Kosten für Grabpflege: Höhe & Zuständigkeit
Wer trägt die Kosten für die Grabpflege?
Aktualisiert am 16. Juli 2024
Lesezeit: 7 Minuten
Das Wichtigste zu den Grabpflegekosten
- Für die Pflege eines Grabes ist normalerweise die nutzungsberechtigte Person verantwortlich, die auch die Grabpflegekosten übernehmen muss
- Die Grabpflegekosten variieren je nach Verantwortlichkeit und Umfang
- Statt das Grab selbst zu pflegen, können Hinterbliebene auch eine Friedhofsgärtnerei mit der Dauergrabpflege beauftragen, wobei meist höhere Grabpflegekosten entstehen
- Unter normalen Umständen sind die Grabpflegekosten nicht steuerlich absetzbar
Die Grabpflege soll den Erhalt der Grabstätte sichern. Dazu gehören alle Arbeiten, die dafür sorgen, dass ein Grab gepflegt aussieht und sicher ist – das umfasst auch die dekorative Gestaltung. Die zuständigen Personen müssen also Unkraut zupfen, Schädlinge bekämpfen, Laub und andere störende Elemente entfernen und sich gegebenenfalls um die Bepflanzung kümmern.
Die Gestaltung des Grabs ist immer auch von der jeweiligen Friedhofsordnung abhängig. So kann der einzelne Friedhof etwa vorgeben, dass das Grab von einer Hecke umrahmt sein muss oder nur Kies zur Grababdeckung genutzt werden darf. Dementsprechend variieren auch die Grabpflegekosten zwischen den einzelnen Friedhöfen.
Die Grabpflege soll den Erhalt der Grabstätte sichern. Dazu gehören alle Arbeiten, die dafür sorgen, dass ein Grab gepflegt aussieht und sicher ist – das umfasst auch die dekorative Gestaltung. Die zuständigen Personen müssen also Unkraut zupfen, Schädlinge bekämpfen, Laub und andere störende Elemente entfernen und sich gegebenenfalls um die Bepflanzung kümmern.
Die Gestaltung des Grabs ist immer auch von der jeweiligen Friedhofsordnung abhängig. So kann der einzelne Friedhof etwa vorgeben, dass das Grab von einer Hecke umrahmt sein muss oder nur Kies zur Grababdeckung genutzt werden darf. Dementsprechend variieren auch die Grabpflegekosten zwischen den einzelnen Friedhöfen.
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Warum entstehen Kosten für die Grabpflege?
Im Sinne der sogenannten Verkehrssicherungspflicht müssen verantwortliche Personen außerdem dafür sorgen, dass ein Grabstein fest verankert und die Grabeinfassung – ob selbstgemacht oder von einer Gärtnerei angelegt – jederzeit sicher ist.
Mit den Jahren kann sich das Grab immer wieder senken. Dann ist es wichtig, den abgesenkten Boden zu verfestigen und mit Erde aufzufüllen. Auch diese Aufgabe ist Teil der Pflege und mit den Grabpflegekosten verbunden.
Wer trägt die Kosten für die Grabpflege?
Während nach Paragraf 1968 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Erben die Beerdigungskosten tragen, ist die Zuständigkeit bei den Kosten der Grabpflege weniger eindeutig. Es existieren keine einheitlichen Regelungen dazu, wer für die Pflege eines Grabes verantwortlich ist und entsprechend die Grabpflegekosten tragen muss.
Grabpflegekosten zählen nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten, die mit der Annahme des Erbes zu erfüllen sind. Liegt ein Nutzungsvertrag vor, fällt die Verantwortung der Pflege und somit auch die Zahlung der Grabpflegekosten auf die nutzungsberechtigte Person. Das ist im Allgemeinen die Person, die den Vertrag zum Erwerb des Grabes unterschrieben hat und derer somit das Grabnutzungsrecht obliegt.
Manchmal empfinden Angehörige auch eine moralische Verpflichtung, die Grabpflegekosten zu bezahlen, und kümmern sich proaktiv um alle Belange. Doch häufig fühlt sich keine hinterbliebene Person zuständig. Da eine klare Gesetzgebung fehlt, können Urteile in Streitfällen unterschiedlich ausfallen.
