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Wer zahlt, wenn kein Kontakt?
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Mutter oder Vater verstorben: Kein Kontakt

Beerdigung der Eltern zahlen, obwohl kein Kontakt?

Aktualisiert am 15. Juli 2024

Lesezeit: 6 Minuten

Hier geht’s um:
Muss man die Beerdigung planen und bezahlen, obwohl kein Kontakt zur verstorbenen Person bestand? mymoria erklärt, was Betroffene tun müssen, wenn Vater oder Mutter verstorben sind und sie keinen Kontakt hatten.

Das Wichtigste zur Bestattungspflicht für Verwandte

  • Das Bestattungsgesetz berücksichtigt nicht, ob sich die verstorbene Person und die Hinterbliebenen nahestanden
  • Angehörige müssen die Beerdigung planen und bezahlen, obwohl es keinen Kontakt zum Verstorbenen gab
  • Die Kostentragungs- und Bestattungspflicht kann man nicht ablehnen
  • Wenn es keine Angehörigen gibt, führt das Ordnungsamt die Beerdigung durch
Inhaltsverzeichnis
  1. Vater verstorben, kein Kontakt: Wer bekommt das Erbe?
  2. Wer muss die Beerdigung bezahlen, wenn es keine Angehörigen gibt?

Wer in einem Bestattungshaus arbeitet, sieht sich mit emotionalen Ausnahmesituationen und vielen trauernden Angehörigen konfrontiert. Gelegentlich kommt es aber auch zu Anfragen, bei denen seit Jahren oder Jahrzehnten kein Kontakt zwischen der bestattungspflichtigen und der verstorbenen Person bestand.

Die Hinterbliebenen möchten die Beisetzung möglichst unkompliziert und schnell organisieren, ohne dabei hohe Kosten auf sich zu nehmen. Ob sie die Beerdigung zahlen müssen, obwohl beispielsweise kein Kontakt zur Mutter oder zum Vater bestand, und wer ihnen dabei zur Seite steht, erklären wir im Folgenden.

Beerdigungskosten der Eltern: Wer zahlt, wenn kein Kontakt bestand?

Meldet sich das Ordnungsamt und informiert ein Familienmitglied über einen beispielsweise elterlichen Todesfall – auch wenn kein Kontakt zu den Eltern bestand –, gilt die Person gegebenenfalls als bestattungs- und kostentragungspflichtig. Das heißt, dass sie gesetzlich verpflichtet ist, sich um eine ordnungsgemäße Beisetzung zu kümmern, sie zu organisieren und die dabei entstehenden Kosten zu tragen.

Wenn betroffene Personen im Testament verstorbener Verwandter bedacht sind, verwenden sie das Erbe, um die Beisetzungskosten zu bezahlen. Wichtig zu wissen: Auch, wenn sie das Erbe ausschlagen, müssen sie die Bestattung organisieren.

Reichen die finanziellen Mittel dafür nicht aus und ist keine Sterbegeldversicherung vorhanden, können Betroffene eine Sozialbestattung beantragen – hierfür müssen sie selbst im Sinne der sozialhilferechtlichen Vorschriften bedürftig sein. Nach einer Prüfung übernimmt das Sozialamt die Kosten der Beisetzung gegebenenfalls komplett oder anteilig.

Müssen Halbgeschwister für die Beerdigung aufkommen?

Nach deutschem Recht sind Kinder – dazu zählen leibliche Kinder und adoptierte Kinder – ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Das kann im Einzelfall auch bedeuten, dass sie für die Kosten einer Beerdigung aufkommen müssen, wenn das Erbe nicht ausreicht und keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen.

Halbgeschwister sind genauso verpflichtet wie Vollgeschwister, da die Unterhaltspflicht sich auf die direkte Abstammung zu einem Elternteil bezieht. Also wenn beispielsweise der gemeinsame Vater stirbt, sind beide – Halb- und Vollgeschwister – diesem gegenüber unterhaltspflichtig und könnten theoretisch zur Übernahme der Beerdigungskosten herangezogen werden, falls andere Mittel nicht ausreichen.

§ 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, dass die Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten gelten. Das bedeutet, dass sie vorrangig aus dem Erbe zu begleichen sind.

Wenn also Halbgeschwister (oder jeglicher Erbe) das Erbe antreten, sind sie für die Begleichung der Bestattungskosten verantwortlich, soweit der Nachlass dies zulässt.

