Benachrichtigungspflicht Todesfall: Wer wird informiert?
Wer informiert Angehörige im Todesfall?
Aktualisiert am 15. Juli 2024
Lesezeit: 9 Minuten
Das Wichtigste zur Benachrichtigung im Todesfall
- Die erste Benachrichtigung im Todesfall richtet sich in der Regel an einen Arzt, der das Ableben offiziell feststellt und eine äußere Leichenschau vornimmt
- Danach können Hinterbliebene entweder die Bestattung organisieren oder es folgen Ermittlungen zur Klärung der Todesursache
- Je nach Art des Sterbefalls erhalten Angehörige auf verschiedenen Wegen eine Information zum Ableben – bei einem Unfall normalerweise von der Polizei.
- Das Nachlassgericht kontaktiert die im Testament eingetragenen Erben, wobei die Dauer des Prozesses davon abhängt, wie schnell sie auffindbar sind
So sehr der Tod auch zum Leben gehört, wenn jemand gestorben ist, ist tatsächliche Konfrontation für Hinterbliebene in der Regel mit großen Herausforderungen verbunden. Doch vor allem in den ersten Stunden müssen Betroffene viele bedeutende Entscheidungen treffen, zu denen auch die korrekte Benachrichtigung nach einem Todesfall gehört, um wesentliche Räder in Gang zu setzen.
Oft ist der Todesfall absehbar, sodass eine Benachrichtigung und andere Vorgänge planbar sind – zum Beispiel bei einer schwerwiegenden Erkrankung. Manchmal trifft ein Sterbefall die Angehörigen jedoch unerwartet, wenn ein Familienmitglied bei einem Unfall oder durch ein Verbrechen ums Leben kommt.
Trotz des großen Schocks und der emotionalen Belastung müssen sie sich mit den anfallenden Formalitäten beschäftigen und zeitnah Behördengänge erledigen. Doch die erste Todesfall Benachrichtigung und fällt nicht immer in ihren Aufgabenbereich.
So sehr der Tod auch zum Leben gehört, wenn jemand gestorben ist, ist tatsächliche Konfrontation für Hinterbliebene in der Regel mit großen Herausforderungen verbunden. Doch vor allem in den ersten Stunden müssen Betroffene viele bedeutende Entscheidungen treffen, zu denen auch die korrekte Benachrichtigung nach einem Todesfall gehört, um wesentliche Räder in Gang zu setzen.
Oft ist der Todesfall absehbar, sodass eine Benachrichtigung und andere Vorgänge planbar sind – zum Beispiel bei einer schwerwiegenden Erkrankung. Manchmal trifft ein Sterbefall die Angehörigen jedoch unerwartet, wenn ein Familienmitglied bei einem Unfall oder durch ein Verbrechen ums Leben kommt.
Trotz des großen Schocks und der emotionalen Belastung müssen sie sich mit den anfallenden Formalitäten beschäftigen und zeitnah Behördengänge erledigen. Doch die erste Todesfall Benachrichtigung und fällt nicht immer in ihren Aufgabenbereich.
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Wer muss bei einem Tod benachrichtigt werden?
Eine Todesbenachrichtigung zieht formale Mechanismen nach sich, für die je nach Situation unterschiedliche Personen aktiv handeln müssen. Fakt ist, dass primär eine ärztliche Fachkraft Kenntnis vom Ableben eines Menschen erhalten und eine erste Leichenschau vornehmen muss, um beispielsweise die Todesursache zu erfahren. Wen die Todesfall-Benachrichtigung anschließend erreicht, hängt auch von den Ergebnissen der Untersuchung ab.
Die Szenarien, in denen ein Mensch verstirbt, können mannigfaltig sein. Und sie entscheiden über den Handlungsbedarf anwesender Personen. Folgende Situationen sind unter anderem möglich:
- Der Sterbefall tritt zu Hause ein
- Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
- Tod durch einen Unfall, Mord oder Suizid
Die Umstände und der Ort bestimmen, in welchem Aufgabenbereich die Benachrichtigung über den Todesfall liegt. In allen Fällen gilt jedoch: Das erste To-do ist immer die erste Leichenschau, die äußere Untersuchung des Leichnams durch einen Arzt.
