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Grabauflösung nach der Ruhezeit

Einebnen und Abräumen eines Grabes

Aktualisiert am 16. Juli 2024

Lesezeit: 6 Minuten

Hier geht’s um:
Ein Grab ist gleichermaßen die letzte Ruhestätte und Gedenkort. Läuft die Liegezeit auf dem Friedhof aus und die Grabauflösung rückt näher, haben Hinterbliebene verschiedene Optionen – wir erklären sie und liefern Tipps für die Grabauflösung.

Das Wichtigste zur Grabauflösung

  • Eine Grabauflösung erfolgt, wenn die offizielle Ruhezeit abgelaufen ist
  • Der Prozess besteht aus zwei Teilen: dem Abräumen und dem Einebnen
  • Soll keine Grabauflösung erfolgen, können Angehörige die Liegezeit gegebenenfalls verlängern
  • Die Kosten für eine Verlängerung oder Auflösung tragen die Hinterbliebenen
  • Angehörige besitzen den Grabstein und können entscheiden, was damit passiert
Inhaltsverzeichnis
  1. Einbindung der Angehörigen in die Grabauflösung

Die Beisetzung einer verstorbenen Person auf einem Friedhof ist immer mit einer bestimmten Liegezeit verbunden. Je nach Träger – etwa die Gemeinde, Kirche oder der Friedhof selbst – weisen die unterschiedlichen Bestattungsarten verschiedene Laufzeiten für ein Grab auf. In der Regel bestehen Urnengräber für 10 bis 20 Jahre und Sarggräber für 20 bis 30 Jahre. Bei besonders lehmhaltigen Böden kann die Liegezeit auch 40 Jahre andauern.

Nach Ablauf dieser Zeit können Angehörige das Grabnutzungsrecht von Wahlgräbern verlängern – bei Reihengräbern besteht die Möglichkeit in den meisten Fällen nicht. Steht eine Grabauflösung an, wird das Grab eingeebnet und abgeräumt.

Wie läuft eine Grabauflösung ab?

Der Friedhofsträger benachrichtigt die Angehörigen rechtzeitig, bevor die Totenruhe abläuft. Wenn es sich um ein Reihengrab handelt, bei dem eine Verlängerung von vornherein ausgeschlossen ist, informiert der Friedhof die betroffenen Personen im Vorfeld jedoch nicht immer. Angehörige sollten sich die Frist daher notieren und sie im Auge behalten – um gegebenenfalls rechtzeitig beim Träger nachzufragen, wie sie verfahren sollen, wenn die Grabauflösung bevorsteht.

Bei einem Wahlgrab kommuniziert der Friedhof nicht nur die ablaufende Frist, sondern zeigt auch die verschiedenen Möglichkeiten für Betroffene auf: Sie können ein Sarg- oder Urnengrab auflösen, verlängern oder umbetten. Eine Grabauflösung besteht aus dem Abräumen und der Einebnung des Grabes.

Entscheiden sich die Angehörigen für eine Grabauflösung, ist kein Kündigungsschreiben notwendig – die Frist endet automatisch. Bei der Grabräumung werden alle Dinge entfernt, mit denen die Hinterbliebenen das Grab geschmückt haben:

  • Grabstein
  • Einfassung
  • Schmuck
  • Bepflanzung

Die Angehörigen können die Räumung selbst vornehmen, einen Steinmetz oder den Friedhof beauftragen. Ist das Grab vollständig abgeräumt, ebnen es die Mitarbeitenden des Friedhofs ein – manche Steinmetze bieten das auch als Zusatzleistung an. Dabei wird die abgeräumte Grabfläche mit frischer Erde aufgeschüttet. Nach einer gewissen Zeit senkt sich die Erde und das Grab ist wieder in seinem ursprünglichen Zustand. Damit ist die Grabstätte aufgelöst und kann mit frischem Rasen bepflanzt werden, um es später neu zu belegen.

Kann ich eine Grabauflösung verhindern?

