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Nachlass regeln – So geht’s

Alle Informationen zum Nachlass

Aktualisiert am 16. Juli 2024

Lesezeit: 7 Minuten

Hier geht’s um:
Als Nachlass wird das Gesamtvermögen einer verstorbenen Person bezeichnet. Im Todesfall geht es gemäß einer bestimmten Erbfolge teilweise oder in seiner Gesamtheit an die Erben über. Lesen Sie, wie Sie Ihren Nachlass schon zu Lebzeiten regeln können.

Das Wichtigste zum Nachlass

  • Der Nachlass umfasst die Gesamtheit des Vermögens einer erblassenden Person
  • Sie können eigenständig entscheiden, was nach Ihrem Tod mit dem Nachlass passieren soll
  • Es besteht jedoch keine Pflicht, den eigenen Nachlass vor dem Ableben zu regeln
  • Haben Sie keine Maßnahmen zur Regelung Ihres Nachlasses veranlasst, greift die gesetzliche Erbfolge
  • Im Erbfall ist das zuständige Nachlassgericht für die formale Abwicklung der Nachlassangelegenheiten zuständig
Inhaltsverzeichnis
  1. Wie wird der Nachlass geregelt?
  2. Nachlass: Rechte und Pflichten der Nachlassnehmer
  3. Wer verwaltet den Nachlass im Erbfall?

Die Gesamtheit aller Vermögenswerte einer verstorbenen Person bezeichnet man als Nachlass. Dazu gehören zum einen aktive Vermögenswerte wie Immobilien, Grundstücken, Sparguthaben oder persönlicher Hausrat. Zum anderen können aber auch Schulden ein Bestandteil des Nachlasses sein, welche dann als Passivvermögen bezeichnet werden. Kommt es zu einem Sterbefall, geht der Nachlass des Erblassers in den Besitz der erbberechtigten Personen über. Damit diese alle Formalitäten rund um den Sterbefall und den Nachlass regeln können, benötigen sie häufig einen Erbschein. Dieser kann beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.

Nachfolgend erklären wir, wie Sie Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten regeln können und welche Rechte und Pflichten auf die Nachlassnehmer zukommen.

Was gehört zum Nachlass – und was nicht?

Der Nachlass ist also die Summe des aktiven und des passiven Vermögens einer verstorbenen Person. Neben sämtlichem Eigentum und allen vertraglichen Ansprüchen, über die der Erblasser zu Lebzeiten verfügte, gehen folglich auch Schulden in den Nachlass über: Hatte die erblassende Person beispielsweise ein Darlehen aufgenommen, sind die Nachlassnehmer zur Rückzahlung verpflichtet. Auch Miet- und Handyverträge sowie Versicherungen laufen weiter, bis der jeweilige Vertrag durch die Nachlassnehmer gekündigt wird.

Die Kosten, die durch den Erbfall entstehen, gehören ebenfalls zu den Passiva im Nachlass. Hier fallen neben den Bestattungskosten auch Kosten für die Grabart sowie für Dienstleistungen des Nachlassgerichts an.

Hinweis: Bevor Hinterbliebene das Erbe annehmen oder ausschlagen erhalten sie keine Auskunft über die Höhe oder Art des Nachlasses.

Wer hat Anspruch auf den Nachlass?

Nachlassnehmer kann nach deutschem Recht jede natürliche oder juristische Personen sein, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Natürliche Personen, die am Leben sind
  • Ungeborene Kinder, die lebend geboren werden
  • Juristische Personen (z. B. Firmen), die zum Zeitpunkt des Todes wirksam gegründet und nicht aufgelöst sind

Tiere, Objekte und fiktive Personen sind vom deutschen Erbrecht ausgeschlossen und können keinen Nachlass erhalten.

Die Gesamtheit aller Vermögenswerte einer verstorbenen Person bezeichnet man als Nachlass. Dazu gehören zum einen aktive Vermögenswerte wie Immobilien, Grundstücken, Sparguthaben oder persönlicher Hausrat. Zum anderen können aber auch Schulden ein Bestandteil des Nachlasses sein, welche dann als Passivvermögen bezeichnet werden. Kommt es zu einem Sterbefall, geht der Nachlass des Erblassers in den Besitz der erbberechtigten Personen über. Damit diese alle Formalitäten rund um den Sterbefall und den Nachlass regeln können, benötigen sie häufig einen Erbschein. Dieser kann beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.

Nachfolgend erklären wir, wie Sie Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten regeln können und welche Rechte und Pflichten auf die Nachlassnehmer zukommen.

Was gehört zum Nachlass – und was nicht?

Der Nachlass ist also die Summe des aktiven und des passiven Vermögens einer verstorbenen Person. Neben sämtlichem Eigentum und allen vertraglichen Ansprüchen, über die der Erblasser zu Lebzeiten verfügte, gehen folglich auch Schulden in den Nachlass über: Hatte die erblassende Person beispielsweise ein Darlehen aufgenommen, sind die Nachlassnehmer zur Rückzahlung verpflichtet. Auch Miet- und Handyverträge sowie Versicherungen laufen weiter, bis der jeweilige Vertrag durch die Nachlassnehmer gekündigt wird.

