Das Wichtigste zum Erbschein
- Mit einem Erbschein kann ein Erbe seine Erbenstellung nachweisen
- Sie können den Erbschein erst beantragen, nachdem Sie das Erbe angenommen haben
- Die Kosten für den Erbnachweis sind abhängig von der Höhe des Nachlasses
- Die Beantragungsdauer eines Erbberechtigungsscheins beträgt in der Regel mehrere Wochen
- Kann die Stellung als Erbe anderweitig nachgewiesen werden, ist ein Erbschein nicht verpflichtend
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbannahme und die damit verbundene Rechtsnachfolge einer verstorbenen Person durch einen Erben ausweist. Banken, Versicherungen oder anderen Institutionen verlangen häufig einen Erbschein, um sicherzustellen, dass das Erbe nicht an Unberechtigte ausgehändigt wird. Mit einem Erbschein kann der Erbnehmer außerdem bestimmte Rechte geltend machen, die mit der Annahme des Erbes verbunden sind.
Funktion des Erbscheins
Nach § 2353 BGB muss ein Erbschein Auskunft darüber geben, welche Personen zu Erben berufen sind und wie groß ihr entsprechender Erbteil ist. Er fungiert folglich als Erbnachweis, der vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Das Nachlassgericht ist das zuständige Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Der Erbschein ist immer dann erforderlich, wenn Sie sich als Erbe ausweisen müssen. Müssen Sie im Erbfall beispielsweise als Erbe gegenüber Banken, Behörden oder Vermietern auftreten, benötigen Sie in der Regel einen Erschein. Ihre Erbenstellung können Sie meist zwar auch durch die Vorlage einer Verfügung von Todes wegen nachweisen, also beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Wenn so eine Verfügung jedoch nicht existiert, kommen Sie meist nicht umhin, einen Erbschein zu beantragen.
Notwendigkeit eines Erbscheins
Insbesondere Banken und Versicherungen fordern für die Freigabe von Konten und Geldbeträgen in der Regel einen Erbschein. Dieser ist laut deutschem Recht jedoch nicht in allen Fällen zwingend erforderlich. Sofern die verstorbene Person beispielsweise ein notarielles Testament oder eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, in dem ein Erbe benannt ist, wird kein Erbschein als Nachweis für die Erbschaft benötigt. Das Testament oder die Vorsorgevollmacht sind hierfür laut Bundesgerichtshof ausreichend. Das Bankguthaben eines Verstorbenen kann beispielsweise auch mit einer Kontovollmacht an den Erben ausgezahlt werden. Diese muss zu Lebzeiten über den Tod hinaus ausgestellt worden sein.
Hinweis: Bevor Sie einen Erbschein beantragen, sollten Sie prüfen, ob dieser für bestimmte Zwecke erforderlich ist.
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbannahme und die damit verbundene Rechtsnachfolge einer verstorbenen Person durch einen Erben ausweist. Banken, Versicherungen oder anderen Institutionen verlangen häufig einen Erbschein, um sicherzustellen, dass das Erbe nicht an Unberechtigte ausgehändigt wird. Mit einem Erbschein kann der Erbnehmer außerdem bestimmte Rechte geltend machen, die mit der Annahme des Erbes verbunden sind.
Funktion des Erbscheins
Nach § 2353 BGB muss ein Erbschein Auskunft darüber geben, welche Personen zu Erben berufen sind und wie groß ihr entsprechender Erbteil ist. Er fungiert folglich als Erbnachweis, der vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Das Nachlassgericht ist das zuständige Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Der Erbschein ist immer dann erforderlich, wenn Sie sich als Erbe ausweisen müssen. Müssen Sie im Erbfall beispielsweise als Erbe gegenüber Banken, Behörden oder Vermietern auftreten, benötigen Sie in der Regel einen Erschein. Ihre Erbenstellung können Sie meist zwar auch durch die Vorlage einer Verfügung von Todes wegen nachweisen, also beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Wenn so eine Verfügung jedoch nicht existiert, kommen Sie meist nicht umhin, einen Erbschein zu beantragen.
Notwendigkeit eines Erbscheins
Insbesondere Banken und Versicherungen fordern für die Freigabe von Konten und Geldbeträgen in der Regel einen Erbschein. Dieser ist laut deutschem Recht jedoch nicht in allen Fällen zwingend erforderlich. Sofern die verstorbene Person beispielsweise ein notarielles Testament oder eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, in dem ein Erbe benannt ist, wird kein Erbschein als Nachweis für die Erbschaft benötigt. Das Testament oder die Vorsorgevollmacht sind hierfür laut Bundesgerichtshof ausreichend. Das Bankguthaben eines Verstorbenen kann beispielsweise auch mit einer Kontovollmacht an den Erben ausgezahlt werden. Diese muss zu Lebzeiten über den Tod hinaus ausgestellt worden sein.