Vor Ablauf der Ruhezeit können Angehörige die Nutzungsrechte des Grabes gegebenenfalls verlängern: bei einem Wahlgrab beliebig oft, doch bei Reihengräbern ist das nur in Ausnahmefällen möglich. Bei Familiengräbern verlängert sich die Liegezeit hingegen automatisch, wenn ein weiteres Familienmitglied bestattet wird – auch die zuletzt verstorbene Person hat das Recht auf eine vollständige Ruhezeit. Eine Verlängerung zieht im Regelfall neue Grabnutzungsgebühren nach sich. Auch eine Umbettung des Grabes ist denkbar. Betroffene Personen sollten sich am besten direkt an den zuständigen Friedhofsträger wenden und ihre Optionen besprechen.

Grab vorzeitig auflösen: Geht das?

Eine vorzeitige Grabauflösung ist generell nicht vorgesehen, denn die Totenruhe der verstorbenen Person soll im Sinne der Menschenwürde nicht verkürzt und dadurch gestört werden. Außerdem sollen die Angehörigen immer genügend Zeit haben, um trauern zu können. Nur in seltenen Fällen und aus einem wichtigen Grund können die Angehörigen eine vorzeitige Auflösung – maximal zwei Jahre vor Ende der Liegezeit – bei der Stadt oder der Gemeinde beantragen. Ein entsprechender Sonderfall wäre es beispielsweise, wenn niemand Grabpflege betreiben kann. Bei einer erfolgreichen Antragstellung tragen die Hinterbliebenen die Kosten der vorzeitigen Grabauflösung.

Kosten einer Grabauflösung: Wie hoch sind sie und wer bezahlt die Grabräumung?

Die Kosten für die Grabauflösung tragen die Angehörigen. Sollten sie sich weigern, gehört es zu den Nachlasspflichten der Erbenden oder der Erbengemeinschaft, die Kosten für die Räumung einer Grabstätte zu bezahlen. Je nach Region sowie Größe und Fundament des Grabes variieren die Kosten für das Auflösen und Einebnen des Grabes stark. Bringen sich die Angehörigen mehr ein und übernehmen beispielsweise das Abräumen des Grabes, senken sich die Kosten. Wenn der Steinmetz oder die Friedhofsangestellten alle Aufgaben übernehmen, steigt der Preis indes. Durchschnittlich entstehen beim Entfernen eines Grabes Kosten von 150 bis 500 Euro.

Die Beisetzung einer verstorbenen Person auf einem Friedhof ist immer mit einer bestimmten Liegezeit verbunden. Je nach Träger – etwa die Gemeinde, Kirche oder der Friedhof selbst – weisen die unterschiedlichen Bestattungsarten verschiedene Laufzeiten für ein Grab auf. In der Regel bestehen Urnengräber für 10 bis 20 Jahre und Sarggräber für 20 bis 30 Jahre. Bei besonders lehmhaltigen Böden kann die Liegezeit auch 40 Jahre andauern.

Nach Ablauf dieser Zeit können Angehörige das Grabnutzungsrecht von Wahlgräbern verlängern – bei Reihengräbern besteht die Möglichkeit in den meisten Fällen nicht. Steht eine Grabauflösung an, wird das Grab eingeebnet und abgeräumt.

Wie läuft eine Grabauflösung ab?

Der Friedhofsträger benachrichtigt die Angehörigen rechtzeitig, bevor die Totenruhe abläuft. Wenn es sich um ein Reihengrab handelt, bei dem eine Verlängerung von vornherein ausgeschlossen ist, informiert der Friedhof die betroffenen Personen im Vorfeld jedoch nicht immer. Angehörige sollten sich die Frist daher notieren und sie im Auge behalten – um gegebenenfalls rechtzeitig beim Träger nachzufragen, wie sie verfahren sollen, wenn die Grabauflösung bevorsteht.

Bei einem Wahlgrab kommuniziert der Friedhof nicht nur die ablaufende Frist, sondern zeigt auch die verschiedenen Möglichkeiten für Betroffene auf: Sie können ein Sarg- oder Urnengrab auflösen, verlängern oder umbetten. Eine Grabauflösung besteht aus dem Abräumen und der Einebnung des Grabes.