Wer in einem Bestattungshaus arbeitet, sieht sich mit emotionalen Ausnahmesituationen und vielen trauernden Angehörigen konfrontiert. Gelegentlich kommt es aber auch zu Anfragen, bei denen seit Jahren oder Jahrzehnten kein Kontakt zwischen der bestattungspflichtigen und der verstorbenen Person bestand.

Die Hinterbliebenen möchten die Beisetzung möglichst unkompliziert und schnell organisieren, ohne dabei hohe Kosten auf sich zu nehmen. Ob sie die Beerdigung zahlen müssen, obwohl beispielsweise kein Kontakt zur Mutter oder zum Vater bestand, und wer ihnen dabei zur Seite steht, erklären wir im Folgenden.

Beerdigungskosten der Eltern: Wer zahlt, wenn kein Kontakt bestand?

Meldet sich das Ordnungsamt und informiert ein Familienmitglied über einen beispielsweise elterlichen Todesfall – auch wenn kein Kontakt zu den Eltern bestand –, gilt die Person gegebenenfalls als bestattungs- und kostentragungspflichtig. Das heißt, dass sie gesetzlich verpflichtet ist, sich um eine ordnungsgemäße Beisetzung zu kümmern, sie zu organisieren und die dabei entstehenden Kosten zu tragen.

Wenn betroffene Personen im Testament verstorbener Verwandter bedacht sind, verwenden sie das Erbe, um die Beisetzungskosten zu bezahlen. Wichtig zu wissen: Auch, wenn sie das Erbe ausschlagen, müssen sie die Bestattung organisieren.

Reichen die finanziellen Mittel dafür nicht aus und ist keine Sterbegeldversicherung vorhanden, können Betroffene eine Sozialbestattung beantragen – hierfür müssen sie selbst im Sinne der sozialhilferechtlichen Vorschriften bedürftig sein. Nach einer Prüfung übernimmt das Sozialamt die Kosten der Beisetzung gegebenenfalls komplett oder anteilig.

Müssen Halbgeschwister für die Beerdigung aufkommen?

Nach deutschem Recht sind Kinder – dazu zählen leibliche Kinder und adoptierte Kinder – ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Das kann im Einzelfall auch bedeuten, dass sie für die Kosten einer Beerdigung aufkommen müssen, wenn das Erbe nicht ausreicht und keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen.

Halbgeschwister sind genauso verpflichtet wie Vollgeschwister, da die Unterhaltspflicht sich auf die direkte Abstammung zu einem Elternteil bezieht. Also wenn beispielsweise der gemeinsame Vater stirbt, sind beide – Halb- und Vollgeschwister – diesem gegenüber unterhaltspflichtig und könnten theoretisch zur Übernahme der Beerdigungskosten herangezogen werden, falls andere Mittel nicht ausreichen.

§ 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, dass die Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten gelten. Das bedeutet, dass sie vorrangig aus dem Erbe zu begleichen sind.

Wenn also Halbgeschwister (oder jeglicher Erbe) das Erbe antreten, sind sie für die Begleichung der Bestattungskosten verantwortlich, soweit der Nachlass dies zulässt.

Müssen Sie eine Bestattung organisieren? Lassen Sie uns Ihnen helfen!

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Kann ich die Bestattungspflicht ablehnen?

Das Bestattungsgesetz sieht kein Mindestmaß an Vertrautheit oder Kontakt zwischen Verstorbenen und Angehörigen vor. Das bloße Verwandtschaftsverhältnis genügt dem Gesetzgeber und definiert die Kostentragungs- und Bestattungspflicht. Auch wenn beispielsweise zum verstorbenen Vater kein Kontakt bestand, müssen Angehörige die Beerdigungskosten tragen.

Sollte die ordnungsamtliche Bestattung bereits erfolgt oder in die Wege geleitet sein, müssen die Hinterbliebenen die Kosten nachträglich übernehmen. Gemeinden sind aber grundsätzlich angehalten, ordnungsamtliche Beisetzungen kostengünstig durchzuführen, sodass sie die Angehörigen finanziell möglichst wenig belasten.

Vater verstorben, kein Kontakt: Wer bekommt das Erbe?

