL des Verstorbenen, das Sterbedatum und eine gültige E-Mail-Adresse der antragstellenden Person. Darüber hinaus ist das Hochladen eines Dokumentes erforderlich, das den Todesfall bestätigt – zum Beispiel:

Für den Dokumenten-Upload kommen Kopien und Fotos infrage.

Facebook-Gedenkzustand: Bedeutung und Optionen

Welche Möglichkeiten haben Hinterbliebene, der Social-Media-Plattform Facebook bei einem Todesfall das betroffene Facebook-Profil zu melden? Was passiert mit dem Konto einer verstorbenen Person? Angehörige müssen sich nach einem Todesfall mit etlichen Fragen befassen. Wenn der Verstorbene in sozialen Online-Netzwerken aktiv war, stehen auch Facebook und Co. auf der To-do-Liste.

Generell haben Angehörige zwei Optionen, wie sie nach dem Ableben eines Facebook-Mitglieds mit dem Account verfahren:

  • Den Facebook-Gedenkzustand nutzen
  • Das FB-Profil löschen

Haben Personen zu Lebzeiten keinen Wunsch zum Umgang mit ihrem digitalen Nachlass geäußert, müssen die Hinterbliebenen im Sinne der Verstorbenen entscheiden, was mit dem Profil geschieht.

Kann Facebook bei der Trauer unterstützen? Der Facebook-Gedenkzustand bietet eine Lösung, die stark mit den Zeiten von Social Media und digitalen Netzwerken harmoniert. Denn mit einem Gedenkprofil entsteht ein virtueller Raum, in dem Menschen gemeinsam trauern können, um einen Verlust möglicherweise besser zu verarbeiten, ähnlich wie bei einem Online Friedhof. Das gilt insbesondere für Freunde und Bekannte, die nicht an der Bestattung teilnehmen oder das Grab besuchen können.

Was ist der Facebook-Gedenkzustand?

Der von Facebook offerierte Gedenkzustand sorgt dafür, dass der entsprechende Account bestehen bleibt und alle Facebook-Freunde in ihrem Newsfeed eine Information über den Todesfall erhalten. Da Menschen, die sich in der Facebook-Freundesliste des Verstorbenen befinden, zum Beispiel eine Erinnerung hinzufügen können, fungiert das Facebook-Gedenkprofil im übertragenen Sinne als virtuelle Gedenkstätte.

Wer mit dem betroffenen Account verbunden war, kann eigenmächtig Beiträge im Gedenkbereich veröffentlichen, wenn es die Privatsphäre-Einstellungen zulassen. Daher sollten Angehörige den Account regelmäßig begutachten und einen Facebook-Post melden oder entfernen, wenn er dem Gedenkzustand nicht angemessen ist. Letzteres ist nur dem Nachlasskontakt erlaubt.

Prinzipiell bietet die Variante eine gute Möglichkeit, Erinnerungen zu sammeln und als Online-Version eines Kondolenzbuches verfügbar zu machen. Auf diese Weise kann sogar Facebook in der Trauer um einen Menschen hilfreich sein.

Der Facebook-Gedenkzustand ist ein spezieller Account-Status mit folgenden Merkmalen:

  • Vor dem Profilnamen steht „In Erinnerung an“
  • Profil erscheint nicht mehr in öffentlichen Vorschlägen
  • Facebook erinnert nicht mehr an den Geburtstag
  • Die Anmeldung bei einem Konto im Gedenkzustand ist nicht möglich
  • Ohne Nachlasskontakt können keine Änderungen am Konto erfolgen

Da sich niemand im Konto anmelden kann, ist der Account von Verstorbenen besser geschützt, wenn er sich im Gedenkzustand befindet.

Wie können Angehörige einen Todesfall bei Facebook melden?

Konten von Verstorbenen können auf Wunsch von Hinterbliebenen in den Facebook-Gedenkzustand wechseln. Dafür müssen Betroffene online einen „Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands“ stellen – vorausgesetzt, die verstorbene Person hat vorher nicht angeordnet, den Facebook-Account im Todesfall löschen zu lassen.

Grundsätzlich schließt Facebook hinsichtlich der Berechtigung zur Antragstellung niemanden aus, spricht aber von einer schwerwiegenden Entscheidung und empfiehlt vor dem Absenden des Antrags die Kontaktaufnahme zur Familie oder zu nahen Freunden der verstorbenen Person.

Der Antrag ist sehr kurz und erfordert die Profil-URL des Verstorbenen, das Sterbedatum und eine gültige E-Mail-Adresse der antragstellenden Person. Darüber hinaus ist das Hochladen eines Dokumentes erforderlich, das den Todesfall bestätigt – zum Beispiel:

Für den Dokumenten-Upload kommen Kopien und Fotos infrage.

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FB-Profil löschen: Dauerhafte Alternative

Hinterbliebene können einen Facebook-Account löschen, wenn eine Person verstorben ist und sie einen Facebook-Gedenkzustand ablehnen. In dem Fall handelt es sich um eine vollständige und endgültige Löschung des Profils. Der Vorgang dauert in der Regel bis zu zwei Tage.

Facebook-Account löschen nach einem Todesfall: Wie geht das?

Um ein FB-Profil löschen zu lassen, müssen Angehörige den Todesfall bei Facebook melden und einen speziellen Antrag einreichen. Darin geben sie ihren eigenen Namen sowie eine aktive E-Mail-Adresse, den Namen, die URL sowie die E-Mail-Adresse des zu schließenden Profils und das Sterbedatum an. Zusätzlich verlangt Facebook eine Kopie oder ein Foto der amtlichen Sterbeurkunde oder einen anderen Beleg für den Todesfall sowie einen Berechtigungsnachweis.

