Friedhofsgebühren: Kosten für den Friedhof
Wie berechnen sich die Kosten für den Friedhof?
Aktualisiert am 29. August 2023
Lesezeit: 9 Minuten
Das Wichtigste zu den Friedhofsgebühren
- Die Friedhofsgebühren setzen sich vor allem aus den Kosten für die Beisetzung und die Grabnutzung zusammen
- Betroffene müssen auch andere Preispunkte wie Verwaltungsleistungen und die Trauerfeier beachten
- Weil sich die Gebühren nach der Friedhofsordnung richten, unterliegen sie regionalen Schwankungen
- Erbende müssen die Beerdigungskosten zahlen – auch mit dem eigenen Geld, wenn der Nachlass nicht ausreicht
- Beerdigungskosten lassen sich teilweise optimieren und sind unter Umständen steuerlich absetzbar
Friedhofsgebühren: Bestandteile
Bei einem Todesfall im Familienkreis müssen sich die Angehörigen neben der Organisation der Beisetzung auch mit allen anfallenden Bestattungskosten auseinandersetzen. Wenn die letzte Ruhe auf einem Friedhof erfolgen soll, stehen verschiedene Fragen im Fokus: Was kostet ein Grab und wie hoch sind die Friedhofsgebühren insgesamt? Um das zu beantworten, müssen Betroffene wissen, wie sich die Friedhofskosten zusammensetzen.
Woraus bestehen die Beisetzungsgebühren?
Für die Bereitstellung des Grabes fallen als Teil der Friedhofsgebühren auch Beisetzungskosten an. Bei einer regulären Erdbestattung sind in der Regel die folgenden Leistungen inkludiert: Eine verantwortliche Person öffnet und schließt das Grab, kleidet es für die Beisetzung mit Matten oder Grün aus, sammelt anschließend etwaige Dekoration auf und ebnet das Grab nach der Ruhefrist ein.
Die Kosten variieren je nach Friedhof und Art des Grabes – ein Wahlgrab nach individuellen Wünschen hinsichtlich der Lage, Größe und dergleichen ist teurer als ein Reihengrab. Auch die Bodenbeschaffenheit am Grabplatz kann zu unterschiedlichen Gebühren beitragen, denn bei schwer zu bearbeitenden Böden ist es deutlich aufwendiger, das Grab auszuheben – und somit kostenintensiver.
Bei Urnenbestattungen ist die Grabstelle zwar kleiner, die Einäscherung des Leichnams und die damit verbundene zweite Leichenschau ziehen aber gesonderte Kosten nach sich. Wenn das Krematorium mit dem Friedhof verbunden ist, können diese Gebühren ebenfalls zu den Beisetzungskosten gehören. Weil die Zahl an Feuerbestattungen steigt, haben die Friedhöfe die Kosten dahingehend allgemein erhöht – inzwischen ist der Preisunterschied zwischen Urnengräbern und Erdgräbern nur noch gering.
Wonach richten sich die Grabnutzungsgebühren?
Den zweiten Hauptteil der Friedhofsgebühren sind die Grabkosten. Sie ermöglichen die Nutzung des Grabes für einen begrenzten Zeitraum – die sogenannte Ruhezeit ist in der jeweiligen Friedhofsordnung verankert und kann zehn bis 30 Jahre betragen. Soll die Belegung darüber hinaus erfolgen, müssen Angehörige erneut eine Grabnutzungsgebühr zahlen. Grundsätzlich gilt: Je länger ein Grab genutzt wird, desto höher fallen die Kosten aus.
Auch die Ruhezeit hängt von der Bodenbeschaffenheit und den Verwesungseigenschaften ab. Bei verdichteten Bodenarten wie Lehm ist die Verwesungszeit beispielsweise sehr lang – dadurch verlängert sich auch automatisch die Mindestgrabnutzung.
Gibt es weitere Friedhofskosten?
Es ist immer sinnvoll, sich umfassend über regionale Besonderheiten zu informieren, da jeder Friedhof eine eigene Friedhofsordnung hat. So können auch Friedhofsgebühren für andere Leistungen entstehen, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind beziehungsweise zum Standard gehören – beispielsweise Verwaltungskosten oder gesonderte infrastrukturelle Gebühren wie die Pflege der Gehwege und Bereitstellung von Brunnen und Abfallbehältern.