Ist ein Familienmitglied wie der Vater gestorben und es gab keinen Kontakt, ist das Erbe davon nicht zwangsläufig betroffen. Wenn die verstorbene Person vorher kein eigenes Testament aufgesetzt hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Ist ein Testament vorhanden, gilt die darin aufgeführte individuelle Reihenfolge. Potenziell Betroffene sollten beachten, dass ein Familienmitglied sie im Testament enterben kann. Dann steht ihnen der gesetzliche Pflichtteil zu, der aber nur etwa halb so hoch ist wie der Pflichtanteil, wenn keine Enterbung vorliegt.

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Wer muss die Beerdigung bezahlen, wenn es keine Angehörigen gibt?

Wenn das Ordnungsamt keine nächsten Angehörigen ausfindig machen kann, kommt es zur ordnungsbehördlichen Bestattung. In diesem Abschnitt klären wir, wie dieser Prozess abläuft und welche Schritte unternommen werden, falls Sie als Betroffener mit der Bestattungsorganisation beauftragt werden. Außerdem bieten wir einen Leitfaden, um eine Beerdigung effizient, transparent und kosteneffektiv zu planen, selbst wenn kein direkter Kontakt zum Verstorbenen bestand.

Wie findet eine ordnungsbehördliche Bestattung statt?

Das oberste Ziel ist die Wahrung der Würde des Verstorbenen durch eine zeitnahe Beisetzung, unabhängig davon, ob Angehörige vorhanden sind oder nicht. Institutionen wie Polizei, Krankenhäuser oder Seniorenheime beginnen nach dem Todesfall mit der Suche nach Hinterbliebenen. Falls diese Suche erfolglos bleibt oder nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, werden nacheinander das Gesundheitsamt und das Ordnungsamt benachrichtigt.

Das Ordnungsamt hat daraufhin zehn Tage Zeit, bestattungspflichtige Personen zu identifizieren. Kann niemand gefunden werden, organisiert das Amt eine schlichte, dennoch respektvolle und anonyme Beisetzung, sei es als Erd- oder Feuerbestattung.

Die Kosten werden vorerst vom Staat getragen. Falls sich später doch bestattungspflichtige Angehörige ermitteln lassen, werden diese zur Rückerstattung der Kosten aufgefordert.

Beerdigung zahlen, obwohl kein Kontakt bestand: Welches Bestattungsinstitut hilft?

Falls Sie unerwartet mit der Planung einer Beerdigung beauftragt werden, besonders für eine Ihnen unbekannte Person, können Sie sich an mymoria wenden. Als modernes Bestattungshaus setzen wir auf Transparenz bei der Preisgestaltung. Über unser Onlineportal erhalten Sie eine klare Kostenübersicht für den jeweiligen Bestattungsfall. Anonyme Bestattungen sind ebenfalls möglich.

Wählen Sie die Option "akuter Todesfall" und beantworten Sie die folgenden Fragen. Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung aller anfallenden Kosten. Je nach Bedarf können Sie zusätzliche Leistungen hinzufügen oder abwählen.

Unser umfassendes Online-Angebot ist so konzipiert, dass Sie es problemlos beim zuständigen Sozialamt vorlegen können. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Beerdigung zahlen, obwohl kein Kontakt - Häufig gestellte Fragen

Auch wenn es keinen Kontakt zu der verstorbenen Person gab, sind die Angehörigen gesetzlich verpflichtet, die Beisetzung zu organisieren.

Angehörige müssen die Beerdigung nicht nur planen, sondern auch bezahlen – selbst, wenn kein Kontakt zur verstorbenen Person bestand.

Eine Ablehnung der Pflichten ist nur in Ausnahmefällen möglich – wenn die verstorbene Person beispielsweise schwere Straftaten gegen die Angehörigen beging, können sie von den Pflichten befreit werden.

Das Erbe ist nicht an einen regelmäßigen Kontakt zwischen Erblassenden und Angehörigen gebunden – ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. In einem Testament bestimmt die erblassende Person, ob und was Hinterbliebene bekommen, und sogar bei einer Enterbung steht nahen Angehörigen der gesetzliche Pflichtteil zu.

Wenn es keine Angehörigen gibt oder die Ämter sie nicht rechtzeitig finden, organisiert das Ordnungsamt die Bestattung – die Kosten trägt der Staat.

Auch wenn das Verhältnis zur verstorbenen Person nicht gut war oder kein Kontakt bestand, sind die Angehörigen dennoch gesetzlich verpflichtet, die Bestattung zu planen.

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Mehr zum Bestattungsgesetz:
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