Die Kosten, die durch den Erbfall entstehen, gehören ebenfalls zu den Passiva im Nachlass. Hier fallen neben den Bestattungskosten auch Kosten für die Grabart sowie für Dienstleistungen des Nachlassgerichts an.

Hinweis: Bevor Hinterbliebene das Erbe annehmen oder ausschlagen erhalten sie keine Auskunft über die Höhe oder Art des Nachlasses.

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Nachlassnehmer kann nach deutschem Recht jede natürliche oder juristische Personen sein, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Natürliche Personen, die am Leben sind
  • Ungeborene Kinder, die lebend geboren werden
  • Juristische Personen (z. B. Firmen), die zum Zeitpunkt des Todes wirksam gegründet und nicht aufgelöst sind

Tiere, Objekte und fiktive Personen sind vom deutschen Erbrecht ausgeschlossen und können keinen Nachlass erhalten.

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Wie wird der Nachlass geregelt?

Nachlass regeln – Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge greift, sofern die verstorbene Person kein Testament mit einer individuellen Erbfolge aufgesetzt hat. Danach sind folgende Personengruppen in absteigender Reihenfolge erbberechtigt:

  • Ehegatte oder Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Volljährige Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft
  • Sorgeberechtigte
  • Großeltern
  • Enkelkinder
  • Verwandte bis zum 3. Grad

Kommen mehrere Personen als Erben in Frage, bilden sie eine Erbengemeinschaft, unter welcher der Nachlass je nach entsprechender Erbqoute aufgeteilt wird. Im Sterbefall ist das Nachlassgericht dafür zuständig, alle erbberechtigten Personen einer Erbengemeinschaft ausfindig zu machen.

Ein Testament steht über der gesetzlichen Erbfolge und ermöglicht die Festlegung einer individuellen Erbfolge sowie die Benennung einzelner Vermächtnisnehmer. Dies ermöglicht es der erblassenden Person, den Nachlass individueller zu verteilen. Ein Testament kann jederzeit und unabhängig von den Begünstigten geändert werden.

Auch in einem Erbvertrag können Regelungen zur Verteilung des Nachlasses getroffen werden. Er steht ebenfalls über der gesetzlichen Erbfolge und regelt den Umgang mit dem Nachlass des Erblassers auf vertraglicher Basis. Er muss in Anwesenheit beider Vertragsparteien von einem Notar geschlossen werden. Änderungen im Erbvertrag können lediglich mit der Zustimmung aller Vertragsparteien vorgenommen werden.

Wie wird der digitale Nachlass geregelt?

Sie können in einem Testament ebenfalls festhalten, was mit Ihrem digitalen Nachlass passieren soll. Da Sie im Sterbefall die Verwaltung Ihrer digitalen Konten nicht mehr selbst übernehmen können, sollten Sie bereits zu Lebzeiten mittels einer schriftlichen Vollmacht eine Vertrauensperson benennen, die im Ernstfall mit der Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses betraut werden soll.

Zur Verwaltung des digitalen Nachlasses bietet es sich ebenfalls an, eine Übersicht aller Accounts mit Nutzernamen und Passwörtern anzulegen oder mittels einer Online-Verwaltungsplattform die digitale Nachlassplanung zu organisieren. In Kooperation mit memoresa ermöglichen wir die umfassende Verwaltung Ihres digitalen Nachlass über unser Vorsorgeportal.

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Nachlass: Rechte und Pflichten der Nachlassnehmer

Angehörige werden mit der Annahme des Nachlasses gleichzeitig zum Rechtsnachfolger der verstorbenen Person. Die Rechtsnachfolge geht mit bestimmten Rechten und Pflichten der erbnehmenden Person einher.

Rechte durch die Annahme des Nachlasses

Der Nachlassnehmer kann durch die Rechtsnachfolge sämtliche Forderungen der erblassenden Person Dritten gegenüber geltend machen oder die Herausgabe von Vermögensgegenständen aus dem Nachlass fordern, die die verstorbene Person in ihrem Testament nicht an Dritte vermacht hat.

Pflichten durch die Annahme des Nachlasses

Durch die Rechtsnachfolge können Dritte jedoch ebenso gegenüber dem Erbnehmer Forderungen stellen. Sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten beispielsweise Schulden hatte, gehen diese auf den Nachlassnehmer über.

Hinweis: Pflichten aus dem Arbeitsvertrag der verstorbenen Person sind von der Rechtsnachfolge ausgenommen.

Nachlass ausschlagen – Wann ist es sinnvoll?

Es stellt keine Verpflichtung dar, den Nachlass anzunehmen. Die sogenannte Erbausschlagung dient vor allem dem Schutz der Nachlassnehmer, wenn nicht nur Vermögen vererbt wird, sondern auch Schulden zum Nachlass der verstorbenen Person gehören.