Sterbefälle: zu Hause, in Einrichtungen und öffentlich
Verstirbt ein Mensch in seiner Wohnung, müssen die Personen, die den Leichnam entdecken, umgehend einen Notarzt beziehungsweise den Hausarzt informieren. Die medizinische Fachkraft stellt den Tod eindeutig fest und untersucht den Körper des Verstorbenen äußerlich. Ist der untersuchende Arzt von einer natürlichen Todesursache überzeugt, stellt er einen Totenschein aus. Bei einem unnatürlichen Tod erhält die Polizei eine Benachrichtigung über den unklaren Todesfall, da sie bei einer zweifelhaften natürlichen Ursache ermitteln muss. Dann wird auch die Staatsanwaltschaft einbezogen.
Übernimmt ein Notarzt die äußere Leichenschau, kann er sich auf das Ausstellen einer vorläufigen Todesbescheinigung beschränken, bis der Hausarzt eintrifft. Für die Angehörigen gilt: Bis zur Ankunft eines Arztes dürfen sie keine Veränderungen am Leichnam vornehmen – beispielsweise an der Position oder der Kleidung.
Wenn ein alleinerziehendes Elternteil stirbt und mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, muss umgehend das Jugendamt verständigt werden – in der Regel obliegt diese Todesfall-Benachrichtigung dem zuständigen Arzt oder gegebenenfalls der Polizei.
Sollten Tiere im Haushalt des Verstorbenen leben, ist für deren Verpflegung und Unterbringung zu sorgen. Optional können Familienangehörige oder Freunde die Haustiere zunächst oder dauerhaft bei sich aufnehmen. Ansonsten müssen Hinterbliebene das Tierheim informieren.
Oft ereignet sich ein Todesfall in einer der nachstehenden Einrichtungen:
- Krankenhaus
- Hospiz
- Pflegeheim
- Seniorenheim
In dem Fall liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Mitarbeiter beziehungsweise der Leitung, dass ein Arzt eine Benachrichtigung zum Todesfall erhält.
Tritt das Ableben eines Menschen im öffentlichen Raum ein, beispielsweise durch einen Herzinfarkt oder einen Verkehrsunfall, wird schnellstmöglich der Rettungsdienst verständigt. Bei einem Freitod oder Mord können einige Wochen vergehen, bis der Leichnam von Ärzten und Ermittlern untersucht wurde und zur Beisetzung freigegeben wird.
Nach der Benachrichtigung im Todesfall: Wie geht es weiter?
Wer muss bei einem Tod benachrichtigt werden? Die Antwort ist vielschichtig. Nachdem ein Arzt das Ableben eindeutig festgestellt hat, sollten Angehörige innerhalb von 36 Stunden, sofern nicht bereits im Vorfeld erledigt, ein Bestattungsinstitut kontaktieren und die Bestattungsart sowie die Grabstelle festlegen. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus – dafür müssen Hinterbliebene bestimmte Dokumente und in jedem Fall den amtlichen Totenschein vorlegen. Mit der Sterbeurkunde können Betroffene weitere Schritte einleiten, denn Arbeitgeber, die Vermietung, Banken, Versicherungen, etwa eine Sterbegeldversicherung, und dergleichen müssen ebenfalls eine Benachrichtigung über den Todesfall erhalten. Ferner sind Vereinsmitgliedschaften, Abonnements und Online-Accounts zu kündigen. Falls ein Testament existiert, ist das Nachlassgericht die richtige Anlaufstelle. War der Verstorbene gläubig und wünschte eine entsprechende Bestattung, erhält der Pfarrer eine Information.
Je nach Wunsch können die Hinterbliebenen zusätzlich eine Todesanzeige aufgeben, Einladungen für die Trauerfeier verschicken, Grabschmuck bestellen und eine Gaststätte für den Leichenschmaus auswählen und reservieren.