Hinweis: Bevor Sie einen Erbschein beantragen, sollten Sie prüfen, ob dieser für bestimmte Zwecke erforderlich ist.
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Beantragung eines Erbscheines
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Jeder Erbe kann einen Erbscheinsantrag stellen. Dabei ist es nicht wichtig, ob Sie durch die gesetzliche Erbfolge oder beispielsweise ein Testament zum Erben geworden sind. Möchten minderjährige Personen einen Erbschein beantragen, müssen sie sich von einer sorgeberechtigten Person vertreten lassen.
Wenn es mehrere Erben gibt, werden alle Mitglieder der Erbengemeinschaft im Erbschein aufgeführt. Daher unterscheidet man zwischen Alleinerbschein und gemeinschaftlichen Erbschein. Jeder Miterbe einer Erbengemeinschaft darf den Erbschein beantragen.
Wo kann man einen Erbschein beantragen?
Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt. Erben müssen für die Ausstellung eines Erbscheins einen Antrag beim Amtsgericht des Kreises stellen, in dem die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.
Hinweis: Sofern die verstorbene Person zuletzt im Ausland gelebt hat, kann der Erbscheinsantrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden.
Erbschein beantragen: Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines Erbscheins ist die Annahme des Erbes und der Rechtsnachfolge der verstorbenen Person durch den Erben. In einer Erbengemeinschaft ist jeder Miterbe dazu berechtigt, einen Erbschein zu beantragen. Für einen Antrag müssen verschiedene Angaben über die Verwandtschaftsbeziehung zum Verstorbenen gemacht werden. Darüber hinaus sind folgende Dokumente erforderlich:
- Ausweis oder Reisepass des Erbnehmers
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
- Testament oder Erbvertrag
- Anschrift aller Miterben
- Eventuell weitere Dokumente als Nachweis der Verwandtschaft
Hinweis: Die Erstellung des Erbscheines kann mehrere Wochen beanspruchen, sofern Unterlagen nachgereicht werden müssen.
Wann muss man keinen Erbschein beantragen?
In manchen Fällen ist die Beantragung eines Erbscheins nicht notwendig. Liegt beispielsweise ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, aus dem Ihre Erbenstellung eindeutig hervorgeht, müssen Sie meist keinen Erbschein beantragen.
Häufig verlangen Banken, Versicherungen und Grundbuchämter einen Erbschein als Legitimationsnachweis. Um die Bankgeschäfte der erblassenden Person zu übernehmen, ist aber auch eine Kontovollmacht ausreichend.
Wann sollte man keinen Erbschein beantragen?
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, das Erbe auszuschlagen, sollten Sie in keinem Fall einen Erbschein beantragen, da nach deutschem Erbrecht das Erbe mit Beantragung des Erbscheins als angenommen gilt. Wollen Sie sich eine Übersicht über den Nachlasswert verschaffen, empfiehlt es sich daher, erst Kontoauszüge des Erblassers zu Rate zu ziehen.
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Wissenswertes zum Erbschein
Welche Arten von Erbscheinen gibt es?
Es existieren verschiedene Arten von Erbscheinen. Sie alle haben gemeinsam, dass sie immer nur auf Antrag vom Nachlassgericht ausgestellt werden. Welche Art von Erbschein Sie beantragen, ist in erster Linie davon abhängig, ob es nur einen Erben gibt oder mehrere.
Diese Arten von Erbscheinen existieren:
- Alleinerbschein: Wenn nur ein einziger Erbe die Erbschaft angenommen hat, kann dieser einen Alleinerbschein beantragen, welcher ihn als alleinigen Erben ausweist.
- Gemeinschaftlicher Erbschein: Haben mehrere Erben die Erbschaft angenommen, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Der gemeinschaftliche Erbschein kann von einem einzelnen Erben beantragt werden, oder von allen Miterben gemeinschaftlich.
- Teilerbschein: Haben mehrere Erben die Erbschaft angenommen, kann jeder Miterbe für sich einen Teilerbschein beantragen, welcher nur über die Erbquote des entsprechenden Erben Auskunft gibt.
- Europäisches Nachlasszeugnis: Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im europäischen Ausland oder befinden sich Teile des Nachlasses dort (bspw. eine Immobilie), so muss ein europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden.
Erbschein beantragen: Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für den Erbschein sind abhängig vom Umfang des Erbes und der behördlichen Kostenordnung. Ein Erbschein kann mitunter mehrere hundert Euro kosten. Es sollte daher geprüft werden, ob der Erbnachweis zwingend durch einen Erbschein erforderlich ist. Achten Sie auch darauf, dass bei der Antragstellung alle Angaben korrekt sind. Ist der Erbscheinantrag fehlerhaft, kann er zurückgewiesen werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann.