Entscheiden sich die Angehörigen für eine Grabauflösung, ist kein Kündigungsschreiben notwendig – die Frist endet automatisch. Bei der Grabräumung werden alle Dinge entfernt, mit denen die Hinterbliebenen das Grab geschmückt haben:

  • Grabstein
  • Einfassung
  • Schmuck
  • Bepflanzung

Die Angehörigen können die Räumung selbst vornehmen, einen Steinmetz oder den Friedhof beauftragen. Ist das Grab vollständig abgeräumt, ebnen es die Mitarbeitenden des Friedhofs ein – manche Steinmetze bieten das auch als Zusatzleistung an. Dabei wird die abgeräumte Grabfläche mit frischer Erde aufgeschüttet. Nach einer gewissen Zeit senkt sich die Erde und das Grab ist wieder in seinem ursprünglichen Zustand. Damit ist die Grabstätte aufgelöst und kann mit frischem Rasen bepflanzt werden, um es später neu zu belegen.

Kann ich eine Grabauflösung verhindern?

Vor Ablauf der Ruhezeit können Angehörige die Nutzungsrechte des Grabes gegebenenfalls verlängern: bei einem Wahlgrab beliebig oft, doch bei Reihengräbern ist das nur in Ausnahmefällen möglich. Bei Familiengräbern verlängert sich die Liegezeit hingegen automatisch, wenn ein weiteres Familienmitglied bestattet wird – auch die zuletzt verstorbene Person hat das Recht auf eine vollständige Ruhezeit. Eine Verlängerung zieht im Regelfall neue Grabnutzungsgebühren nach sich. Auch eine Umbettung des Grabes ist denkbar. Betroffene Personen sollten sich am besten direkt an den zuständigen Friedhofsträger wenden und ihre Optionen besprechen.

Grab vorzeitig auflösen: Geht das?

Eine vorzeitige Grabauflösung ist generell nicht vorgesehen, denn die Totenruhe der verstorbenen Person soll im Sinne der Menschenwürde nicht verkürzt und dadurch gestört werden. Außerdem sollen die Angehörigen immer genügend Zeit haben, um trauern zu können. Nur in seltenen Fällen und aus einem wichtigen Grund können die Angehörigen eine vorzeitige Auflösung – maximal zwei Jahre vor Ende der Liegezeit – bei der Stadt oder der Gemeinde beantragen. Ein entsprechender Sonderfall wäre es beispielsweise, wenn niemand Grabpflege betreiben kann. Bei einer erfolgreichen Antragstellung tragen die Hinterbliebenen die Kosten der vorzeitigen Grabauflösung.

Kosten einer Grabauflösung: Wie hoch sind sie und wer bezahlt die Grabräumung?

Die Kosten für die Grabauflösung tragen die Angehörigen. Sollten sie sich weigern, gehört es zu den Nachlasspflichten der Erbenden oder der Erbengemeinschaft, die Kosten für die Räumung einer Grabstätte zu bezahlen. Je nach Region sowie Größe und Fundament des Grabes variieren die Kosten für das Auflösen und Einebnen des Grabes stark. Bringen sich die Angehörigen mehr ein und übernehmen beispielsweise das Abräumen des Grabes, senken sich die Kosten. Wenn der Steinmetz oder die Friedhofsangestellten alle Aufgaben übernehmen, steigt der Preis indes. Durchschnittlich entstehen beim Entfernen eines Grabes Kosten von 150 bis 500 Euro.

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Einbindung der Angehörigen in die Grabauflösung

Nicht nur bei der Frage, wer eine Grabauflösung bezahlen muss, sind die Angehörigen involviert. Wie die Beerdigung ist das Abräumen eines Grabes ein großer Meilenstein der Trauerarbeit – vielleicht sogar der Abschluss. Was Hinterbliebene bei offenen Fragen tun und wie sie sich auch ohne Grab einen Ort des Gedenkens schaffen können, erläutern wir im Folgenden.