Es ist empfehlenswert, dass sich die Familienmitglieder untereinander absprechen, wer welche Aufgabe übernimmt. Man sollte sich nicht scheuen, in dieser schweren Zeit auch Unterstützung von außen anzunehmen – aus der Verwandtschaft und dem Freundeskreis oder von professionellen Helfern wie dem Kriseninterventionsteam, der Caritas oder anderen sozialen Stellen. Neben der Hilfe bei notwendigen Erledigungen können sie auch seelisch und moralisch behilflich sein.
Wann muss ich den Tod der Bank melden?
Banken werden nicht automatisch von Nachlassgericht oder Einwohnermeldeamt über den Tod eines Kontoinhabers informiert. Daher obliegt es den Angehörigen, den Erben oder Bevollmächtigten, die Bank über den Todesfall zu informieren. Dafür wird als Nachweis eine Sterbeurkunde benötigt.
Wer gibt Auskunft über verstorbene Personen?
Wer Angehörige im Todesfall informiert, hängt von den Umständen ab. Ein mögliches Szenario ist das Ableben eines Menschen im Krankenhaus – in dem Fall kontaktiert beispielsweise die Leitung oder Verwaltung des Krankenhauses die Angehörigen, wenn entsprechende Kontaktdaten vorliegen. Alternativ erfolgt eine Information vor Ort, wenn sich Angehörige im Krankenhaus befinden. Ähnliches gilt für Seniorenheime. Zudem müssen die Einrichtungen klären, welcher Bestatter die Überführung übernimmt. Tritt der Tod in der Öffentlichkeit auf, erfolgt die Nachricht in der Regel seitens der Polizei.
Sobald Hinterbliebene eine Benachrichtigung zum Todesfall erhalten haben, sollten sie proaktiv weitere Familienangehörige informieren – auch für sich selbst, denn in der emotional belastenden Zeit kann der Beistand durch Verwandte sehr wichtig und hilfreich sein. Enge Freunde verdienen ebenfalls eine zeitnahe Information über das Ableben.
Wird man über den Tod der Eltern informiert?
Wenn ein Elternteil beispielsweise in einem Krankenhaus stirbt, liegen oft Angaben von Angehörigen vor, die im Sterbefall kontaktiert werden können. Bei einem Todesfall in der eigenen Wohnung ist die Frage weniger einfach zu beantworten. Der übliche Prozess sieht eine Meldung des Sterbefalls von Seiten des Standesamtes in Richtung Nachlassgericht vor, das wiederum nach einem Erbvertrag oder Testament forscht. Ist ein solches vorhanden, kontaktiert das Nachlassgericht die eingetragenen Erben. Allerdings existiert kein offizieller Vorgang, der immer eine Todesfall-Benachrichtigung an die Kinder sicherstellt. Das liegt im Regelfall in der Verantwortung sehr nahestehender Personen – zum Beispiel Ehepartner oder Mitbewohner.
Wann werden Angehörige nach einem Unfall informiert?
Wenn sich ein tödlicher Unfall, ein Gewaltverbrechen mit Todesfolge oder ein Suizid ereignet, obliegt es der Polizei, den Angehörigen die Todesfall-Benachrichtigung persönlich zu überbringen. Das geschieht normalerweise in Begleitung eines Teams der Krisenintervention oder eines Seelsorgers. Wann genau die Information erfolgt, hängt von den Umständen ab – in jedem Fall muss ein Arzt den Tod vorab eindeutig feststellen. Bei einem Verbrechen und Suizid muss die Polizei zudem ermitteln und die Staatsanwaltschaft einschalten.
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Benachrichtigung bei Todesfall: Weitere Fragen
In herausfordernden Situationen kann jede Frage, auf die Hinterbliebene keine Antwort haben, schnell überwältigend wirken. Wenden Sie sich bei Unklarheiten jederzeit an mymoria – wir stehen Ihnen bei allen Angelegenheiten zur Seite.
Wer muss von der Todesursache erfahren?