Nach einem Todesfall sollten Sie sich also genau bezüglich möglicher Nachlassverbindlichkeiten informieren: Dazu zählt die Überprüfung der Bankkonten sowie möglicher Anlagen, Darlehen oder Verträge der verstorbenen Person. Auch Grundstücke und Immobilien zählen zum Nachlass. Wenn Sie den Nachlass ausschlagen, verlieren Sie ebenfalls Ihr Recht auf einen Pflichtteil.

Können Bestattungskosten durch den Nachlass beglichen werden?

Nach dem deutschen Recht ist der Nachlass für die Begleichung der Bestattungskosten sogar explizit vorgesehen. In Deutschland ist die Kostentragungspflicht an das Erbrecht geknüpft: Demnach müssen die Nachlassnehmer für die Kosten der Bestattung aufkommen.

Die anfallenden Bestattungskosten müssen auch dann durch den Nachlass getilgt werden, wenn dieser dabei vollständig aufgebraucht wird. Bei einer Erbengemeinschaft werden die Bestattungskosten vom Gesamtnachlass abgezogen.

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Wer verwaltet den Nachlass im Erbfall?

Aufgaben des Nachlassgerichts

Im Sterbefall ist das Nachlassgericht als Abteilung des Amtsgerichts für alle organisatorischen Angelegenheiten rund um den Nachlass zuständig. Das Nachlassgericht ist jedoch keine zentrale Anlaufstelle bei allgemeinen Fragen rund um die Themen Nachlass und Erbschaft, sondern sorgt lediglich für die formale Abwicklung eines Erbfalls. Zu den zentralen Leistungen des Nachlassgerichts zählen unter anderem:

  • Eröffnung von Testamenten
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
  • Abwicklung von Erbausschlagungen

Aufgaben des Nachlasspflegers

Nachlasspfleger sind für die Sicherung und Verwaltung eines Nachlasses verantwortlich. Sie werden vom Nachlassgericht bestellt, sofern die Erben unbekannt sind oder der Nachlass ohne zeitnahe Verwaltung gefährdet wäre. Nachlasspfleger vertreten die unbekannten Erben und sorgen dafür, dass der Nachlass in deren Interesse korrekt verwaltet wird. Sie übernehmen typischerweise alle Aufgaben, die ansonsten die Nachlassnehmer erledigen würden.

Ein Nachlasspfleger kümmert sich beispielsweise um die Begleichung von Rechnungen oder Wohnungsauflösungen. Darüber hinaus erstellt er ein Verzeichnis über den Nachlass und legt dieses dem Nachlassgericht vor. Gegenüber Nachlassgläubigern ist ein Nachlasspfleger ebenfalls verpflichtet, Auskunft über den Nachlass zu geben.

Maria Anwari, Rechtsexpertin

Erbrechtsexpertin Maria Anwari zum Nachlass

Unsere Erbrechtsexpertin Rechtsanwältin Maria Anwari, LL.M. ist bereits seit vielen Jahren auf das Erbrecht sowie die Vermögensnachfolge spezialisiert und hat die Zusatzqualifikation Master of Laws im Bereich „Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Vermögen“. Ihre Mandanten berät Maria Anwari in den Bereichen Erbrecht, Nachlass, Vermögensnachfolge sowie private Vorsorge bundesweit. In Frankfurt am Main ist sie in Kooperation mit der Kanzlei Dr. Köhler und Partner tätig.

Nachlass - Häufig gestellte Fragen

Im Sterbefall werden gewöhnlich Vermögenswerte hinterlassen. Die Gesamtheit des hinterlassenen Vermögens wird als Nachlass bezeichnet.

Zum Nachlass gehören alle vererblichen Vermögenswerte, beispielsweise Immobilien und Geldanlagen. Aber auch Darlehen und Schulden sind Bestandteil des Nachlass und müssen vom Gesamtvermögen abgezogen werden.

Für alle Belange rund um den Nachlass und die gesetzliche Erbfolge ohne Testament ist das zuständige Nachlassgericht ist der richtige Ansprechpartner.

Wer einen Erbschein beantragt, muss gegenüber dem Nachlassgericht angeben, aus welchem Rechtsgrund er das Erbrecht in Anspruch nimmt und welche weiteren Personen vorhanden sind, die bei der Verteilung des Nachlasses berücksichtigt werden müssen.

Existiert ein Testament, wird im Rahmen der Testamentseröffnung eine Abschrift an alle Nachlassnehmer versendet. Das passiert unabhängig davon, ob schon vorher bekannt war, das einer Person ein Teil des Nachlasses zugedacht war.

Der Nachlasswert wird vom Nachlassgericht ermittelt. Dazu wird ein Nachlassverzeichnis erstellt. Die Erben sind dazu verpflichtet, Auskunft über den Umfang des Nachlasses zu geben.

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