An wen können sich Angehörige wenden?

Für Fragen rund um das Nutzungsrecht, das Einebnen oder Abräumen des Grabes, die Kosten oder die Verlängerung der Ruhezeit können sich Angehörige bei der Gemeinde, der Friedhofsverwaltung, einem Steinmetz oder in der Kirchengemeinde informieren. Die genannten Anlaufstellen geben umfassend Auskunft und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Das gilt natürlich auch für mymoria, doch wer sich über die regionalen Bestimmungen erkundigen möchten, wendet sich am besten direkt an die örtlichen Ansprechpartner.

Nach der Grabauflösung: Was passiert mit dem Grabstein und Schmuck?

Der Grabstein und -schmuck gehört den Angehörigen – sie können daher entscheiden, was damit passieren soll. Möchten die Hinterbliebenen wertvollen Grabschmuck oder die Blumen behalten, sollten sie sie rechtzeitig selbst entfernen. Bei einem Grabstein ist das aufwendiger, sodass sie hier auf die Hilfe eines Steinmetzes oder des Friedhofsträgers angewiesen sind.

Die Kosten für das Entfernen des Grabsteins entrichten die Angehörigen an die durchführende Person – den Stein selbst zahlen sie nicht. Die Grabeinfassung können sie spenden oder verkaufen. Wenn sie den Grabstein entsorgen lassen möchten, steigt der Preis für die Grababräumung.

Welche Alternativen gibt es zur Entsorgung des Grabsteins?

Wenn Angehörige den Grabstein nach der Grabauflösung nicht entsorgen oder an einen Bestatter oder Steinmetz verkaufen wollen, können sie ihn auf Wunsch anderweitig verwenden. Ist der Stein ausreichend dick und abschleifbar, kann er erneut als Grabstein fungieren – so entsteht beispielsweise eine schöne Verbindung zwischen den Gräbern verschiedener Generationen.

Doch auch in seiner ursprünglichen Form kann der Grabstein einen neuen Platz erhalten – zum Beispiel im eigenen Garten als private Gedenkstätte. Alternativ kann auch nur die Inschrift als Gedenkplatte herausgeschnitten werden. Möchten Hinterbliebene die Erinnerung an einen geliebten Menschen noch mehr in ihren Alltag integrieren, lässt sich der Grabstein auch zu einer Tischplatte oder einem Dekorationsstück umarbeiten.

Grabauflösung - Häufig gestellte Fragen

Die zuständigen Personen räumen das Grab zunächst ab – das heißt, sie entfernen alle Schmuckgegenstände wie den Grabstein, die Umrandung, die Bepflanzung und sonstige Dekorationen – und ebnen es anschließend ein.

Das Grab wird nach Ende der offiziellen Ruhezeit aufgelöst – je nach Region variiert die Liegezeit auf den jeweiligen Friedhöfen.

Eine Grabauflösung vor dem Ende der Ruhezeit ist nur in Ausnahmefällen möglich – liegt ein wichtiger Grund vor, ist eine Grabauflösung auf Antrag maximal zwei Jahre vorher möglich.

Im Regelfall kostet die Auflösung eine Grabes zwischen 150 und 500 Euro.

Die Kosten einer Grabauflösung tragen die Angehörigen – je nachdem, in welchem Umfang sie sich beteiligen, steigen oder sinken die Preise.

Die Angehörigen haben die Wahl, ob sie das Grab selbst abräumen oder einen Steinmetz oder den Friedhof dafür beauftragen.

Wenn der Friedhofsträger die Angehörigen über das Ende der Ruhezeit informiert, teilt er ihnen auch die Frist mit, bis wann das Grab abgeräumt sein muss – dennoch empfiehlt es sich, den Ablauf der Liegezeit zu notieren, um eventuelle Fragen an den zuständigen Träger rechtzeitig stellen zu können.

Die Angehörigen entscheiden, was mit dem Grabstein passiert – sie können ihn behalten, umarbeiten lassen, verkaufen, spenden oder entsorgen.

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