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Sonderurlaub Todesfall: Was steht Ihnen zu?

Alle Informationen zum Sonderurlaub im Sterbefall

Aktualisiert am 15. Juli 2024

Lesezeit: 8 Minuten

Hier geht’s um:
Ein Todesfall in der Familie ist oft eine emotionale Herausforderung. In dieser schweren Zeit steht Arbeitnehmern häufig Sonderurlaub zu. Hier erfahren Sie, wie und für wen diese Regelung greift und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.

Das Wichtigste zum Sonderurlaub im Todesfall

  • Sonderurlaub ermöglicht es Hinterbliebenen, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um den Verlust zu verarbeiten und die Beerdigung zu planen
  • Gesetzliche Regelungen zum Sonderurlaub im Todesfall sind nicht eindeutig definiert
  • Grundsätzlich wird jedoch bei Todesfällen von Verwandten ersten Grades Sonderurlaub gewährt
  • Die Dauer von Sonderurlaub im Todesfall variiert je nach Arbeitgeber, üblich sind jedoch zwei Tage
  • § 616 BGB umreißt die rechtlichen Rahmenbedingungen von Sonderurlaub in allgemeinen Zügen
Inhaltsverzeichnis
  1. Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall?
  2. Wie viel Sonderurlaub wird im Todesfall gewährt?
  3. Sonderurlaub im Todesfall: Gesetzliche Regelung
  4. Antragsstellung und Vergütung bei Sonderurlaub im Todesfall

Sonderurlaub im Todesfall bedeutet, dass einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von arbeitsfreien Tagen gewährt wird, wenn ein naher Verwandter verstorben ist. Dies ermöglicht es dem Arbeitnehmer, an der Beerdigung teilzunehmen, den Verlust zu betrauern und sich um alle anfallenden organisatorischen Angelegenheiten zu kümmern.

Sonderurlaub im Todesfall bedeutet, dass einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von arbeitsfreien Tagen gewährt wird, wenn ein naher Verwandter verstorben ist. Dies ermöglicht es dem Arbeitnehmer, an der Beerdigung teilzunehmen, den Verlust zu betrauern und sich um alle anfallenden organisatorischen Angelegenheiten zu kümmern.

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Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall?

Der Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall kann je nach Arbeitgeber, Vertrag und den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes variieren. Generell haben Arbeitnehmer häufig dann Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, wenn nahe Verwandte verstorben sind. Hierbei handelt es sich oft um Verwandte ersten Grades, wie Eltern, Kinder und Geschwister, sowie um den Ehe- oder Lebenspartner.

Verwandtschaftsgrad und Anspruch

Neben dem ethischen Aspekt, dass jeder Mensch das Recht auf eine möglichst effektive Trauerbewältigung hat, richtet sich der Anspruch nach dem Grad der Verwandtschaft:

  • Eltern: In der Regel besteht Anspruch auf Sonderurlaub, wenn die Eltern versterben.
  • Kinder (leibliche, Pflege- oder Adoptivkinder): Hier besteht in der Regel ebenfalls Anspruch.
  • Geschwister: Auch hier besteht meistens Anspruch.
  • Ehepartner oder Lebenspartner: Hier besteht in der Regel Anspruch.
  • Großeltern, Schwiegereltern, Tanten, Onkel: Hier kann ein Anspruch bestehen, ist jedoch häufig nicht gesetzlich festgelegt und kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren.

Absprache mit dem Arbeitgeber

In jedem Fall empfiehlt es sich, die betrieblichen Regelungen zu prüfen und das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung zu suchen, um Einzelheiten zu klären und zu erfahren, welche Möglichkeiten und Unterstützungen in dieser schweren Zeit angeboten werden. Die Dauer des Sonderurlaub im Sterbefall kann variieren, üblicherweise werden ein bis zwei Tage gewährt, in manchen Fällen auch mehr, je nach Kulanz des Arbeitgebers und der Distanz zum Ort der Beisetzung.

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Wie viel Sonderurlaub wird im Todesfall gewährt?

Trotz schwammiger Rechtslage fallen bestimmte Familienzugehörigkeiten in einen gültigen Anspruchsbereich: So wird ein Sonderurlaub im Todesfall der Mutter oder des Bruders aufgrund der etablierten Regelung im Normalfall genehmigt. Das gilt prinzipiell bei Angehörigen des ersten Verwandtschaftsgrades, der die folgenden Familienmitglieder umfasst:

  • Eltern
  • Kinder
  • Geschwister

Die nachstehende Übersicht bezieht sich auf die grundlegenden Regelungen. Sowohl der Anspruch auf einen Sonderurlaub bei Todesfall als auch die Anzahl der genehmigten Tage kann variieren.

