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Leichenschau: Ablauf & Kosten

Leichenschau – Feststellung der Todesursache

Aktualisiert am 24. August 2023

Lesezeit: 11 Minuten

Hier geht’s um:
In Deutschland ist die Leichenschau die Voraussetzung für eine Bestattung und in der Regel der erste Handlungsschritt in einem Todesfall. Bei uns erfahren Sie, wie die Leichenschau abläuft und welche Kosten auf Sie zukommen.

Das Wichtigste zur Leichenschau

  • Eine Leichenschau wird immer von einem Arzt durchgeführt, soll den Tod feststellen und die Ursache und Art des Todes bestimmen
  • Es gibt drei Arten von Totenschauen: die erste Leichenschau, die zweite Leichenschau und die innere Leichenschau. Erstere ist verpflichtend, die beiden anderen erfolgen unter bestimmten Umständen
  • Bei der ersten und zweiten Leichenbeschauung wird der Körper äußerlich untersucht, während die Obduktion eine Leichenöffnung beinhaltet
  • Die Kosten für die erste und zweite Leichenschau müssen die Hinterbliebenen tragen, die Autopsie bezahlt der Auftraggeber
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist eine Leichenschau?
  2. Welche Arten von Leichenschau gibt es?
  3. Kosten für die Leichenschau

Was ist eine Leichenschau?

Nach dem Ableben eines Menschen führt ein Arzt eine Leichenschau durch, um den Tod festzustellen, die Todesursache sowie -art zu bestimmen. Dabei handelt es sich um eine sehr gründliche Untersuchung des entkleideten Leichnams direkt am Sterbeort. Das Ergebnis der Leichenschau ist der Totenschein, auf dem die eindeutige Todesfeststellung, der Zeitpunkt des Todes und weitere Angaben zur verstorbenen Person sowie der Ursache vermerkt sind. Die Identifizierung des Verstorbenen kann bei der Leichenschau durch Angehörige erfolgen, wenn dem zuständigen Arzt kein Personalausweis oder Reisepass vorliegt.

Auf die Frage, wann die Leichenschau nach dem Tod stattfinden muss, kann es keine klare Antwort geben. Prinzipiell gilt: Sobald ein Arzt vom Ableben eines Menschen erfährt, ist er verpflichtet, die Leichenschau schnellstmöglich zu durchzuführen.

Wir erklären Ihnen alle relevanten Begriffe, führen Sie durch die gesetzlichen Regelungen sowie verschiedenen Arten der Leichenschau und erläutern, welche Kosten wann entstehen und von wem sie getragen werden müssen.

Leichenschau & Totenschau: Begriffsbestimmung

Die Begriffe Toten- und Leichenschau werden unabhängig vom Zeitpunkt der Durchführung oder von anderen Kriterien synonym verwendet. Auch „Leichenbeschauung” beschreibt die ärztliche Untersuchung eines verstorbenen Menschen.

Maßgebliche Unterschiede existieren bei den Arten der Leichenschau, wobei die erste verpflichtend und die zweite Leichenschau nur unter bestimmten Umständen stattfindet. Die sogenannte innere Leichenschau stellt eine optionale Sonderform dar, die sich im Ablauf und im Sprachgebrauch durch die gängigeren Begriffe „Obduktion” und „Autopsie” abgrenzt.

Wer führt die Leichenschau durch?

In Deutschland gilt bundeseinheitlich, dass ausnahmslos Ärzte eine Leichenschau durchführen dürfen. Der aus der ersten Untersuchung resultierende Totenschein ist als grundlegendes amtliches Dokument die Voraussetzung für weitere Unterlagen wie die Sterbeurkunde, die ebenfalls den Todeszeitpunkt, den Sterbeort und weitere Informationen enthält.

