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Umbettung von Urne und Sarg

Wann eine Umbettung möglich ist

Aktualisiert am 8. September 2023

Lesezeit: 4 Minuten

Hier geht’s um:
In besonderen Fällen ist es möglich, eine Grabstätte zu öffnen und die Überreste des Leichnams an einer anderen Stelle erneut beizusetzen. Die Verlagerung der Ruhestätte eines Verstorbenen wird als Umbettung bezeichnet.

Das Wichtigste zur Umbettung

  • Eine Umbettung bezeichnet den Prozess der Entfernung eines Leichnams oder einer Urne von einem Begräbnisplatz und dessen Neubestattung an einem anderen Ort
  • Oftmals wird eine Umbettung aus familiären Gründen gewünscht, etwa wenn Angehörige möchten, dass der Verstorbene näher bei der Familie oder in einem Familiengrab beigesetzt wird
  • Die Durchführung einer Umbettung erfordert in vielen Fällen eine behördliche Genehmigung, wobei gesetzliche Vorgaben und Friedhofsordnungen zu beachten sind
  • Die Kosten für eine Umbettung müssen in der Regel von den Angehörigen oder dem Antragsteller getragen werden, wobei diese je nach Region und Friedhof variieren können
  • Nach der Umbettung sollten die Hinterbliebenen sicherstellen, dass der neue Grabplatz ordnungsgemäß gekennzeichnet und gepflegt wird, um die Würde des Verstorbenen zu wahren
Inhaltsverzeichnis
  1. Definition: Was ist eine Umbettung?
  2. Ablauf einer Umbettung
  3. Gründe für eine Umbettung
  4. Kosten einer Umbettung

Definition: Was ist eine Umbettung?

Die Umbettung bezeichnet den Prozess, bei dem die Überreste eines bestatteten Verstorbenen von einem Begräbnisort an einen anderen Ort verlegt werden. Es handelt sich dabei um einen bewussten und planvollen Akt, der oftmals aus familiären, kulturellen oder administrativen Gründen vorgenommen wird.

Urnenumbettungen sind in der Praxis häufiger anzutreffen, da sie in der Regel einfacher und weniger invasiv sind als die von Leichnamen in Särgen. Eine Urne, inklusive ihrer Aschekapsel, bleibt zudem oft über viele Jahre hinweg intakt, während Särge und ihre Inhalte im Laufe der Zeit verfallen können.

Es ist jedoch wichtig, sowohl bei der Umbettung einer Urne als auch der Umbettung eines Sarges die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und ethischen Erwägungen zu beachten.

Definition: Was ist eine Umbettung?

Die Umbettung bezeichnet den Prozess, bei dem die Überreste eines bestatteten Verstorbenen von einem Begräbnisort an einen anderen Ort verlegt werden. Es handelt sich dabei um einen bewussten und planvollen Akt, der oftmals aus familiären, kulturellen oder administrativen Gründen vorgenommen wird.

Urnenumbettungen sind in der Praxis häufiger anzutreffen, da sie in der Regel einfacher und weniger invasiv sind als die von Leichnamen in Särgen. Eine Urne, inklusive ihrer Aschekapsel, bleibt zudem oft über viele Jahre hinweg intakt, während Särge und ihre Inhalte im Laufe der Zeit verfallen können.

Es ist jedoch wichtig, sowohl bei der Umbettung einer Urne als auch der Umbettung eines Sarges die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und ethischen Erwägungen zu beachten.

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Ablauf einer Umbettung

Eine Umbettung lässt sich in drei Arbeitsschritte einteilen:

1. Exhumierung: Ausgrabung des Sarges oder der Urne
2. Überführung: Transport Überreste zur neuen Grabstelle
3. Wiederbestattung: Erneute Beisetzung des Sarges oder der Urne

Die Art der Umbettung beeinflusst neben den örtlichen Gegebenheiten und der Beschaffenheit des Bodens den Aufwand einer Umbettung entscheidend. Urnenumbettungen erfordern weniger Aufwand als Sargumbettungen. Als Hilfsmittel für Umbettungen werden Tücher, Gurte, Schaufeltragen oder spezielle Bagger für die Ausgrabung des Leichnams genutzt.

Gründe für eine Umbettung

Die Gründe für eine Umbettung sind vielseitig und variieren je nach individueller Situation und Umstand. Sie reichen von familiären Anliegen über natürliche Veränderungen bis hin zu historischen Forschungsinteressen. Im Folgenden werden diese Gründe detaillierter erläutert.

Umbettung: Familiäre Gründe

Familiäre Anliegen bilden häufig den Ausgangspunkt für eine Umbettung:

  • Nähe zu Angehörigen: Ein Umzug der Familie kann den Wunsch auslösen, den Verstorbenen näher bei den Angehörigen zu wissen.
  • Vereinigung in Familiengräbern: Angehörige entscheiden sich oft dafür, ihre Lieben in einem gemeinsamen Familiengrab beizusetzen.
  • Pflege des Grabes: Der Ortswechsel kann die Grabpflege erschweren, sodass eine Verlegung des Verstorbenen in Erwägung gezogen wird.

