Bestattungsfrist: Wann Beerdigung nach dem Tod?
Wie lange dauert es vom Tod bis zur Beerdigung?
Aktualisiert am 15. Juli 2024
Lesezeit: 2 Minuten
Das wichtigste zur Bestattungsfrist
- Der Verstorbene darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden
- Die Fristen reichen von vier Tagen bis zehn Tagen nach Feststellung des Todesfalls.
- Eine Bestattung im Sarg und die Beisetzung sind rein rechtlich gesehen derselbe Vorgang
Der Verstorbene muss innerhalb der in Deutschland vorgeschriebenen Bestattungsfrist beerdigt oder eingeäschert werden. Zu beachten ist, dass jedes Bundesland über ein eigenes Bestattungsgesetz verfügt, sodass es auch eigene Bestattungsfristen gibt. Die Frist beginnt mit Eintritt des Todes.
Wann darf frühestens eine Beerdigung stattfinden?
Der Verstorbene darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden. Die einzigen Ausnahmen finden sich in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen – hier darf der Verstorbene aus religiösen Gründen auch vor dem Ablauf der dieser Frist beerdigt werden. In Nordrhein-Westfalen wurde die 48 Stunden-Frist bereits im Oktober 2014 aufgehoben. In diesem Bundesland darf der Tote bereits 24 Stunden nachdem der Tod bestätigt wurde beerdigt werden.
Der Verstorbene muss innerhalb der in Deutschland vorgeschriebenen Bestattungsfrist beerdigt oder eingeäschert werden. Zu beachten ist, dass jedes Bundesland über ein eigenes Bestattungsgesetz verfügt, sodass es auch eigene Bestattungsfristen gibt. Die Frist beginnt mit Eintritt des Todes.
Wann darf frühestens eine Beerdigung stattfinden?
Der Verstorbene darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden. Die einzigen Ausnahmen finden sich in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen – hier darf der Verstorbene aus religiösen Gründen auch vor dem Ablauf der dieser Frist beerdigt werden. In Nordrhein-Westfalen wurde die 48 Stunden-Frist bereits im Oktober 2014 aufgehoben. In diesem Bundesland darf der Tote bereits 24 Stunden nachdem der Tod bestätigt wurde beerdigt werden.
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Bis wann muss eine Beerdigung erfolgen?
Auch bei der Höchstdauer gibt es lokale Unterschiede: Die Fristen reichen von vier Tagen bis zehn Tagen nach Feststellung des Todesfalls. Einerseits bestimmen die Gesetze aber nur, dass die Beerdigung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen soll, andererseits finden sich in den Gesetzen auch Formulierungen, dass der Tote zum “frühestmöglichen Zeitpunkt” beerdigt werden muss. Benötigen die Angehörigen mehr Zeit, so kann die zuständige Ordnungsbehörde kontaktiert und die Bestattungsfrist in Ausnahmefällen verlängert werden. Für eine Verlängerung muss der Hinterbliebene jedoch alle notwendigen Dokumente vorweisen, damit das Amt weiß, wann der Tod festgestellt wurde und welche Fristen bereits verstrichen sind oder demnächst überschritten werden. In der Regel reagieren die Verantwortlichen freundlich und genehmigen eine Fristerstreckung, da der Tod in vielen Fällen unerwartet kommt und die Angehörigen in kürzester Zeit noch zahlreiche Vorkehrungen für die Bestattung treffen müssen.
Die Beisetzung der Urne
Eine Bestattung im Sarg und die Beisetzung sind rein rechtlich gesehen derselbe Vorgang. Bei Feuerbestattungen werden die Vorgänge jedoch getrennt betrachtet. So erfolgt die Bestattung bereits durch die Einäscherung. Die Beisetzung der Urne folgt erst Tage später – auch hier gibt es eigene, von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche, Fristen und Bestimmungen.