Die Situation entscheidet, welcher Arzt die erste Leichenschau übernimmt. Wenn ein Mensch beispielsweise im Verlauf einer Operation stirbt, obliegt es in der Regel dem behandelnden Arzt, die Leichenschau zu erledigen. Verstirbt eine Person im eigenen Zuhause, wird normalerweise der Hausarzt informiert. Alternativ können Angehörige den ärztlichen Bereitschaftsdienst über die bundesweit gültige Telefonnummer 116117 kontaktieren – zum Beispiel nachts, an Wochenenden sowie Feiertagen und wenn der Hausarzt keine Hausbesuche anbietet.

Auch Notärzte dürften die Leichenschau ausführen. Allerdings fehlt ihnen oft die nötige Zeit, sodass sie nur einen vorläufigen Totenschein ausstellen und die ausgiebige Leichenbeschauung einem anderen Arzt übergeben.

Was ist eine Leichenschau?

Nach dem Ableben eines Menschen führt ein Arzt eine Leichenschau durch, um den Tod festzustellen, die Todesursache sowie -art zu bestimmen. Dabei handelt es sich um eine sehr gründliche Untersuchung des entkleideten Leichnams direkt am Sterbeort. Das Ergebnis der Leichenschau ist der Totenschein, auf dem die eindeutige Todesfeststellung, der Zeitpunkt des Todes und weitere Angaben zur verstorbenen Person sowie der Ursache vermerkt sind. Die Identifizierung des Verstorbenen kann bei der Leichenschau durch Angehörige erfolgen, wenn dem zuständigen Arzt kein Personalausweis oder Reisepass vorliegt.

Auf die Frage, wann die Leichenschau nach dem Tod stattfinden muss, kann es keine klare Antwort geben. Prinzipiell gilt: Sobald ein Arzt vom Ableben eines Menschen erfährt, ist er verpflichtet, die Leichenschau schnellstmöglich zu durchzuführen.

Wir erklären Ihnen alle relevanten Begriffe, führen Sie durch die gesetzlichen Regelungen sowie verschiedenen Arten der Leichenschau und erläutern, welche Kosten wann entstehen und von wem sie getragen werden müssen.

Leichenschau & Totenschau: Begriffsbestimmung

Die Begriffe Toten- und Leichenschau werden unabhängig vom Zeitpunkt der Durchführung oder von anderen Kriterien synonym verwendet. Auch „Leichenbeschauung” beschreibt die ärztliche Untersuchung eines verstorbenen Menschen.

Maßgebliche Unterschiede existieren bei den Arten der Leichenschau, wobei die erste verpflichtend und die zweite Leichenschau nur unter bestimmten Umständen stattfindet. Die sogenannte innere Leichenschau stellt eine optionale Sonderform dar, die sich im Ablauf und im Sprachgebrauch durch die gängigeren Begriffe „Obduktion” und „Autopsie” abgrenzt.

Wer führt die Leichenschau durch?

In Deutschland gilt bundeseinheitlich, dass ausnahmslos Ärzte eine Leichenschau durchführen dürfen. Der aus der ersten Untersuchung resultierende Totenschein ist als grundlegendes amtliches Dokument die Voraussetzung für weitere Unterlagen wie die Sterbeurkunde, die ebenfalls den Todeszeitpunkt, den Sterbeort und weitere Informationen enthält.

Die Situation entscheidet, welcher Arzt die erste Leichenschau übernimmt. Wenn ein Mensch beispielsweise im Verlauf einer Operation stirbt, obliegt es in der Regel dem behandelnden Arzt, die Leichenschau zu erledigen. Verstirbt eine Person im eigenen Zuhause, wird normalerweise der Hausarzt informiert. Alternativ können Angehörige den ärztlichen Bereitschaftsdienst über die bundesweit gültige Telefonnummer 116117 kontaktieren – zum Beispiel nachts, an Wochenenden sowie Feiertagen und wenn der Hausarzt keine Hausbesuche anbietet.

Auch Notärzte dürften die Leichenschau ausführen. Allerdings fehlt ihnen oft die nötige Zeit, sodass sie nur einen vorläufigen Totenschein ausstellen und die ausgiebige Leichenbeschauung einem anderen Arzt übergeben.

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Welche Arten von Leichenschau gibt es?