Eindeutiger ist es, wenn die verstorbene und damit erblassende Person zu Lebzeiten testamentarisch festgelegt hat, dass die Grabpflegekosten vom Nachlass bezahlt werden müssen. In manchen Kommunen koppelt auch die Friedhofssatzung die Grabpflege direkt an die Beisetzung, sodass sie eindeutig als Nachlassverbindlichkeit gilt. Dann müssen die Erben die entstehenden Kosten bspw. einer Dauergrabpflege für den Zeitraum der Grabnutzung tragen und die Grabpflegekosten sind vom Erbe abziehbar – gibt es mehrere Nachlassempfangende, teilen sie sich die Grabpflegekosten.
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Grabpflegekosten: Welche Gräber bedürfen einer Pflege?
Nicht alle Bestattungsarten erfordern eine anschließende Pflege. Die traditionelle Erdbestattung ist der klassische Fall. Neben den typischen Einzel- und Reihengräbern, in denen der Leichnam in einem Sarg liegt, müssen Angehörige oder die Friedhofsgärtnerei auch Urnengräber pflegen – sofern sie sich in der Erde befinden.
Wenn die Urne in einem Kolumbarium steht, entfällt die Pflege und die Grabpflegekosten. Gleiches gilt auch bei Baumbestattungen, die immer eine vorherige Kremation voraussetzen. Sobald die Urne in einem entsprechenden Bestattungswald vergraben ist, ist die direkte Gestaltung und Pflege eines Grabes sogar untersagt, weil sich die Natur dort frei entwickeln soll. Hier übernimmt der Wald die Grabgestaltung also auf natürlichem Wege, sodass ebenfalls keine Grabpflegekosten anfallen.
Da es bei der Seebestattung keine feste Grabstätte gibt, spielen Grabpflegekosten ebenfalls keine Rolle.
Was ist günstiger: Pflege selber machen oder Friedhofsgärtnerei beauftragen?
Die zuständigen Angehörigen können sich entscheiden, die Pflege selber zu machen. Nicht nur fallen hier die Grabpflegekosten deutlich geringer aus, für einige Hinterbliebene ist dies auch selbstverständlich, weil sie auch nach dem Tod eines geliebten Menschen für ebendiesen da sein möchten. Somit kann die Pflege des Grabes zunächst ein entscheidender Teil der Trauerbewältigung sein, der sich im Laufe der Zeit zu einer positiven Gewohnheit entwickelt.
Manchmal möchten oder können Hinterbliebene die Aufgabe aus persönlichen Gründen nicht übernehmen – etwa wenn niemand in der Nähe der Grabstätte wohnt. In diesen Fällen kann die Pflege an die ansässige Friedhofsgärtnerei übergeben werden, die sich ganzjährig um die Grabstätte kümmert. Mittlerweile bieten in Deutschland mehr als 4.000 Gärtnereien die Dauergrabpflege an. In der Regel ist hier jedoch mit höheren Grabpflegekosten zu rechnen.
Grabpflege: Kosten nicht eindeutig geregelt
Da die gesetzlichen Bestimmungen variieren und bisher keine einheitlichen Richtlinien zur Übernahme der Grabpflegekosten bestehen, finden sich auf vielen Friedhöfen stark verwilderte Gräber, deren Pflege teilweise Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen übernehmen.
Grabpflegekosten im Überblick
Die Grabpflegekosten sind nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern richten sich nach Art und Umfang der Pflege sowie nach den Preisen der örtlichen Friedhofsgärtnerei für eine Dauergrabpflege, sofern diese beauftragt wurde.
Wer die Pflege selbst übernehmen möchte, sollte sich gut informieren und auch mit der Friedhofsverwaltung sowie der zuständigen Gärtnerei sprechen. Denn vor allem in Großstädten haben Friedhöfe eine sehr wichtige ökologische Bedeutung – vielerorts sind sie eine unverzichtbare grüne Oase, die verschiedenen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bietet. Daher regeln die Friedhofssatzungen, welche Maßnahmen im Rahmen der Grabpflege gestattet sind.
Wie hoch sind die Grabpflegekosten?
Pauschal lässt sich die Frage, wie teuer die Grabpflege ist, nicht beantworten. Die Grabpflegekosten richten sich in erster Linie nach Art und Umfang der Pflege: Erledigen Hinterbliebene die Aufgaben selbst oder übergeben sie die Arbeiten im Rahmen der Dauergrabpflege an die Friedhofsgärtnerei? Im ersten Fall sind die Grabpflegekosten sehr überschaubar und zudem flexibel.