Wenn die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, können die Angehörigen einen Antrag auf Umbettung stellen.

Umbettung: Natürliche Gründe

Die Umwelt und natürliche Veränderungen spielen ebenso eine wichtige Rolle:

  • Bodenveränderungen: Durch Erdrutsche oder Überschwemmungen können Gräber gefährdet sein.
  • Friedhofsstruktur: Manchmal werden Friedhöfe umstrukturiert oder neu angelegt, was eine Umbettung erforderlich macht.
  • Friedhofsschließung: Bei Schließung eines Friedhofes müssen die dort Ruhenden umgebettet werden.

Umbettung: Historische Gründe

Die Vergangenheit birgt oft Gründe für eine Umbettung:

  • Forschung: Archäologen und Historiker benötigen manchmal Zugang zu menschlichen Überresten, um historische Fragen zu beantworten.
  • Rechtliche Aspekte: DNA-Proben aus exhumierten Überresten können helfen, Renten-, Erb- oder Identitätsfragen zu klären.
  • Kriminalität: Die Aufklärung von Verbrechen, bei denen die Todesursache unklar ist, kann eine Exhuminierung erforderlich machen.
  • Kriegsopfer: Gefallene Soldaten oder Kriegsflüchtlinge können in ihre Heimat zurückgeführt und dort gewürdigt werden.

Es ist immer wichtig, vor einer Umbettung die notwendigen Genehmigungen und Dokumentationen sicherzustellen und ethische sowie religiöse Aspekte zu berücksichtigen.

Wer kann eine Umbettung veranlassen?

Umbettungen können auf Antrag von Angehörigen, der Staatsanwalt oder dem Gericht, Behörden sowie der Friedhofsverwaltung angeordnet werden. Eine Umbettung wird nur in seltenen Fällen genehmigt und bedarf der Zustimmung des Friedhofträgers, des Ordnungsamtes und teilweise auch des Gesundheitsamtes. Grundsätzlich müssen die Gründe für eine Umbettung die Störung der Totenruhe rechtfertigen.

Wer kann eine Umbettung veranlassen?

Regelungen zur Umbettung

Eine Umbettung muss die Würde des Verstorbenen wahren oder seinem letzten Willen entsprechen. Der reine Wunsch der Hinterbliebenen nach einer Umbettung ist für eine Genehmigung durch die zuständigen Behörden nicht ausreichend. Zusätzlich müssen die Antragsteller eine neue Grabstelle, in der die Wiederbeerdigung stattfinden soll, vorweisen können.

Die genauen Regelungen und Richtlinien sind in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Länder festgehalten. Dort ist auch einzusehen, in welchem Zeitraum eine Umbettung zulässig ist. In der Regel ist eine Umbettung frühestens nach den ersten sechs Monaten einer Bestattung gestattet.

Kosten einer Umbettung

Wird die Umbettung aus natürlichen Gründen vom Friedhof beantragt, trägt die Verwaltung die Kosten. Wünschen Angehörige des Verstorbenen eine Umbettung, müssen diese selbst dafür aufkommen. Die anfallenden Kosten für die Ausgrabung variieren von Friedhof zu Friedhof stark. Genaue Gebühren können beim jeweiligen Friedhof erfragt werden.

Bei den Kosten für eine Umbettung ist zudem zwischen einer Sarg- und Urnenbestattung zu unterscheiden. Die Exhumierung eines Sarges ist aufgrund des Aufwands deutlich teurer als die einer Urne. Bei einer Auslandsüberführung fallen zusätzliche Transportkosten an.

Häufige Fragen zur Umbettung

Eine Umbettung bezeichnet den Prozess, bei dem die Überreste eines bestatteten Verstorbenen von einem Begräbnisort an einen anderen Ort verlegt werden, sei es aus familiären, natürlichen oder anderen Gründen.

Umbettungen werden oft aus familiären Gründen, wie einem Umzug oder dem Wunsch nach einer gemeinsamen Familiengrabstelle, durchgeführt. Sie können aber auch aufgrund von natürlichen Ereignissen, historischen Forschungen oder der Schließung eines Friedhofs notwendig werden.

Die Voraussetzungen variieren je nach lokalen Bestattungsgesetzen und Friedhofsordnungen. Häufig wird eine behördliche Genehmigung benötigt. Zudem müssen ethische und religiöse Aspekte sowie die Wünsche der Angehörigen berücksichtigt werden.

In den meisten Fällen müssen die Angehörigen oder der Antragsteller die Kosten für eine Umbettung tragen. Wenn jedoch die Umbettung aufgrund von Entscheidungen des Friedhofbetreibers notwendig wird, etwa wegen einer Friedhofsschließung, übernimmt oft die Verwaltung die Kosten.

Die Umbettung einer Urne ist in der Regel einfacher und weniger invasiv als die eines Sarges. Urnen sind oft über viele Jahre hinweg intakt, während Särge und ihre Inhalte mit der Zeit verfallen können, was den Prozess der Umbettung komplexer gestaltet.

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