Die erste Leichenschau muss schnellstmöglich nach dem Tod eines Menschen erfolgen und fungiert als Voraussetzung für die gesamte Bestattung. Sofern ein Leichnam vorhanden ist, gibt es keinen Spielraum, der die Notwendigkeit einer ersten Totenschau verhindert. Diese gesetzlich bindende Beschauung des Leichnams nennt sich äußere Leichenschau.

Darüber hinaus gibt es zwei optionale Varianten: zweite Leichenschau und innere Leichenschau.

ArtVoraussetzungAblauf
Äußere Leichenschauenachrichtigung über den vermeintlichen oder Verdacht auf den Tod einer PersonÄußere Untersuchung durch einen Arzt
Zweite LeichenschauEs existiert ein Totenschein und die geplante Bestattungsart ist eine KremationÄußere Untersuchung durch einen Amtsarzt
Innere LeichenschauDie Todesart auf dem Totenschein lautet „nicht natürlich” oder „ungeklärt”Äußere und innere Untersuchung durch einen Rechtsmediziner oder Pathologen

Zeitlich herrscht eine klare Chronologie: Die zweite und die innere Leichenschau können nur auf der Grundlage der äußeren Leichenschau stattfinden. Wobei es keine zweite Leichenschau geben muss, damit eine innere Leichenschau erfolgen kann. Diese kann unabhängig von der zweiten Leichenschau angeordnet werden.

Wie läuft die äußere Leichenschau ab?

Die erste ist immer eine Leichenschau des äußeren Körpers. Den genauen Ablauf regelt das Bestattungsgesetz der jeweiligen Bundesländer. Sie erfolgt direkt am Sterbeort und dient in erster Linie der offiziellen Todesfeststellung sowie der Ermittlung von Todesart und -ursache:

  • Natürlich
  • Nicht natürlich
  • Ungeklärt

Bei der Todesursache kann es sich zum Beispiel um eine konkrete Erkrankung, das Alter (natürliche Todesarten) oder um eine äußere Gewalteinwirkung wie Unfall und Mord (nicht natürliche Todesarten) handeln.

Der Arzt entkleidet die zu untersuchende Person bei der äußeren Leichenschau komplett und definiert zunächst mindestens ein sicheres Todesanzeichen.

Dazu zählen:

  • Totenflecken
  • Totenstarre
  • Leichenfäulnis
  • Mit dem Leben unvereinbare Verletzungen

Auch die vergeblichen Wiederbelebungsmaßnahmen über 30 Minuten können zur eindeutigen Todesfeststellung dienen.

Die folgenden Todeszeichen zählen weder einzeln noch in Kombination als sichere Todesanzeichen:

  • Atemstillstand
  • Blässe der Haut
  • Fehlende Reflexe
  • Schlaffer Muskeltonus
  • Abkühlung des Körpers
  • Weite und lichtstarre Pupillen
  • Pulslosigkeit

Diese Anzeichen reichen demnach nicht aus, um den Tod festzustellen.

Um den Zeitpunkt des Todes zu bestimmen, sind die Körpertemperatur des Verstorbenen sowie die Intensität der Totenflecken und der Totenstarre gute Anhaltspunkte.

Die Ergebnisse der ersten Leichenschau trägt der Arzt in den Totenschein ein. Danach entscheiden die ermittelte Todesart sowie die Art der Bestattung darüber, wie es weitergeht. Wenn es sich um einen natürlichen Tod handelt und keine Feuerbestattung geplant ist, wird der Leichnam in der Regel vom beauftragten Unternehmen zur Planung der Bestattung überführt und es sollte keine weitere Totenschau folgen.

Zweite Leichenschau: Warum und wie?