Mögliche Dokumente zur Bestätigung des Ablebens:

  • Todesanzeige
  • Trauerkarte

Mögliche Berechtigungsnachweise:

  • Vollmacht
  • Geburtsurkunde
  • Testament
  • Nachlassbrief

Den Antrag „Besondere Anfrage für ein Konto einer medizinisch stark beeinträchtigten oder verstorbenen Person“ können nur Familienmitglieder oder eine Person stellen, die den Nachlass des Verstorbenen verwaltet. Sofern ein Nachlasskontakt bei Facebook hinterlegt ist, obliegt das Entfernen des Kontos allein dieser Person.

Antragstellende können sensible Daten auf den eingereichten Dokumenten schwärzen, wenn sie für die Löschung des Profils irrelevant sind – beispielsweise die Sozialversicherungsnummer.

Facebook: Löschen nach dem Tod schon vorher einstellen

Viele Menschen befassen sich schon zu Lebzeiten mit ihrem digitalen Nachlass und fragen sich: Wie kann ich bewirken, dass mein Konto im Sterbefall automatisch entfernt wird? Tatsächlich können alle registrierten Nutzer selbst festlegen, dass Facebook ihren Account bei einem Todesfall löschen muss. In dem Fall ist kein Facebook-Gedenkzustand möglich, denn sobald die Plattform vom Ableben der betroffenen Person in Kenntnis gesetzt wird, entfernt sie alle persönlichen Informationen, Fotos, Nachrichten Beiträge, Kommentare und Reaktionen dauerhaft.

Wer die automatische Kontolöschung im Sterbefall vorab anmelden möchte, geht folgendermaßen vor:

  1. Mit den persönlichen Daten bei Facebook anmelden.
  2. Oben rechts auf das nach unten zeigende Dreieck klicken.
  3. Den Punkt „Einstellungen und Privatsphäre“ auswählen.
  4. Auf den Punkt „Einstellungen“ klicken.
  5. Den Bereich „Einstellungen für den Gedenkzustand“ auswählen.
  6. Unten auf „Beantrage die Löschung deines Kontos nach deinem Tod“ klicken.
  7. Zur Bestätigung „Nach dem Tod löschen“ auswählen.

Die Einstellung ist zu Lebzeiten veränderbar.

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Im Vorfeld: Facebook-Nachlasskontakt einrichten

In den Facebook-Profileinstellungen finden Nutzer eine weitere Funktion, um den Fortbestand des eigenen Accounts im Sterbefall zu planen. Wer einen Nachlasskontakt einträgt, wählt zu Lebzeiten eine Person aus, die das Konto im Todesfall verwaltet.

Facebook-Account verstorbener Personen: Was darf ein Nachlasskontakt?

Ein offizieller Nachlasskontakt hat verschiedene Zugriffsrechte auf ein Konto, das sich im Facebook-Gedenkzustand befindet. Dazu gehören:

  • Beitrag schreiben und fixieren
  • Privatsphäre-Einstellungen umgehen
  • Gedenkbeiträge verwalten
  • Markierungen entfernen
  • Sichtbarkeit von Beiträgen anpassen
  • Freundschaftsanfragen beantworten
  • Profilbild und Titelbild aktualisieren
  • Kontolöschung beantragen

Ein fixierter Beitrag kann zum Beispiel den Tag und die Uhrzeit einer geplanten Gedenkfeier beinhalten. Obwohl der Verstorbene die Sichtbarkeit der eigenen Beiträge im Bereich „Privatsphäre“ auf „Nur ich“ eingestellt hat, kann der Nachlasskontakt die Beiträge sehen.

Um einen Facebook-Gedenkzustand bestmöglich zu organisieren, kann sich der Funktionsumfang für Nachlasskontakte zwar jederzeit erweitern, doch es gibt auch Einschränkungen:

  • Direkt im Konto anmelden
  • Persönliche Nachrichten lesen
  • Facebook-Freunde entfernen
  • Freundschaftsanfragen versenden

Die Plattform fokussiert eine klare Trennung zwischen der regulären Chronik und einer separaten Sparte für Beileidsbekundungen. Daher sind nach dem eingetragenen Todesdatum erstellte Beiträge nur im Bereich für Gedenkbeiträge ersichtlich.

Für den Facebook-Gedenkzustand: Nachlasskontakt einrichten

Um einen Nachlasskontakt zu bestimmen, müssen Facebook-Nutzer volljährig sein. Die Einstellungen erfolgen nicht per Antrag, sondern direkt im eigenen Konto:

  1. Mit den persönlichen Daten bei Facebook anmelden.
  2. Oben rechts auf das nach unten zeigende Dreieck klicken.
  3. Den Punkt „Einstellungen und Privatsphäre“ auswählen.
  4. Auf den Punkt „Einstellungen“ klicken.
  5. Den Bereich „Einstellungen für den Gedenkzustand“ auswählen.
  6. Bei „Freund/in auswählen“ den Facebook-Namen des Nachlasskontakts eingeben.
  7. Die Auswahl bestätigen und auf „Hinzufügen“ klicken.
  8. Nachricht an den Nachlasskontakt bei Bedarf anpassen.
  9. Auf „Senden“ klicken.

Auf diese Weise erhält die ausgewählte Person eine E-Mail mit den wichtigsten Informationen. Eine weitere Kontaktaufnahme erfolgt erst, wenn das Konto in den Facebook-Gedenkzustand versetzt wurde. Mithilfe der Anleitung können Nutzer ihren Nachlasskontakt auch ändern oder gänzlich entfernen.

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Ein immer größerer Teil unseres Lebens spielt sich heutzutage digital ab. Auch das digitale Erbe muss geregelt werden. Dass sich dies oft viel komplexer und nervenaufreibender gestalten kann als die Verwaltung des analogen Erbes, hat mehrere Gründe.
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