Das Wichtigste zum Grabnutzungsrecht
- Mit dem Grabnutzungsrecht erwerben Sie das exklusive Recht, eine Grabstätte zu nutzen
- Das Grabnutzungsrecht ist zeitlich begrenzt und liegt meist zwischen 20 und 30 Jahren
- Die genaue Dauer des Grabnutzungsrechts wird durch die jeweilige Friedhofsordnung geregelt
- Nach Ablauf des Grabnutzungsrechts besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern oder das Grab umzubetten
- Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie sich schon zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an einer Grabstätte sichern
Ein Begriff, auf den man nicht nur beim Auswählen einer Grabstelle für sich selbst, sondern auch bei der Planung der Bestattung eines Angehörigen stoßen wird, ist das Grabnutzungsrecht. Ein Grab kann in der Regel nicht gekauft und dann von Generation zu Generation weitervererbt werden, wie es mit anderen Gütern passiert. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an einem Grab für einen bestimmten Zeitraum zu erwerben.
Ein Begriff, auf den man nicht nur beim Auswählen einer Grabstelle für sich selbst, sondern auch bei der Planung der Bestattung eines Angehörigen stoßen wird, ist das Grabnutzungsrecht. Ein Grab kann in der Regel nicht gekauft und dann von Generation zu Generation weitervererbt werden, wie es mit anderen Gütern passiert. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an einem Grab für einen bestimmten Zeitraum zu erwerben.
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Was regelt das Grabnutzungsrecht genau?
Umgangssprachlich spricht man davon, sich eine Grabstelle zu kaufen – diese Aussage ist genau genommen nicht richtig. Denn eigentlich erwerben Sie nicht das Grab, sondern nur das Recht darauf, die Grabstätte für einen festgelegten Zeitraum zu nutzen. Dieses Recht bezeichnet man als Grabnutzungsrecht. Sie gehen also ein Pacht- oder Mietverhältnis mit der Friedhofsverwaltung ein und erwerben das exklusive Recht, die Grabstelle zu nutzen.
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte ist jedoch zeitlich begrenzt und liegt in der Regel bei 20 bis 30 Jahren. Dieser Zeitraum wird auch als Ruhezeit bezeichnet. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Gruftbestattungen kann das Nutzungsrecht am Grab für bis zu 60 Jahre erworben werden. Vergleichbar ist diese Situation mit einem Mietvertrag, der nur für eine bestimmte Zeit geschlossen wird und danach automatisch ausläuft. Die Gebühren bezahlen Sie aber in der Regel nicht monatlich, sondern einmalig im Voraus. Das Grabnutzungrecht kann sich je nach Grabart unterscheiden: Wahlgrab, Reihengrab, Urnengrab und Rasengrab haben meist ein unterschiedlich langes Nutzungsrecht.
Was geschieht mit der Grabstelle nach Ablauf des Grabnutzungsrechts?
Das Nutzungsrecht für ein Erdgrab beträgt in Deutschland je nach Friedhofsordnung 20 bis 30 Jahre. Jeder Friedhof hat allerdings eine eigene Friedhofsordnung, die Nutzungsdauer kann daher variieren. Über die konkrete Dauer sollte man sich bei der zuständigen Friedhofsverwaltung informieren.
Ab dem Zeitpunkt der Bestattung beginnt die Laufzeit der Nutzung. Läuft diese ab, werden die Angehörigen – soweit diese der Verwaltung bekannt sind – darüber informiert. Nun hat man als Angehöriger die Möglichkeit, die Nutzungszeit für einen weiteren Zeitraum zu verlängern. Andernfalls wird die Grabstelle abgeräumt, der Grabstein sowie die Grabbepflanzung entfernt, das Grab eingeebnet und im Anschluss für eine erneute Bestattung freigegeben. Eine Ausnahme bilden Reihengräber, hier ist das Grabnutzungsrecht meist nicht verlängerbar.
In der Regel ist es nicht möglich, das Grabnutzungsrecht für einen kürzeren Zeitraum zu erwerben, da der Sarg oder die Urne sowie die sterblichen Überreste der verstorbenen Person komplett abgebaut sein sollten, bevor das Grab neu verpachtet wird.
Nutzungsrecht für das Grab: Rechtzeitig vorsorgen
Es ist durchaus üblich, sich schon frühzeitig Gedanken über den eigenen Tod zu machen – schließlich kann niemand seine Lebenszeit voraussehen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Vorkehrungen zu treffen: Eine Bestattungsvorsorge kann nicht zuletzt deshalb von Vorteil sein, damit die Angehörigen sich nach einem Todesfall nicht darüber streiten, wie und wo eine Bestattung vorgenommen werden soll. Hat man sich bereits das Grabnutzungsrecht für eine Grabstätte gesichert, ist diese Frage im Voraus geklärt.
Grabnutzungsrecht - häufig gestellte Fragen
Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle bezeichnet man als Grabnutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist jedoch zeitlich begrenzt, die Grabstelle gehört der Person nur für einen festgelegten Zeitraum.
Das Grabnutzungsrecht kann als Teil des Nachlasses auf einen Erben übergehen, wenn der Erbe der Übertragung des Nutzungsrechts auf ihn zustimmt und dies laut Friedhofssatzung gestattet ist.
Die Nutzungsdauer für ein Grab beträgt in Deutschland je nach Friedhofsordnung zwanzig bis dreißig Jahre. Jeder Friedhof hat allerdings eine eigene Friedhofsordnung, die Nutzungsdauer kann daher variieren.
In der Regel kann das Grabnutzungsrecht zu Lebzeiten des Nutzungsberechtigten übertragen werden. Hierzu müssen Sie die zuständige Friedhofsverwaltung kontaktieren. Diese muss zustimmen, wenn Sie das Nutzungsrecht am Grab abgeben wollen.
Die Grabkosten und Friedhofsgebühren können je nach Friedhof und Bestattungsart sehr unterschiedlich ausfallen. Beispielsweise entstehen für ein Wahlgrab Grabkosten von ungefähr 1.000 Euro.