Die vom Arzt ermittelte Ursache eines Todes steht im vertraulichen Teil des Totenscheins, den nicht alle Personen problemlos einsehen können – das gilt ebenso für Hinterbliebene, denn das gesetzlich gegebene Recht zum Schutz der persönlichen Informationen besteht auch nach dem Tod. Allerdings erfordern bestimmte Situationen die Einsicht in den vertraulichen Teil. Dazu gehören zum Beispiel Krematorien, da bei einer geplanten Feuerbestattung eine zweite Leichenschau verpflichtend ist. In jedem Fall erfahren die Rechtsmedizin sowie die Staatsanwaltschaft von einer ungeklärten oder nicht natürlichen Todesursache und es folgt eine Obduktion zur weiteren Aufklärung.
Wie lange dauert die Benachrichtigung vom Nachlassgericht?
Viele Angehörige fragen sich: Wer informiert mich über eine Erbschaft und wann erfolgt die Benachrichtigung im Todesfall von gerichtlicher Seite? Wer vom Nachlassgericht benachrichtigt wird, bestimmt das Testament. Wann das geschieht, entscheidet wiederum der Auffindungsprozess der genannten Erben – das kann bis zu mehrere Monate dauern. Daher sollten Testamentsverfasser die Erben immer so genau wie möglich benennen – idealerweise in Kombination mit der zuletzt bekannten Wohnadresse.
Wie kann ich herausfinden, ob jemand gestorben ist?
Familienforschung ist ein weitverbreitetes Thema. Grundsätzlich können sich Betroffene „auf die Suche“ begeben, aber es existiert keine direkte Anlaufstelle, bei der sie in jedem Fall eine verbindliche Auskunft erhalten. Wenn der letzte Wohnort bekannt ist, können archivierte Nachrufe in lokalen Zeitungen hilfreich sein. Da viele Menschen eine Traueranzeige heutzutage online veröffentlichen, bietet sich auch eine Internetrecherche an. Prinzipiell führen die Standesämter Sterberegister – die Einsicht ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich.
Häufige Fragen zur Benachrichtigungspflicht im Todesfall
In den meisten Fällen wird die nächste lebende Verwandte oder eine als Kontaktperson hinterlegte Person von medizinischem Personal, der Polizei oder einem Beauftragten der entsprechenden Institution informiert, wenn jemand verstirbt. Dies geschieht oft persönlich oder telefonisch. Es ist daher wichtig, dass Menschen insbesondere im hohen Alter oder bei schweren Krankheiten Kontaktpersonen hinterlegen.
Auskunft über verstorbene Personen kann oft durch das Standesamt am Ort des Todesfalls oder das zuständige Friedhofsamt gegeben werden. Zudem können Bestattungsunternehmen oder ggf. das Krankenhaus, in dem die Person verstorben ist, Informationen bereitstellen. Datenschutzbestimmungen können jedoch den Zugang zu bestimmten Informationen einschränken, insbesondere wenn man nicht zur Familie oder den direkten Angehörigen gehört.
Wenn man über eine Beerdigung nicht informiert wurde und glaubt, dass man hätte informiert werden sollen, kann man sich an die Familie oder den Bestatter wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Es ist möglich, dass es eine private Zeremonie war oder dass es versehentlich eine Übersehensinformation gab. In jedem Fall ist es ratsam, auf eine einfühlsame und respektvolle Weise nach Informationen zu fragen.
Ein Krankenhaus informiert in der Regel die Angehörigen oder die als Kontaktperson hinterlegte Person, sobald ein Patient verstirbt. Es kann jedoch auch sein, dass Angehörige informiert werden, wenn sich der Zustand des Patienten deutlich verschlechtert oder wenn lebenswichtige Entscheidungen getroffen werden müssen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, herauszufinden, ob eine Person verstorben ist: Überprüfen von Todesanzeigen in lokalen Zeitungen oder Online-Nachrufportalen. Anfrage beim zuständigen Standesamt oder Friedhofsamt. Kontaktieren der Familie oder von gemeinsamen Bekannten. Suche auf Online-Gedenkseiten oder Social-Media-Plattformen. Bei unbekannten oder länger zurückliegenden Fällen können auch genealogische Datenbanken oder Archive hilfreich sein.