Die Feuerbestattung, auch Kremation genannt, darf erst nach einer zweiten Leichenschau erfolgen – in Deutschland (eine Ausnahme bildet das Bundesland Bayern) ist die Kremationsleichenschau oder amtsärztliche Leichenschau gesetzliche Pflicht. Sie dient dem eindeutigen Ausschließen eines unnatürlichen Todes, da es durch eine Kremation nicht mehr möglich ist, entsprechende Untersuchungen vorzunehmen. Nach einer Erdbestattung kann bei Zweifeln an der natürlichen Todesart hingegen eine Exhumierung angeordnet werden, um den Leichnam erneut zu untersuchen.

Bei der Kremationsleichenschau untersucht ein Amtsarzt den entkleideten Körper des Verstorbenen ebenfalls äußerlich, gleicht seine Befunde mit dem Totenschein ab und vermerkt gegebenenfalls neue Todesanzeichen – in den meisten Fällen geschieht das direkt im Krematorium. Nach der ärztlichen Freigabe kann die Feuerbestattung beginnen.

Wenn die neuen Erkenntnisse nicht mit den Ergebnissen der ersten Leichenschau übereinstimmen, ordnet der Amtsarzt in der Regel eine Feuerbestattungssektion an, die allerdings nur mit der Zustimmung der Angehörigen erfolgen darf. Bei einer Sektion wird der Leichnam seziert.

Obduktion versus Leichenschau

Der Leichenbeschauer kann die Todesursache feststellen und die Art des Todes bei der ersten Totenschau als „nicht natürlich” erachten. Oder er deklariert die Todesart als „ungeklärt”. Beide Fälle ziehen die sogenannte innere Leichenschau durch die Rechtsmedizin oder Pathologie nach sich und es erfolgt in der Regel eine Benachrichtigung der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft.

Andere Begriffe für die innere Leichenschau sind:

Die Vorgehensweise markiert den größten Unterschied zwischen den anderen Leichenschauen und einer Obduktion. Während die erste und zweite Leichenschau nur äußerlich stattfinden, beinhaltet die Autopsie auch eine Leichenöffnung und eine anatomische Zerlegung.

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Kosten für die Leichenschau

Um es vorwegzunehmen: Leider werden die Kosten der Leichenschau nicht von der Krankenkasse übernommen, da der Versicherungsschutz mit dem Tod eines Menschen erlischt – und somit auch die Leistungspflicht.

Der zuständige Arzt erhebt die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau und richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die die Abrechnung medizinischer Leistungen regelt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Gleiches gilt für die zweite Leichenschau, während die Obduktionskosten immer der Auftraggeber der Autopsie übernimmt.

Äußere Leichenschau: Welche Gebühren entstehen?

Die Angehörigen der verstorbenen Person tragen die Kosten der ersten Leichenschau – genau genommen bezahlen sie die Kosten für die Todesbescheinigung, die der Arzt ausstellt. In den meisten Fällen legt das beauftragte Bestattungsunternehmen die ärztlichen Gebühren jedoch aus und verrechnet sie später mit den Bestattungskosten, so auch bei mymoria.

Bei der ersten Leichenschau können Kosten in Höhe von rund 165,77 Euro entstehen. Wenn additionale Gebühren wie ein Wegegeld bei einem Hausbesuch, ein Nachtzuschlag oder die Kühlung des Leichnams hinzukommen, fällt der Betrag höher aus. Der vorläufige Totenschein, den Notärzte oft ausstellen, kostet etwa 110,51 Euro.

Das sind die aktuell gültigen Regelungen der Wegegelder nach GOÄ:

AnfahrtswegAm TagBei Nacht
Bis zu 2 km4,23 Euro8,45 Euro
Mehr als 2 bis 5 km7,85 Euro12,07 Euro
Mehr als 5 bis 10 km12,07 Euro18,11 Euro
Mehr als 10 bis 25 km18,11 Euro30,16 Euro

Der Nachttarif tritt in der Zeit von 20:00 bis 08:00 Uhr in Kraft. Wenn der Anfahrtsweg mehr als 25 Kilometer beträgt, gelten die Vorgaben zur Reiseentschädigung: eine Erstattung von 31 Cent pro mit eigenem Kraftwagen zurücklegten Kilometer und der vollen Kosten bei der Nutzung anderer Verkehrsmittel.