VerwandtschaftsgradAnspruchAnzahl der Tage
Sonderurlaub bei Todesfall Elternja2 Tage
Sonderurlaub bei Todesfall Leibliche Kinderja2 Tage
Sonderurlaub bei Todesfall Pflege- und Adoptivkinderja2 Tage
Sonderurlaub bei Todesfall Schwester oder Bruderja2 Tage
Sonderurlaub bei Todesfall Ehepartnerja2 Tage
Sonderurlaub bei Todesfall Großelternnein-
Sonderurlaub bei Todesfall Schwiegerelternnein-
Sonderurlaub bei Todesfall Tante und Onkelnein-
Sonderurlaub bei Todesfall Cousinen und Cousinsnein-

Warum gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall der Schwiegereltern?

Das liegt am Verwandtschaftsgrad der Schwiegereltern. Bei den Schwiegereltern handelt es sich nicht um eine direkte Verwandtschaft, sondern um eine sogenannte Schwägerschaft. Aus dem Grund erfolgt die Genehmigung eines Sonderurlaubs beim Tod des Schwiegervaters oder im Todesfall der Schwiegermutter nur nach Absprache. Sonderurlaube dieser Art liegen im Ermessen des Arbeitgebers.

Gleiches gilt für den Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall von Onkel und Tante. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass sich die meisten Arbeitgeber umso kulanter erweisen, je näher der betroffene Angestellte der verstorbenen Person nach eigenen Angaben im Leben stand.

Gilt der Urlaubsanspruch nur für die Beerdigung?

Nein, der Sonderurlaub im Todesfall ist nicht ausschließlich für die Teilnahme an der Beerdigung gedacht. Der Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall zielt darauf ab, den Hinterbliebenen Zeit zur Trauer, zur Bewältigung des Verlusts und zur Erledigung notwendiger Formalitäten und organisatorischer Aufgaben zu ermöglichen, die im Zusammenhang mit dem Todesfall anfallen können.

Übliche Regelungen

  • Todestag und Beerdigungstag: Oft werden mindestens zwei Tage gewährt, nämlich für den Todestag und den Beerdigungstag.
  • Weitere Tage: Abhängig von den Umständen, der Kulanz des Arbeitgebers, oder tarifvertraglichen bzw. arbeitsvertraglichen Regelungen können auch mehrere Tage Sonderurlaub gewährt werden.

Organisatorische Aufgaben Zu den organisatorischen Aufgaben, die nach einem Todesfall anfallen können, zählen:

Empfehlung Sie sollten sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein und die geltenden Regelungen in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag kennen oder bei Ihrem Arbeitgeber erfragen, um in dieser emotional belastenden Situation Klarheit über Ihre Möglichkeiten zu haben.

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Sonderurlaub im Todesfall: Gesetzliche Regelung

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Begriffe „Sonderurlaub“ und „Todesfall“ weder einzeln noch in ihrem Zusammenhang ausformuliert. Dennoch liegt dem kontextuellen Sachverhalt ein bestimmter Paragraf zugrunde. In dem Sinne regelt der Paragraf 616 des BGB den „Sonderurlaub bei Todesfall“ folgendermaßen:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

Der Gesetzestext trägt den Titel „Vorübergehende Verhinderung“ und verwendet keine eindeutigen Zuordnungen, um den Anspruch auf einen Sonderurlaub im Trauerfall sowie die Dauer festzulegen. Dementsprechend ist es keine explizite Anweisung, sondern vielmehr eine Regelung für eine Freistellung aus Gründen, auf die der Arbeitnehmer keinen Einfluss hat – wie den Tod eines nahen Angehörigen. Die heute gängige Vorgehensweise wurde durch die praktische Anwendung im Arbeitsleben geformt.

Was gilt mit Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag kann auch Regelungen für den Sonderurlaub im Todesfall enthalten. In einem solchen Fall sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer an diese tarifvertraglichen Regelungen gebunden, sofern der Tarifvertrag für sie gilt. Das bedeutet, dass die in dem Tarifvertrag festgelegten Konditionen bezüglich des Sonderurlaubs im Todesfall für beide Seiten verbindlich sind.

Was gilt für Beamte?