Weitere optionale Kosten, die im Rahmen der Bestattung anfallen können:
- Nutzung des friedhofseigenen Kühlraums
- Miete der Friedhofskapelle für die Trauerfeier
- Extern gebuchte Sarg- oder Urnenträger
Friedhofsgebühren: Bestandteile
Bei einem Todesfall im Familienkreis müssen sich die Angehörigen neben der Organisation der Beisetzung auch mit allen anfallenden Bestattungskosten auseinandersetzen. Wenn die letzte Ruhe auf einem Friedhof erfolgen soll, stehen verschiedene Fragen im Fokus: Was kostet ein Grab und wie hoch sind die Friedhofsgebühren insgesamt? Um das zu beantworten, müssen Betroffene wissen, wie sich die Friedhofskosten zusammensetzen.
Woraus bestehen die Beisetzungsgebühren?
Für die Bereitstellung des Grabes fallen als Teil der Friedhofsgebühren auch Beisetzungskosten an. Bei einer regulären Erdbestattung sind in der Regel die folgenden Leistungen inkludiert: Eine verantwortliche Person öffnet und schließt das Grab, kleidet es für die Beisetzung mit Matten oder Grün aus, sammelt anschließend etwaige Dekoration auf und ebnet das Grab nach der Ruhefrist ein.
Die Kosten variieren je nach Friedhof und Art des Grabes – ein Wahlgrab nach individuellen Wünschen hinsichtlich der Lage, Größe und dergleichen ist teurer als ein Reihengrab. Auch die Bodenbeschaffenheit am Grabplatz kann zu unterschiedlichen Gebühren beitragen, denn bei schwer zu bearbeitenden Böden ist es deutlich aufwendiger, das Grab auszuheben – und somit kostenintensiver.
Bei Urnenbestattungen ist die Grabstelle zwar kleiner, die Einäscherung des Leichnams und die damit verbundene zweite Leichenschau ziehen aber gesonderte Kosten nach sich. Wenn das Krematorium mit dem Friedhof verbunden ist, können diese Gebühren ebenfalls zu den Beisetzungskosten gehören. Weil die Zahl an Feuerbestattungen steigt, haben die Friedhöfe die Kosten dahingehend allgemein erhöht – inzwischen ist der Preisunterschied zwischen Urnengräbern und Erdgräbern nur noch gering.
Wonach richten sich die Grabnutzungsgebühren?
Den zweiten Hauptteil der Friedhofsgebühren sind die Grabkosten. Sie ermöglichen die Nutzung des Grabes für einen begrenzten Zeitraum – die sogenannte Ruhezeit ist in der jeweiligen Friedhofsordnung verankert und kann zehn bis 30 Jahre betragen. Soll die Belegung darüber hinaus erfolgen, müssen Angehörige erneut eine Grabnutzungsgebühr zahlen. Grundsätzlich gilt: Je länger ein Grab genutzt wird, desto höher fallen die Kosten aus.
Auch die Ruhezeit hängt von der Bodenbeschaffenheit und den Verwesungseigenschaften ab. Bei verdichteten Bodenarten wie Lehm ist die Verwesungszeit beispielsweise sehr lang – dadurch verlängert sich auch automatisch die Mindestgrabnutzung.
Gibt es weitere Friedhofskosten?
Es ist immer sinnvoll, sich umfassend über regionale Besonderheiten zu informieren, da jeder Friedhof eine eigene Friedhofsordnung hat. So können auch Friedhofsgebühren für andere Leistungen entstehen, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind beziehungsweise zum Standard gehören – beispielsweise Verwaltungskosten oder gesonderte infrastrukturelle Gebühren wie die Pflege der Gehwege und Bereitstellung von Brunnen und Abfallbehältern.
Weitere optionale Kosten, die im Rahmen der Bestattung anfallen können:
- Nutzung des friedhofseigenen Kühlraums
- Miete der Friedhofskapelle für die Trauerfeier
- Extern gebuchte Sarg- oder Urnenträger
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Friedhofsgebühren berechnen
Die Friedhofsgebühren umfassen durchschnittlich ein Drittel der Gesamtkosten für eine Bestattung und den Hauptteil machen die Beisetzungs- und Grabkosten aus. Weil die Höhe der Aufwendungen regional variiert, können sich Betroffene bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung informieren – heutzutage ist die Gebührensatzung oft auch online einsehbar.
Was kostet ein Grab im Jahr?