Je nach Uhrzeit und Tag können weitere Leichenschaugebühren entstehen:

Besondere UmständeGebühr
Leistung zwischen 20:00 und 22:00 Uhr erbracht15,15 Euro
Leistung zwischen 06:00 und 08:00 Uhr erbracht15,15 Euro
Leistung zwischen 22:00 und 06:00 Uhr erbracht26,23 Euro
Leistung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbracht19,82 Euro

Auch sogenannte Besuchsgebühren mit Beratung und symptombezogener Untersuchung können die Rechnung erhöhen. Zwar sind solche Leistungen im Todesfall normalerweise nicht honorarfähig, doch es gibt eine Art Schlupfloch: Im Kontext der Leichenschau können entsprechende Gebühren anfallen, wenn der Patient beim Erstkontakt mit dem Arzt noch lebte und bis zur Ankunft des Arztes verstarb.

Obwohl die Bundesärztekammer von derartigen Abrechnungspraktiken abrät, können Ärzte ihre Aufwandsentschädigung mithilfe der Besuchsgebühren theoretisch erhöhen. Hier handelt es sich allerdings um eine rechtliche Grauzone, sodass Angehörige in jedem Fall überprüfen sollten, ob eine Klage vor Gericht standhalten kann.

Wie hoch sind die Kosten für die zweite Leichenschau?

Die Kosten für die Kremationsleichenschau müssen die Angehörigen der verstorbenen Person tragen. Auch hier geht mymoria in der Regel in Vorkasse und addiert die Kosten für die zweite Leichenschau zur Abschlussrechnung.

Die amtsärztliche Leichenschau kostet um 30,00 bis 50,00 Euro. Da die Preise nicht in der Gebührenordnung für Ärzte geregelt werden und je nach Region variieren, ist eine verbindliche allgemeingültige Aussage nicht möglich.

Kosten der inneren Leichenschau

Die Kosten für die Obduktion eines Menschen muss die auftraggebende Person oder Institution übernehmen. Bei einer gerichtlichen Verordnung trägt zum Beispiel die Staatsanwaltschaft oder das Krankenhaus die Kosten für die innere Leichenschau. Wenn Hinterbliebene zur weiteren Klärung des Todes eine Autopsie wünschen, ohne dass ein offizieller Grund dafür vorliegt, müssen sie die Untersuchung selbst in Auftrag geben und bezahlen. Je nach Umfang und Komplexität liegt die Summe für eine Obduktion zwischen rund 700 und 2.000 Euro.

Häufige Fragen zur Leichenschau

Eine Leichenschau ist die erste ärztliche Untersuchung des Leichnams einer verstorbenen Person. Dabei prüft ein Arzt den äußeren Zustand des Körpers, um festzustellen, ob Anzeichen für eine natürliche oder nicht-natürliche Todesursache vorliegen.

Die Leichenschau wird in der Regel von einem Arzt durchgeführt, der dazu berechtigt ist. Dies kann der Hausarzt des Verstorbenen, ein Krankenhausarzt oder in bestimmten Fällen ein Rechtsmediziner sein.

Eine Leichenschau ist immer dann erforderlich, wenn eine Person verstirbt und es notwendig ist, die Todesursache festzustellen, insbesondere wenn der Tod außerhalb eines Krankenhauses eintritt.

Nein. Die Leichenschau ist eine rein äußerliche Untersuchung des Leichnams. Wenn die Todesursache durch die Leichenschau nicht eindeutig festgestellt werden kann oder wenn ein nicht-natürlicher Tod vermutet wird, kann eine Obduktion angeordnet werden, bei der der Körper intern untersucht wird.

Nach der Leichenschau erstellt der Arzt einen Leichenschauschein. Dieses Dokument enthält Informationen über den Verstorbenen, den Ort und die Zeit des Todes, sowie Befunde der Untersuchung und eine vorläufige Einschätzung der Todesursache. Der Leichenschauschein ist oft eine Voraussetzung für die Ausstellung einer Todesbescheinigung.

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