Für Beamte und Tätige im öffentlichen Dienst ist der Sonderurlaub bei Todesfall hingegen gesetzlich in einer speziellen Verordnung geregelt. Zugesichert werden zwei Tage, wenn eine der folgenden Personen verstirbt:

  • Elternteil
  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Kind

Fernab des Beamtentums kann die Anwendung von Paragraf 616 bereits im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein.

Benötige ich für den Sonderurlaub eine Krankmeldung?

Für den Sonderurlaub im Sterbefall ist keine Krankmeldung notwendig. Es sei denn, Hinterbliebene fühlen sich psychisch nicht in der Lage, den Dienst wie gewohnt anzutreten. Dann sollten Betroffene zunächst ihren Hausarzt aufsuchen und die Situation sowie die Optionen besprechen.

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Antragsstellung und Vergütung bei Sonderurlaub im Todesfall

In der Trauerperiode nach dem Verlust einer nahestehenden Person sind Gedanken um Formalitäten wie Anträge und Entgeltfortzahlungen oft in den Hintergrund gerückt. Dennoch stellen sich später berechtigte Fragen zur Vergütung des Sonderurlaubs im Todesfall und zur korrekten Antragstellung, eine Frage, die schon im Vorfeld von Bedeutung ist.

Antragsverfahren für Sonderurlaub im Todesfall

Wenn ein Arbeitnehmer, zum Beispiel nach dem Verlust eines Elternteils, Sonderurlaub beantragen möchte, erfolgt dies in der Regel auf demselben Wege wie ein regulärer Urlaubsantrag. Viele Unternehmen bieten hierfür heute digitale Lösungen an, jedoch variiert der genaue Prozess von Unternehmen zu Unternehmen.

In dringenden Fällen empfiehlt es sich, direkt mit Vorgesetzten und der Personalabteilung Kontakt aufzunehmen, um schnell Klarheit und eventuell auch Unterstützung zu erhalten.

Vergütung des Sonderurlaubs im Todesfall

Die Frage nach der Vergütung des Sonderurlaubs ist unabhängig vom Verwandtschaftsgrad der verstorbenen Person relevant. Ist der Antrag einmal genehmigt, wird der Sonderurlaub in der Regel wie regulärer Jahresurlaub behandelt und entsprechend vergütet. Das heißt, der Arbeitnehmer erhält auch während des Sonderurlaubs sein vertraglich festgelegtes Gehalt vom Arbeitgeber.

Sonderurlaub Todesfall - Häufig gestellte Fragen

In der Regel steht allen Familienmitgliedern ersten Verwandtschaftsgrades zur verstorbenen Person Sonderurlaub zu. Das betrifft konkret Eltern, Kinder, Geschwister und Ehepartner. Ausnahmen sind im Arbeitsvertrag nachzuprüfen. Bei entfernterem Verwandtschaftsgrad liegt es meist im Ermessen des Arbeitgebers, ob Sonderurlaub gewährt wird.

Meist werden Angehörigen ersten Verwandtschaftsgrades 2 Tage Sonderurlaub genehmigt: Am Tag des Versterbens und am Tag der Beerdigung. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, die im jeweiligen Arbeitsvertrag nachzuprüfen sind. Dem Arbeitgeber steht es zudem frei, weitere Urlaubstage einzuräumen.

Die Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall eines Elternteils variiert und ist nicht gesetzlich festgelegt. In Deutschland hängt die Anzahl der Tage für den Sonderurlaub beim Tod der Mutter von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem individuellen Arbeitsvertrag, bestehenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Üblich sind in der Regel ein bis drei Tage Sonderurlaub, um beispielsweise die Beerdigung organisieren und daran teilnehmen zu können.

In Deutschland ist der Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall nicht gesetzlich einheitlich geregelt. Ob und wie viele Tage Sonderurlaub im Todesfall eines Onkels oder einer Tante gewährt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab.In vielen Fällen werden Onkel und Tanten nicht als Verwandte ersten Grades angesehen, weshalb ein Anspruch auf Sonderurlaub häufig nicht besteht.

Ob ein Anspruch auf Sonderurlaub für die Beerdigung der Großeltern besteht, ist in Deutschland nicht gesetzlich einheitlich geregelt. In vielen Fällen wird Sonderurlaub nur für den Todesfall von Verwandten ersten Grades (Ehepartner, Eltern, Kinder) gewährt. Großeltern zählen zu den Verwandten zweiten Grades, und daher ist ein automatischer Anspruch auf Sonderurlaub nicht immer gegeben.

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