Die Frage, wie viel ein Grab kostet, ist pauschal nicht zu beantworten. Als Orientierung sollen hier die durchschnittlichen Friedhofsgebühren für Berlin (Stand: Juli 2022) dienen: Bei einem selbst gewählten Sarggrab liegen die Gebühren für eine Ruhezeit von 20 Jahren bei 1.016 Euro, sodass sich eine Jahresgebühr in Höhe von 50,80 Euro ergibt. Allerdings müssen Betroffene die Kosten in der Regel als Einmalzahlung entrichten.
Während der gleiche Preis auch für eine Familiengrabstätte anfällt, ist er bei einem Reihengrab erwartungsgemäß niedriger – hier belaufen sich die jährlichen Kosten auf 46,95 Euro únd die Gebühren für eine Ruhezeit von 20 Jahren auf rund 939 Euro.
Was kostet ein Urnengrab im Jahr?
Wie bei Erdgräbern variieren die Preise für Urnengräber je nach Region und Leistungsumfang. Als Orientierung dienen ebenfalls die Berliner Friedhofsgebühren (Stand: Juli 2022). Danach kostet ein Urnenwahlgrab für 20 Jahre 828 Euro – das ergibt eine jährliche Friedhofsgebühr von 41,40 Euro. Im Normalfall müssen Betroffene aber die Gesamtkosten (einmalig) bezahlen.
Auch hier sind die Kosten für Familiengrabstätten identisch und für Urnenreihengräber geringfügig niedriger: 39,90 Euro pro Jahr únd bei einer Ruhezeit von 20 Jahren rund 798 Euro.
Wie unterscheiden sich Friedhofsgebühren regional?
Friedhöfe in ländlicheren und weniger dicht besiedelten Gebieten erheben oftmals geringere Gebühren als städtische Friedhöfe. Auch kirchlich verwaltete Friedhöfe haben häufig günstigere Gebührensatzungen.
Die folgende Übersicht stellt die Beisetzungsgebühren, Grabnutzungsgebühren für die Gesamtdauer der Ruhezeit und die Ruhedauer (Kindergrabstätten sind ausgenommen) für zehn deutsche Großstädte dar.
Stadt | Beisetzungsgebühr | Grabnutzungsgebühr | Ruhedauer in Jahren |
---|---|---|---|
Berlin | 97 – 480 Euro | 548 – 1.590 Euro | 20 – 25 |
Hamburg | 250 – 790 Euro | 965 – 5.375 Euro | 25 |
München | 865 – 1.579 Euro | 780 – 4.280 Euro | 10 |
Köln | 524 – 1.273 Euro | 1538 – 1.923 Euro | 25 – 30 |
Frankfurt am Main | 782 – 1.868 Euro | 395 – 3.799 Euro | 20 – 40 |
Stuttgart | 430 – 1.657 Euro | 700 – 2.480 Euro | 20 |
Düsseldorf | 408 – 1.242 Euro | 949 – 5.139 Euro | 20 – 30 |
Dortmund | 394 – 964 Euro | 498 – 3.206 Euro | 20 – 50 |
Bremen | 1031 – 1.340 Euro | 850 – 4.473 Euro | 20 – 25 |
Dresden | 120 – 980 Euro | 420 – 3.987 Euro | 20 |
Friedhofsgebühren und Ruhedauer für zehn deutsche Städte – Stand: Juli 2022
Bei den Angaben in der Tabelle handelt es sich um Richtwerte. Die tatsächlichen Friedhofsgebühren können je nach Art der Beisetzung und den gewünschten Leistungen – wie dem Umfang der Trauerfeier – variieren.
Grabkosten bezahlen und optimieren
Wenn die Friedhofskosten nicht im Vorfeld bezahlt wurden, müssen sich die Erbenden um die Bezahlung kümmern. Da sich Friedhofsgebühren aus verschiedenen Einzelposten zusammensetzen, sollten Betroffene die Teilkosten genauer betrachten. So lassen sich gegebenenfalls Möglichkeiten finden, um die Gesamtsumme zu optimieren.
Wer zahlt die Friedhofsgebühren?
Idealerweise können die Kosten für ein Grab aus dem Nachlass der verstorbenen Person gedeckt werden. Demnach sind die Erbenden dafür zuständig, die Friedhofsgebühren aus dem Nachlass zu begleichen – sie sind kostentragungspflichtig. Reicht das Erbe nicht aus, um alle Kosten zu decken, müssen die erbenden Personen sie auch mit dem eigenen Vermögen bezahlen.