Wer den Erbschein beantragt, muss grundsätzlich auch die Kosten übernehmen. Wurde der Antrag von einer Erbengemeinschaft gestellt, müssen sich alle Miterben an den Kosten beteiligen.
Wenn zum Nachlass auch Grundstücke und Immobilien gehören, kann dies die Kosten für den Erbschein schnell in die Höhe treiben. Nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (§ 46 GNotKG) müssen Erben bei der Antragstellung den Verkehrswert des Grundstücks angeben.
Die Gebühren für die Erteilung des Erbscheins sind in der Gebührentabelle B zum Gerichts- und Notarkostengesetz nachzulesen. Zu diesen Gebühren kommen jedoch meist noch weitere Kosten hinzu, beispielsweise für die eidesstattliche Versicherung.
Hier finden Sie einen Auszug der Tabelle mit den Gebühren für die entsprechenden Geschäftswerte:
Geschäftswert bis … € | Gebühr |
---|---|
10 000 | 75,00 |
50 000 | 165,00 |
125 000 | 300,00 |
200 000 | 435,00 |
500 000 | 935,00 |
1 000 000 | 1 735,00 |
Quelle: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2, Tabelle B (Stand: Juni 2022)
Was passiert, wenn der Erbschein falsch ausgestellt wurde?
Wurde ein unrichtiger Erbschein ausgestellt, kann das viel Schaden verursachen, denn dem Erbnachweis kommt absolute Beweiskraft zu. Das bedeutet, dass die Person, welche laut Erbschein die Erbenstellung einnimmt, auch frei über den Nachlass verfügen darf.
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein unrichtiger Erbschein ausgestellt werden kann. Manchmal unterläuft dem Nachlassgericht schlicht ein Fehler bei der Ausstellung, doch viel häufiger ist es der Fall, dass sich die Erbfolge nachträglich ändert. Die im Erbschein wiedergegebene Erbfolge ist nämlich nur eine Momentaufnahme. Wird nach der Ausstellung des Erbscheins beispielsweise noch ein gültiges Testament aufgefunden, welches zum Zeitpunkt des Austellung noch völlig unbekannt war, so sind die Inhalte des Erbscheins schlicht unrichtig.
Wenn sich nach der Ausstellung eines Erbscheins herausstellt, dass dieser unrichtig ist, muss er vom Nachlassgericht eingezogen und neu ausgestellt werden.
Erbrechtsexpertin Maria Anwari zum Erbschein
Unsere Erbrechtsexpertin Rechtsanwältin Maria Anwari, LL.M. ist bereits seit vielen Jahren auf das Erbrecht sowie die Vermögensnachfolge spezialisiert und hat die Zusatzqualifikation Master of Laws im Bereich „Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Vermögen“. Ihre Mandantinnen und Mandanten berät Maria Anwari in den Bereichen Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie private Vorsorge in ihrer Kanzlei in Frankfurt am Main und auch bundesweit.
Erbschein – Häufig gestellte Fragen
Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das öffentlich beurkundet, wer Erbe eines Nachlasses ist. Mit dem Erbschein kann ein Erbe seine Erbenstellung nachweisen.
Einen Erbschein benötigen Sie immer dann, wenn Sie Ihren Status als Erbe und die Höhe Ihres Erbteils nicht anderweitig nachweisen können. Liegen weder Testament noch Erbvertrag vor, kann es mitunter schwierig werden, über das Erbe zu verfügen. Dann ist ein Erbschein als Erbnachweis unabdingbar.
Wollen Sie einen Erbschein beantragen, entstehen für dessen Beglaubigung und Ausstellung in jedem Fall Kosten, unabhängig davon, ob Sie ihn bei Gericht oder Notar beantragen.
Im Erbschein ist ersichtlich, welche Personen Erben sind und wie groß ihr jeweiliger Erbteil ist. Gibt es nur einen Erben, welcher den gesamten Nachlass erbt, wird ein Alleinerbschein ausgestellt. Die Erbengemeinschaft muss einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, welcher aber auch von einem einzelnen Miterben beantragt werden kann.
Können Sie Ihre Erbenstellung nicht anders nachweisen, beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbvertrag, müssen Sie einen Erbschein beantragen.
Der Erbscheinsantrag muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Das ist das Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person. Häufig finden Sie auf den entsprechenden Websiten der Amtsgerichte Muster, mit denen Sie einen Erbschein beantragen können.
Jeder Miterbe in der Erbengemeinschaft kann einen Erbschein beantragen.