Wird die Verantwortlichkeit ausgelagert, sind die Grabpflegekosten pro Jahr deutlich höher – sie bewegen sich zwischen 100 Euro und 400 Euro. Je nach individuellen Wünschen und damit verbundenem Aufwand können die Kosten für eine Dauergrabpflege noch höher ausfallen. Auch andere Faktoren sind relevant – die Grabpflegekosten für ein kleines Urnengrab sind geringer als für ein Erdgrab.
Die Dauergrabpflege wird meist für mehrere Jahre geplant und die Grabpflegekosten einmalig bezahlt – an die Treuhandstelle für Dauergrabpflege des jeweiligen Bundeslandes. Dafür schließen die Gärtnerei und die zuständige Person einen Grabpflegevertrag ab. Zwar müssen die Angehörigen die Summe auf einmal aufbringen, das Treuhandkonto bietet aber auch Vorteile – unter anderem durch eine gute Verzinsung des angelegten Geldes.
Sind die Grabpflegekosten steuerlich absetzbar?
Angehörige können die Kosten für die Grabpflege weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als außerordentliche Aufwendung von der Steuer absetzen. Die Erklärung: Weil so gut wie alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland während ihres Lebens Grabpflegekosten übernehmen müssen, gelten sie nur als normale Belastung für jeden Haushalt. Wenn das Grab auf dem eigenen Grundstück liegt, kann die Regelung hingegen greifen und die Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.
Grabpflegekosten sparen im Winter
Spätestens im November sollten Sie damit beginnen, die Grabstätte auf die kalten Monate vorzubereiten und das Grab winterfest zu machen. Nachdem das Laub beseitigt und die verblühten einjährigen Sommerpflanzen aus dem Boden entfernt wurden, können Sie Dekoschalen oder andere Trauerfloristik aufstellen. Wer Grabpflegekosten sparen möchte, kann auch auf kostengünstige, winterharte Bodendeckern wie Immergrün oder Kriechmispel zurückgreifen. Für die Wintermonate bieten sich als Dekoration besonders Gestecke, Kränze und Reisig an.
In den Wintermonaten selbst reduzieren sich die Grabpflegekosten. Lediglich die immergrünen Pflanzen müssen gelegentlich gegossen werden, allerdings nur an frostfreien Tagen.
Grabpflegekosten - Häufig gestellte Fragen
Die Verantwortung zur Pflege obliegt der nutzungsberechtigten Person. Allerdings ist das Nutzungsrecht in Absprache auch übertragbar. Wird die Pflege nicht selbst übernommen, steht die mit der Dauergrabpflege beauftragte Friedhofsgärtnerei in der Pflicht.
Nein, im Normalfall können die Kosten für die Grabpflege in der Steuer nicht als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Eine Ausnahme kann eine Grabstätte sein, die sich auf einem privaten Grundstück befindet.
Die Grabpflegekosten gelten steuerrechtlich als normale Belastung, sodass Betroffene sie weder als außerordentliche Aufwendung noch als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen können.
Üblicherweise beträgt die Ruhezeit für ein traditionelles Erdgrab zwischen 20 und 30 Jahre. Bei Urnengräbern sind es 10 bis 20 Jahre.
Entscheiden Sie sich, das Grab selbst zu pflegen, können Sie die Kosten gering halten. Beauftragen Sie eine Friedhofsgärtnerei zur Dauergrabpflege, müssen Sie je nach Leistungsumfang und Grabart mit jährlichen Kosten von 100€ bis über 400€ rechnen.
Grundsätzlich sind Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten. Das bedeutet, dass es keine gesetzliche Pflicht der erbenden Person zur Grabpflege gibt und der Pflichtteil nicht durch Grabpflegekosten reduziert wird. Eine Ausnahme besteht, wenn die erblassende Person zu Lebzeiten testamentarisch festgelegt hat, dass die Grabpflegekosten vom Nachlass bezahlt werden müssen.
Je nach Aufwand, Leistungsumfang, Ort und Größe der Grabstätte und der geltenden Friedhofsordnung kostet eine Grabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei im Schnitt zwischen 100€ und 400€ jährlich. Die Grabpflegekosten können aber auch höher ausfallen, wenn eine umfangreiche Pflege gewünscht ist.