So steht es nach Paragraf 1968 auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers“. Reichen die finanziellen Mittel des oder der Erben nicht aus, besteht die Möglichkeit, eine Sozialbestattung zu beantragen.
Sind Friedhofsgebühren steuerlich absetzbar?
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Beerdigungskosten steuerlich absetzbar: als außergewöhnliche Belastung. Möglich ist das, wenn die betroffene Person rechtlich oder sittlich zur Zahlung der Kosten verpflichtet ist und der Nachlass die Friedhofsgebühren nicht deckt.
Die Höhe der steuerlichen Geltendmachung richtet sich nach verschiedenen Bedingungen der kostentragungspflichtigen Person wie:
- Familienstand
- Einkommen
- Anzahl der Kinder
Als Rechengrundlage fungiert hier die sogenannte zumutbare Eigenbelastung.
Sie möchten Ihre Angehörigen entlasten? Dann schließen Sie jetzt eine Bestattungsvorsorge ab.
Wie lassen sich Friedhofsgebühren beeinflussen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Friedhofsgebühren zu beeinflussen. Das beginnt schon bei der Wahl der Beisetzung, denn eine klassische Sargbestattung ist normalerweise teurer als ein Urnengrab. Außerdem gilt: Je umfangreicher die Trauerfeier ausfällt, desto höher sind die Kosten. Bei manchen Leistungen bietet sich auch ein Preisvergleich an. Sehr großes Einsparungspotenzial entsteht durch eine umfangreiche Bestattungsvorsorge, um schon im Vorfeld alle wichtigen Fragen und Kostenpunkte zu klären.
Ein Beispiel für einen Anbietervergleich: Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam kremiert. Weil der Friedhof den Körper der verstorbenen Person dann nicht in einer Kühlzelle aufbewahren muss, entfallen die entsprechenden Kosten. Zwar entstehen dadurch Kremationsgebühren, doch die variieren zwischen den einzelnen Krematorien – wer verschiedene Anbieter vergleicht und gut recherchiert, kann so eine besonders preisgünstige Option finden.
Auch Sargträger müssen nicht unbedingt vom Friedhof gestellt werden. Befinden sich unter den Trauergästen kräftige Personen, die sich der Aufgabe annehmen möchten, kann das Tragen zum Grabplatz privat erfolgen – auch so reduzieren sich die Friedhofsgebühren. Es empfiehlt sich jedoch, mindestens sechs Sargträger einzuteilen, denn Angehörige unterschätzen das Gewicht des Sarges oftmals – das kann zu unangenehmen Situationen während der Zeremonie führen.
Wer sich rechtzeitig mit der Bestattungsvorsorge beschäftigt, räumt schon im Vorfeld viele relevante Fragen aus der Welt. Durch eine Verfügung können Menschen genau festlegen, auf welchem Friedhof sowie Grabplatz und mit welchen Zusatzleistungen sie bestattet werden möchten. Das Bestattungsunternehmen kann dabei helfen, kostengünstige Optionen zu finden – und so ein Vorsorgepaket zusammenstellen, das exakt mit den individuellen Wünschen und den finanziellen Möglichkeiten harmoniert.
Wir von mymoria stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Bestattungsvorsorgevertrag mit Rat und Herz zur Seite.
Friedhofsgebühren - häufig gestellte Fragen
Die Frage ist pauschal nicht zu beantworten, weil die Friedhofsgebühren regional unterschiedlich ausfallen – die jeweilige Friedhofsordnung regelt die Kosten.
Weil Friedhofsgebühren regional variieren, fällt die Antwort je nach Ort und Friedhof anders aus – doch je länger die Ruhezeit ist, desto höher sind die Grabnutzungsgebühren.
Im Regelfall werden Friedhofsgebühren – bestehend aus Beisetzungs- und Grabnutzungskosten sowie Gebühren für weitere Leistungen – einmalig für die gesamte Ruhezeit beglichen.
Der Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass die Erbenden die Kosten der Beerdigung tragen müssen – sogar mit ihrem eigenen Vermögen, wenn der Nachlass die Gesamtsumme nicht deckt.
Kostentragungspflichtige Personen können Bestattungskosten unter bestimmten Umständen steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen.